Flugunfähigmachen von Vögeln in zoologischen Einrichtungen.<
Vogelhaltung im Spannungsfeld zwischen Tierschutzgesetz und Verhaltensbiologie.
Deutsches Tierärzteblatt 2015 (2): 172-178
Zusamenfassung:
Nach dem Tierschutzgesetz ist das Flug-unfähigmachen von Vögeln rechtlich nicht mehr zulässig. Aus wissenschaftlicher Sicht ist dieser Eingriff für die Haltung in zoologischen Einrichtungen in bestimmten Fällen jedoch als notwendig anzusehen, um die Tiere entsprechend ihrer jeweiligen Biologie besser halten zu können. Eine Diskrepanz, die hier erläutert wird.
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