Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Englisch: Council Directive 92/43/EEC on the Conservation of natural habitats and of wild fauna and flora.
Kurzbezeichnung im deutschen Sprachraum: FFH-Richtlinie, abgeleitet von ‚Fauna‘ (Tiere), ‚Flora‘ (Pflanzen) und ‚Habitat‘ (Lebensraum)
Die FFH-Richtlinie ist ein Instrument zur Umsetzung des Berner Übereinkommens des Europarates über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Auf ihrer Grundlage wurde ein Netz von Schutzgebieten errichtet, das Natura 2000 genannt wird.
Zur Richtlinie gehören fünf Anhänge:
ANHANG I
Natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen
ANHANG II
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen
ANHANG III
Kriterien zur auswahl der Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt und als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden könnten
ANHANG IV
Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
ANHANG V
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmassnahmen sein könnten
ffh-term