Ordnung: Schuppenkriechtiere (SQUAMATA)
Unterordnung: Schlangen (SERPENTES)
Überfamilie: Nattern- und Vipernartige (Colubroidea oder Xenophidia)
Familie: Vipern (Viperidae)
Unterfamilie: Echte Vipern (Viperinae)
Wiesenotter, Karstotter
Vipera ursinii • The Meadow Adder • La vipère d'Orsini
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Die gefährdete Wiesenotter ist eine sehr kleine Giftschlange, deren Artareal stark fragmentiert ist. In Zoos wird die Art nur selten gezeigt, wobei sich aber manche Halter aktiv für ihren Schutz einsetzen. Körperbau und KörperfunktionenVipera ursinii ist etwas kleiner als die Kreuzotter, der sie im Übrigen ähnelt. Die Karstotter, bei der die Weibchen maximal 48 cm lang werden (die Männchen sind noch kleiner) ist die kleinste Viper Europas. Die Wiesenotter wird nur unwesentlich grösser [1; 2]. VerbreitungSüdliches Europa: Südwest- und Südostfrankreich, Mittelitalien, Albanien, Armenien. Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Iran, Mazedonien ehem jug. Rep., Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Türkei, Ungarn. Gilt in Moldawien als vermutlich ausgestorben und in Österreich und Bulgarien als ausgestorben [1; 2; 5; 7]. Lebensraum und LebensweiseDie Wiesenotter ist an das Leben im Grasland angepasst, wo sie vor allem feuchtere Stellen besiedelt. Sie ist tagaktiv und ernährt sich zu 90 % von Insekten und zu 10 % von Mäusen und kleinen Eidechsen. Die Art ist ovovivipar. Ein Wurf besteht aus 8 (2-22) Jungen. Zum Ruhen und Überwintern zieht sie sich in Nagetierhöhlen zurück [1; 4; 5; 6]. Gefährdung und SchutzDie Art hat ein stark fragmentiertes Verbreitungsgebiet und die Bestände nehmen ab. Sie wird daher nach einer Beurteilung aus dem Jahr 2009 als gefährdet eingestuft. Dabei geht die Beurteilung der IUCN davon aus, dass die türkische, iranischen und auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion lebenden Populationen anderen Arten angehören [5]. Der internationale Handel mit Exemplaren der europäischen Population ist nach CITES Anhang I eingeschränkt. Ausgenommen sind die Populationen auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Die Wiesenotter fällt unter Anhang 2 der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume und ist ist eine streng zu schützende Tierart nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). Gesetzlicher Schutz hat in Österreich nicht ausgereicht, um die Wiesenotter überleben zu lassen. Grund für das Aussterben war hauptsächlich der Verlust des Lebensraums, bedingt durch Zersiedelung, Ausweitung des Rebbaus, Intensivierung der Landwirtschaft und Auswirkungen des Tourismus. Zoogestütztes Artenschutzprojekt:
Bedeutung für den MenschenDie Wiesenotter ist wenig beißfreudig und ihr Gift ist weniger wirksam als das der Kreuzotter. Berichten zufolge spielten im Seewinkel oft Kinder mit gefangen Exemplaren. Die Art ist nicht handelsrelevant. Im Zeitraum 2000-2021 wurden lediglich 59 Tiere registriert, die von Montenegro nach Serbien und zum Teil wieder zurück transportiert wurden [3]. HaltungDie Wiesenotter gehört zu den "Gefahrtieren", deren Haltung in manchen deutschen Bundesländern unter sicherheitspolizeilichen Aspekten eingeschränkt oder geregelt ist. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und der Verband Deutscher Verein für Aquarien- und Terrarienkunde (DVA) haben zu dieser Thematik einen Leitfaden herausgegeben [9]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in weniger als 10 Institutionen gezeigt, von denen sich zwei in Österreich befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Reptiliengutachten 1997 des BMELF soll ein Terrarium für zwei etwa gleich lange Tiere mindestens 1.25x so lang und 0.75x so breit sein wie die Gesamtlänge eines Tieres. Die Höhe soll die Hälfte der Gesamtlänge betragen. Für jedes weitere Tier ist das Terrarienvolumen unter Beibehaltung der Proportionen um 20% zu erhöhen. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.02.2024) schreibt für 1-2 Tiere ein Gehege vor, dessen Grundfläche dem 1.0x0.5-fachen und dessen Höhe der Hälfte der Gesamtlänge eines Tiers entsprechen. In der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) ist die Art nicht erwähnt. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Haltung von Schlangen. Taxonomie und NomenklaturDie Wiesenotter wurde 1835 durch Prinz Charles Lucien BONAPARTE als "Pelias Ursinii" beschrieben. Die Zuweisung zur Gattung Vipera erfolgte 1893 durch den am British Museum tätigen belgischen Zoologen George Albert BOULENGER. Die Taxonomie dieser Art ist unklar. Es wurden bis zu neun Unterarten anerkannt, andere Autoren haben manche von diesen als eigene Arten betrachtet. In Europa unterscheidet man zwischen den Karstottern aus Frankreich, Italien und dem Balkan (Vipera u. ursinii, ev. Vipera u. macrops) und der Wiesenotter (Vipera u. rakosiensis, ev. moldavica), die in Ungarn und Rumänien vorkommt und vormals auch in der pannonischen Tiefebene Österreichs, in Nordbulgarien, in Moldawien und im Slawonischen Tiefland zuhause war [1; 2; 8]. |
Literatur und Internetquellen
- BRODMANN, P. (1987)
- CITES IDENTIFICATION MANUAL
- CITES TRADE DATA BASE
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- JOGER, U. et al. (2009). Vipera ursinii. The IUCN Red List of Threatened Species 2009: e.T22997A9406628. http://www.iucnredlist.org/details/22997/0. Downloaded on 15 October 2017.
- MEHRTENS, J. M. (1993)
- THE REPTILE DATA BASE
- PÉCHY, T., HALPERN, B., SÓS, E & WALZER. C. (2015)
- DGHT/DVA (Hrsg. 2014)
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