PAGEL, T. (2012)

Zoologische Gärten und Artenschutz.

BONGO Berlin 43: 79-126.

Zusammenfassung:

Die Aufgabe des Artenschutzes ist ursprünglich keine Aufgabe der Zoologischen Gärten. Als sie gegründet wurden gab es weder das Bewusstsein noch  die Notwendigkeit Arten aktiv zu erhalten. Doch das änderte sich leider schnell, vor allem durch das bisher ungebremste Wachstum der Erdbevölkerung und dem damit einhergehende Anspruch auf Lebensraum, dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen, etc. Der Druck auf  unsere Umwelt wächst stetig.

Die Biodiversität, auch ein Begriff, der noch nicht einmal in der Öffentlichkeit jedem bewusst ist - obgleich 2010 das Jahr der Biodiversität war -, die Artenvielfalt also, sowie die Vielfalt der Ökosysteme nehmen ab. Die Roten Listen werden immer umfangreicher.

Die Aufgabe des Artenschutzes ist uns Zoos im Laufe der Jahrzehnte zugefallen. Wir konnten gar nicht anders, wir mussten den Ball aufnehmen. Seither bemühen wir uns immer mehr um die Sensibilisierung, die Aufklärung und vor allem die Aktivierung der Öffentlichkeit. Zoologische Gärten engagieren sich sowohl ex situ als auch in situ um den Erhalt der einmaligen Biodiversität unseres Planeten. Wir, die Zoologischen Gärten fassen die Hauptaufgaben des Naturschutzes, die Umwelterziehung, die Forschung sowie Arten- und Biotopschutz in einzigartiger Weise zusammen. Das öffentliche Interesse an Zoos sowie die immer engere Zusammenarbeit im Rahmen des globalen Netzwerks der Zoologischer Gärten, aber auch zunehmend mit Behörden, Naturschutzorganisationen und anderen Interessenten, verstärken das einmalige Potential jeder unserer Einrichtungen für den Naturschutz.  Global gesehen besuchen rund 600 Mio. Menschen jährlich unsere Einrichtungen. Das sind etwa 10% der gegenwärtigen Weltbevölkerung. Diese Besucherzahl wird von keiner anderen Gruppe öffentlicher naturschutzorientierter  Einrichtungen erreicht. In Deutschland liegt unser prozentualer Anteil noch viel höher.

Wir, die Zoogemeinschaft, im Speziellen die Mitglieder des VDZ bieten uns den Naturschutzbehörden und -organisationen als Verbündete, als Mitstreiter, an. Gemeinsam können wir das Ausmaß der bereits eingetretenen Krise begrenzen.

Dieser Beitrag zeigt an vielen Beispielen, dass die Zoologischen Gärten des VDZ hierbei eine führende Rolle spielen. Wir können den Appell aus der Welt-Zoo- und Aquarien-Naturschutzstrategie nur aufgreifen und alle Interessierten dazu aufrufen,  zusammenzuarbeiten. Nur gemeinsam, unter Aufbringung aller verfügbaren Kräfte wird es uns gelingen, uns den Aufgaben erfolgreich zu stellen. Kein geringerer als Johann Wolfgang von Goethe forderte bereits 1803: „Wenn der Naturforscher sein Recht einer freien Beschauung und Betrachtung behaupten will, so mache er sich zur Pflicht, die Rechte der Natur zu sichern; nur da, wo sie frei ist, wird er frei sein, da, wo man sie mit Menschensatzungen bindet, wird auch er gefesselt werden.“  In diesem Sinne sollten wir uns gemeinsam für den Artenschutz einsetzen. Dies sollte uns eine Verpflichtung sein.

 

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