NATURA 2000

Im Jahr 1992 verabschiedete die Europäische Gemeinschaft die Richtlinie 92/43/EWG „Flora-Fauna-Habitat“; in deren Anhängen diejenigen seltenen Tier- und Pflanzenarten sowie bedrohten Lebensraumtypen genannt werden, für welche die Mitgliedstaaten Schutzgebiete (FFH-Gebiete) ausweisen müssen. Zusammen mit der bereits 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und ihren Vogelschutzgebieten (SPA-Gebiete) bilden sie das Projekt „Natura 2000“ – ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten.