Fischfauna in Österreich: Ökologie – Gefährdung – Bioindikation – Fischerei – Gesetzgebung.
Monographien Band 87. 2. erweiterte Auflage. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, Wien. ISBN 3-85457-217-4
Zusammenfassung:
Die vorliegende Fischstudie stellt die notwendig gewordene überarbeitete Auflage der ersten, österreichweiten Situationsanalyse für eine der am stärksten bedrohten Artengruppen dar. Neben einer bloßen Auflistung aller in Österreich lebenden Fischarten (einheimische, exotische und ausgestorbene) werden deren Verbreitung und ökologische Charakteristik, der Gefährdungsstatus und die Gefährdungsursachen sowie die fischereiliche Nutzung und deren gesetzliche Regelung eingehend diskutiert.
Nach heutigem Wissensstand leben in den heimischen Gewässern insgesamt 74 Fischarten
(inklusive 2 Neunaugenarten, Renken wurden nur einmal als Artengruppe gezählt). Davon gelten 15 Arten als nicht autochthon (ursprünglich), das heißt, sie wurden eingebürgert bzw. deren Bestände sind nur durch regelmäßigen künstlichen Besatz aufrecht zu erhalten. 5 Arten (Hausen, Sternhausen, Waxdick, Glattdick und Semling) sind in Österreich ausgestorben. Die Anzahl der rezenten, autochthonen Neunaugen- und Fischarten beträgt daher insgesamt 59 Arten oder rund 92 % der ursprünglichen heimischen Fauna.
So erfreulich es ist, daß noch ein sehr großer Teil des ursprünglichen Artenspektrums in Öster-
reich existiert, so dramatisch ist es um die Bestandsentwicklung bestimmt: 43 Arten (72 %) werden bereits in der Roten Liste gefährdeter Tierarten geführt. 10 Arten sind "akut vom Aussterben bedroht", 7 "stark gefährdet", 11 "gefährdet", 6 "potentiell gefährdet" 7 "mit Sicherheit gefährdet", aber der Gefährdungsstatus "unklar" und 2 Arten sind nicht zuordenbar.
Die Gefährdungsursachen der heimischen Fischfauna können zum überwiegenden Teil auf die anthropogenen Veränderungen der Lebensräume – also der Gewässer – zurückgeführt
werden. Neben dem Aspekt der Abwasserbelastung, die aber in den letzten Jahren wesentlich
verringert wurde, sind Regulierungsmaßnahmen des Wasserbaues und der Wildbach- und
Lawinenverbauung, Wasserkraftnutzung, Stauhaltung, Schwellbetrieb, Geschieberückhalt und
Geschiebebaggerungen, Schiffahrt und schiffahrtstechnische Maßnahmen und die unterschied-
lichen Freizeitnutzungen der Gewässer die Hauptfaktoren, die zur heutigen Gefährdungssitua-
tion geführt haben.
Da die Fische auf die verschiedenartigsten Umwelteinflüsse sehr sensibel reagieren, werden
sie auch in zunehmendem Maße als Bioindikatoren verwendet. Hervorzuheben ist beson
ders ihre Fähigkeit, Schadstoffe zu akkumulieren, bzw. durch ihr Vorhandensein oder Fehlen
in einem Gewässer ganz entscheidende Hinweise auf die ökologische Funktionsfähigkeit ganzer Gewässersystem(abschnitt)e geben zu können. Der Verwendung von Fischen als Bioindikatoren in Österreich ist daher ein eigenes Kapitel gewidmet.
Neben diesem faunistisch-ökologischen Teil der Studie wird die Fischerei in Österreich behandelt. In der Darstellung der historischen Entwicklung der Fischerei ist die Donaufischerei, die im Mittelalter durch die Hausenfänge (Hausen sind bis 7 m lange Störfische) ihre Hochblüte erlebte, von besonderem Interesse. Daneben wird das gesamte Spektrum der heutigen Fischerei beleuchtet. Da die Berufsfischerei fast zum Erliegen gekommen ist, nimmt die Freizeitfischerei breiten Raum ein.
In Österreich gibt es zurzeit ungefähr 200.000 aktive Fischer. Das Potential der Angelfischer
liegt aber weit höher und umfaßt weitere 300.000-400.000 Personen. Besonders in Niederösterreich ist ein enormer Anstieg der Angler zu verzeichnen. Der jährliche Ausfang an Fischen aus heimischen Gewässern durch die Angelfischerei liegt bei rund 1.000 Tonnen, durch die Wirtschaftsfischerei bei rund 480 Tonnen. Demgegenüber steht ein Fischbesatz von rund 1.200 Tonnen aus heimischen Zuchtanlagen, zuzüglich einer nicht genau bekannten Menge an Importfischen.
Die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer sind sehr heterogen. Es werden daher ab-
schließend einige wesentliche Punkte mit aus ökologischer Sicht dringendem Handlungsbedarf
aufgezeigt.