Invasive Arten

Invasive Arten sind gebietsfremde Tier- oder Pflanzenarten, welche sich ausbreiten und potenziell unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Sie können in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen zu einheimischen Arten treten und diese verdrängen.

Siehe Blatt Invasive Pflanzen.

Erwerb und Abgabe, Haltung, Zucht, Aufzucht, Transport und Freilassen von bestimmten invasiven Arten sind nach Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 betreffend invasive Arten verboten. Die EU-Kommission hat dazu am 13. Juli 2016 eine nicht durchwegs sinnvolle Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (ABl. L 189/4 vom 14. Juli 2016) erlassen und weitere Listen nachgeschoben.

Eigentlich ist die Verordnung mitsamt der ersten Liste invasiver Arten seit 2016 in Kraft und weitere Listen wurden nachgeschoben. Da aber nationale  Ausführungsbestimmungen vielfach fehlen, sich die Praxis für das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen noch nicht eingespielt hat oder die vorgeschriebenen Maßnahmen als unverhältnismäßig angesehen werden, sind die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zoos noch nicht abschätzbar. Die EU-Verordnung gilt in der Schweiz nicht. In Deutschland werden die Zoos vom Verband der Zoologischen Gärten ermuntert, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu stellen.

Literatur dazu:

RABITSCH, W., GOLLASCH, S., ISERMANN, M., STARFINGER, U & NEHRING, S. (2013)

 

invasiv-term