Ambon-Segelechse (Hydrosaurus amboinensis) im Zoo Dresden
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Schuppenkriechtiere (SQUAMATA)
Unterordnung: Echsen (SAURIA)
Zwischenordnung: Leguanartige (Iguania)
Familie: Agamen (Agamidae)
Unterfamilie: Hydrosaurinae
Ambon-Segelechse
Hydrosaurus amboinensis • The Amboina Sailfin Lizard • L'hydrosaure de l'île Ambon
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
Weitere Bilder auf BioLib.cz |
Diese imposanten Agamen sind wegen ihrer Anpassung an eine semiaquatische Lebensweise und wegen des deutlichen Sexualdimorphismus zoopädagogisch interessant. Sie werden aber nur selten in europäischen Zoos gezeigt. Körperbau und KörperfunktionenDie Segelechse sind die größten aller Agamen. Männliche Ambon-Segelechsen werden bis zu 110 cm lang, wovon knapp 2/3 auf den Schwanz entfallen, der einen hohen, von Wirbel-Fortsätzen gestützten Hautkamm auf seiner proximalen Hälfte trägt. Weibchen bleiben deutlich kleiner. Auf dem Rücken findet sich ein niedriger Kamm, Finger und Zehen haben lappenartige Hautsäume [2]. VerbreitungSüdostasien: Indonesien (Ambon, Buru und Ceram, West-Papua), nach Roter Liste der IUCN auch im Süden der Philippinen (Mindanao), wo die Gattung im Norden durch Hydrosaurus pustulatus (gefährdet) vertreten wird [4]. Lebensraum und LebensweiseBREHM berichtet über "Histiurus amboinensis": "Ihr Vaterland ist Amboina, der Aufenthaltsort Wald oder Gebüsch in der Nähe von Flüssen. Die Nahrung soll, außer in Körnern und Beeren, auch in Wasserpflanzen, Würmern, Tausendfüßen und dergleichen bestehen. Wird das Thier erschreckt, so stürzt es sich ins Wasser und verbirgt sich hier unter Steinen, läßt sich aber mit einem Netze, ja mit der Hand fangen, da es sehr dumm, furchtsam und gar nicht böse ist." [1]. Die Art ist eierlegend, die Eier werden in den Sand gelegt [3]. Gefährdung und SchutzGestützt auf eine Beurteilung aus dem Jahr 2019 wurde die Art 2021 als "nicht-gefährdet" (LEAST CONCERN) in die Rote Liste der IUCN aufgenommen, weil sie eine weite Verbreitung hat und in zahlreichen Schutzgebieten vorkommt [9]. Der internationale Handel wird durch CITES nicht geregelt Bedeutung für den MenschenBREHM sagt dazu: "Die Eingeborenen stellen ihm wegen seines weißen Fleisches, welches einen angenehmen Wildgeschmack haben soll, eifrig nach" [1]. HaltungDie Art ist für die Haltung durch Privatpersonen wenig geeignet [3]. Viele Tiere ziehen sich im Terrarium durch Springen in die Scheiben Schnauzenverletzungen zu [7]. Für die paarweise Haltung wird ein Regenwaldterrarium von mindestens 200(-250)x150x200 cm (LxBxH) empfohlen, von dessen Grundfläche ein 60-80 cm tiefes Wasserbecken etwa die Hälfte einnehmen sollte. Das Terrarium sollte mit Wärme- und UV-Strahlern ausgestattet und mit dicken, schrägen und waagrechten Ästen mit rauer Rinde, Hochsitzen und Höhlen in unterschiedlicher Höhe eingerichtet sein. Eine robuste, dichte Bepflanzung wird von den Echsen gern angenommen. Als Bodensubstrat eignet sich feiner Kies. Eine Bodenheizung ist notwendig, ebenso eine Erwärmung des Wasserbeckens. Die Lufttemperatur soll tagsüber um 28-30ºC, lokal bei bis zu 40ºC liegen und nachts auf 18-25ºC abkühlen. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte tagsüber bei 60-80%, nachts bei 80-95% liegen [3; 5; 7]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in gegen 20 Institutionen gezeigt, darunter einzelnen im deutschsprachigen Raum. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Reptiliengutachten 1997 des BMELF soll ein Terrarium für ein Paar mindestens eine Grundfläche haben, die dem 4x3-fachen der Kopf-Rumpflänge entspricht, wenn die Höhe das Fünffache beträgt. Alternativ kann die Grundfläche das 5x3-fache und die Höhe das 4-fache der Kopf-Rumpflänge messen. Für jedes weitere Tier kommen 15% zur Basisfläche dazu. Ein Wasserbecken soll in der vorgegebenen Grundfläche Platz haben. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.02.2024) schreibt für 1-2 Tiere ein Gehege vor, dessen Landteil das 5x3-fache, dessen Wasserteil das 4x2, dessen Höhe das 5-fache und dessen Beckentiefe das Einfache der Kopf-Rumpflänge messen. Für jedes weitere Tier kommt beim Landteil das 2x2-fache der Kopf-Rumpflänge zur Basisfläche dazu. In der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist die Art nicht erwähnt. Taxonomie und NomenklaturDie Art wurde 1768 von dem niederländischen Naturwissenschafter Johan Albert SCHLOSSER als "Lacerta amboinensis" beschrieben. Der Darmstädter Zoologe Johann Jakob KAUP stellte sie 1828 in die Gattung Hydrosaurus, was offenbar ziemlich unbemerkt blieb, denn CUVIER ordnete sie 1829 in die Gattung Istiurus ein. Vorübergehend landete sie in einer Gattung Lophura, die aber bereits durch Fasanen besetzt war, ein Irrtum, der vom Wiener Zoologen Franz POCHE bemerkt wurde, weshalb seit Beginn des 20. Jahrhunderts der Gattungsname wieder Hydrosaurus lautet [5]. |
Literatur und Internetquellen
- BREHM, A. E. (1882-1887)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- KOHLMEYER, R. (1999-2009) - Link nicht mehr verfügbar
- O'SHEA, M. & HALLIDAY, T. (2002)
- PETER HOCH IMPORT-EXPORT
- THE REPTILE DATA BASE
- WERNING, H. (2008)
- O'SHEA, M., ALLISON, A., SHEA, G., OLIVER, P., TALLOWIN, O. & STUBBS, A. (2021). Hydrosaurus amboinensis. The IUCN Red List of Threatened Species 2021: e.T195296A2376976. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2021-3.RLTS.T195296A2376976.en. Accessed on 13 May 2022.