Die Nutria (Myocastor coypus MOLINA).
WFS Mitteilungen 1997 Nr. 2.
Hrsg. Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf.
Headline:
Die Nutria wurde vor 1996 als Faunenfremdling und Verursacher erheblicher Schäden an Gewässern und landwirtschaftlichen Kulturen im Rahmen des Pflanzenschutzes von amtlichen Bisamfängern mitbekämpft. Die Rechtssituation hat sich jedoch geändert. Die Nutria unterliegt in Baden-Württemberg seit dem 5. September 1996 mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum neuen Landesjagdgesetz (LJagdGDVO) dem Jagdrecht. Somit darf jetzt nur noch der Jagdausübungsberechtigte Nutrias bejagen.
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