Gehege und Anlagen (Beispiele)
Einleitung
|
Das Weltbild mancher Tierschützer und Tierrechtler ist immer noch geprägt von der Tierhaltung und Zooarchitektur, wie sie zum Teil bis vor einem halben Jahrhundert bestand. Die Umgebung der Tiere im Zoo wird als trostlos bezeichnet, es wird behauptet, sie hätten keine Möglichkeit, Kontakt zu anderen Tierarten aufzunehmen, seien ihrer natürlichsten Bedürfnisse beraubt und seien als Folge davon verhaltensgestörte und in den Wahnsinn getriebene Geschöpfe. Auch herrscht in diesen Kreisen die Meinung vor, Zoos würden beim Bau neuer Gehege und Anlagen so planen, dass sie nur gerade die gesetzlichen Mindestanforderungen (Tierschutzverordnung der Schweiz, 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs) bzw. des deutschen "Säugetiergutachtens" von 2014 erfüllen. Das diese Auffassung falsch ist, wird auf der Seite "Wohin die Reise geht" dargelegt und soll auf den folgenden Seiten anhand kurzer Präsentationen neuerer Anlagen in Zoos im deutschsprachigen Raum und angrenzenden Regionen illustriert werden. Diese zeigen klar, dass die Zoos nicht stillstehen, sondern sich laufend weiterentwickeln und in moderne, tiergerechr Anlagen investieren, die auch der Erholungs- und Bildungsfunktion der Zoos gerecht werden. Treiber dieser Entwicklung ist nicht etwa der Gesetz- oder Verordnungsgeber mit seinen Mindestanforderungen, und auch Kritiken aus der Ecke der Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich meist nur auf Anlagen für besonders prominente Tierarten beziehen, spielen nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr sind die Zoos aus eigenem Antrieb bemüht, ihre Tierhaltung laufend zu optimieren, wobei manche Anlagen eine Vorbildfunktion haben und von anderen Zoos in ähnlicher Form nachgebaut werden Bildlegenden und Copyright-Inhaber erscheinen auf den nachfolgenden Seiten, wenn man mit der Maus auf ein Bild geht. Durch Draufklicken lassen sich alle Bilder auf 450 x 600 Pixel oder mehr vergrößern. |
Zurück zu Tierhaltung