Sperber

Sperber (Accipiter nisus) im Wildpark Springe
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Greifvögel (ACCIPITRIFORMES)
Unterordnung: Habichtartige und Fischadler (ACCIPITRES)
Familie: Habichtartige (Accipitridae)
Unterfamilie: Habichte (Accipitrinae)

D LC 650

Sperber

Accipiter nisus • The Sparrow Hawk • L'épervier

213 003 001 033 accipiter nisus springe PD1Sperber (Accipiter nisus) im Wildpark Springe © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

213 003 001 033 accipiter nisus mapApproximatives Brutareal des Sperbera (Accipiter nisus)

 

 

 

213 003 001 033 accipiter nisus springe PD2Sperber (Accipiter nisus) auf Sprenkel im Wildpark Springe © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

213 003 001 033 accipiter nisus HAL wDreier1Sperber (Accipiter nisus) auf Sprenkel im Bergzoo Halle © Wolfgang Dreier, Berlin

 

 

 

213 003 001 033 accipiter nisus ei wiesbadenEi des Sperbers (Accipiter nisus) © Klaus Rassinger und Gerhard Cammerer, Museum Wiesbaden. Veröffentlicht unter der Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz.

 

 

 

213 003 001 033 astur nisus BREHM"Sperber (Astur nisus)" = Accipiter nisus. Illustration aus BREHMS THIERLEBEN (1882-1887). Gemeinfrei.

 

 

 

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"Sperberaugen" sind ein geläufiger Begriff, aber der Großteil unserer städtischen Bevölkerung hat den dazugehörenden Vogel in Natura noch nie gesehen, obwohl er auch in gartenreichen Vorstädten der Singvogelwelt zu Leibe rückt. Im Zoo kann diese Erfahrungslücke geschlossen werden, indem Sperber in Flugschauen eingesetzt oder vorab in ihrer Flugfähigkeit beeinträchtigte Individuen in Volieren gezeigt werden.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Sperber erreicht eine Gesamtlänge von 28-38 cm, eine Flügelspannweite von 60-70 (55-75) cm und ein Gewicht von 135 (103-196) g bei den deutlich kleineren Männchen und 240 (185-346) g bei den Weibchen. Ältere Männchen sind oberseits blaugrau, jüngere graubraun, die Weibchen schiefergrau. Die Unterseite ist "gesperbert", d.h. trägt enge Querbänder. Der Schnabel ist blau, die Wachshaut gelb, die Iris goldgelb, Läufe und Füße sind blassgelb. In Färbung und Zeichnung ähnelt er stark dem Habicht [2; 4; 5; 8; 9].

Verbreitung

Der Sperber ist als Brutvogel von Marokko, Irland und Norwegen bis nach Japan und Sachalin quer über die Paläarktis verbreitet und geht als Wintergast nach Ostafrika, die Arabische Halbinsel, Süd- und Südostasien. Insgesamt kommt er in 96 Länder und abhängigen Gebieten regelmäßig vor und wird als Irrgast in einem Dutzend weiteren angetroffen [1].

Lebensraum und Lebensweise

Die Nördlichen Populationen des Sperbers sind Zugvögel, in den gemäßigten Breiten ist er ganzjährig anzutreffen. Er besiedelt hauptsächlich Wälder oder, vorzugsweise, Wald-Wiesen-Mosaike und geht auch in Vorstadtgärten und Parks auf die Jagd. Er ist ein wendiger Flieger, der auf kurze Strecken sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen kann. Seine Beute besteht hauptsächlich aus kleinen Singvögeln. Sein Nest baut er in einer Baumkrone auf einem Ast oder eine Astgabel. Brutzeit ist von Ende April bis Mai. Das Gelege besteht aus 4-6 (1-7) wenig gefleckten, weißen, 39x31 mm großen Eiern, die in 32-35 Tagen ausgebrütet werden. Die Nestlingszeit dauert 24-30 Tage [1; 5; 6; 9].

Gefährdung und Schutz

Der Sperber hat eine extrem weite Verbreitung und sein Bestand, der allein in Europa auf etwa 345'000-575'000, weltweit auf 1 bis 1.6 Millionen Brutpaare geschätzt wird, scheint stabil zu sein. Seit 2004, letztmals überprüft 2021 wird er daher als nicht-gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) eingestuft [1].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Die Art fällt unter Anhang 2 der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume und Anhang 2 des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten (CMS), die Unterart der Kanarischen Inseln ( A. n. granti) ist zudem eine streng zu schützende Tierart nach Anhang I der Vogelschutz-Richtline (2009/147/EG).

Situation in Mitteleuropa: Als Folge des Einsatzes von DDT und verwandten Pestiziden hatte die Sperberpopulation 1972-1975 ihren Tiefpunkt erreicht. Seitdem hat sie sich erholt und ist jetzt stabil. In Deutschland gibt es 21-33'000 Brutpaare, in der Schweiz 3'500-6'000, in Österreich 3'000-6'000, in Luxemburg 200-300 und in Liechtenstein 10-15 [1; 7; 8].

Bedeutung für den Menschen

Der Sperber wurde früher als Schädling wahrgenommen und verfolgt. Er dient als Beizvogel, wozu gebietsweise hohe Zahlen von Jungvögeln ausgehorstet werden, so z.B. in der Türkei, wo der Sperber auf ziehende Wachteln angesetzt wird [1; 8]. Im internationalen Handel ist er von relativ geringer Bedeutung. Im Zeitraum 2001-2016 wurde die Ausfuhr von 504 Wildfängen registriert, die meisten davon aus Usbekistan. Allerdings entfallen über 90% der Exporte auf die Zeit vor 2005. Ebenfalls von 2001-2016 wurde weltweit die Ausfuhr von 95 Nachzuchtvögeln registriert [4].

Haltung im Zoo

Als schreckhafte, rasche Flieger sind Sperber für konventionelle Volieren wenig geeignet, sondern sollen falknerisch oder in besonders tiefen, nur beschränkt einsehbaren Volieren gehalten werden. Zoos kommen gelegentlich in die Lage, aus Tierschutzgründen Sperber aufzunehmen, die in ihrer Flugfähigkeit eingeschränkt sind. Werden zu Schauflügen eingesetzte Sperber in Flugdrahtanlagen gehalten, soll zur Vermeidung von Unfällen die Länge des Spanndrahtes 6 m nicht übersteigen. Als Höchstalter werden 15 Jahre und 6 Monate angegeben [3].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 25 zoologischen Einrichtungen gezeigt, von denen sich ein paar im deutschsprachigen Raum befinden. Oft handelt es sich um Vögel, die verletzt aufgefunden worden waren, weshalb die Zahl der Haltungen stark schwankt. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: 1995 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen. Diese werden seit Jahren überarbeitet und sollen als Leitlinien zur Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) neu herausgegeben werden.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für 1-2 Sperber eine Voliere mit einer Grundfläche von 15 m² und einem Volumen von 40 m³ vor. Für jeden weiteren adulten Vogel ist die Grundfläche um 1 m² zu vergrößern (was wohl nicht funktioniert!). Die Vorgängerverordnung sah halb so große Dimensionen vor. Die Erhöhung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Für die falknerische Haltung gelten besondere Anforderungen. Nach Artikel 6bis der Jagdverordnung erlässt das Bundesamt für Umwelt nach Anhörung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eine Richtlinie über die falknerische Haltung von Greifvögeln. Diese Richtlinie steht aus, weil sich die Ämter nicht einigen können.

In der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist der Sperber nicht erwähnt. Es ist anzunehmen, dass für die Haltung von 1-2 Vögeln eine Voliere mit einer Grundfläche von 8 m² bei 2 m Höhe erforderlich. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 3 m² zu erweitern. Für die falknerische Haltung gelten besondere Anforderungen.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Sperber wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Falco nisus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Der heute gültige Gattungsname Accipter wurde 1760 von dem französischen Zoologen Mathurin Jacques BRISSON eingeführt. Es werden 6 Unterarten anerkannt [5].

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2021). Accipiter nisus. The IUCN Red List of Threatened Species 2021: e.T22695624A199751254. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2021-3.RLTS.T22695624A199751254.en und und (2021). Accipiter nisus (Europe assessment). The IUCN Red List of Threatened Species 2021: e.T22695624A166300043. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2021-3.RLTS.T22695624A166300043.en. Accessed on 14 June 2023.
  2. BREHM, A. E. (1882-1887)
  3. CITES TRADE DATA BASE
  4. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J., eds. (1999)
  5. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  6. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  7. KNAUS, P., MÜLLER, C., SATTLER, T., SCHMID, H. & STREBEL, N (2019)
  8. MAUMARY, L. et al. (2007)
  9. PFORR, M. & LIMBRUNNER, A. (1991)