Rotohrara (Ara rubrogenys) im Welt-Vogelpark Walsrode
© Klaus Rudloff, Berlin
Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Eigentliche Papageien (Psittacinae)
Tribus: Neuweltpapageien (Arini)
Zootier des Jahres 2023
Rotohrara
Ara rubrogenys • The Red-fronted Macaw • L'ara de Lafresnaye ou à front rouge
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Von dem in seiner Heimat stark gefährdeten Rotohrara gibt es in Europa dank einem Erhaltungszuchtprogramm eine wachsende Reservepopulation. Körperbau und KörperfunktionenMit 60 cm Gesamtlänge und einem Gewicht von ca. 450-650 g ist rubrogenys ein mittelgroßer Ara. Die Grundfärbung des Gefieders ist olivgrün, am Kopf grün, Vorderkopf, Stirn und Ohrfleck sind rot, ebenso Flügelbug, Unterflügeldecken, Flanken und Beingefieder. Die Schwingen größtenteils blau. Die unbefiederte Wangenregion ist rosa mit bräunlich-schwarzen Federfluren. Der Schnabel ist schwarz-grau, die Iris orange und die Füße dunkelgrau [2; 4; 5; 7; 9]. VerbreitungSüdamerika: Bolivien östlich der Anden in Teilen der Provinzen Cochabamba, Santa Cruz, Chuquisaca und Potosí [1]. Lebensraum und LebensweiseDer Rotohrara besiedelt Dorn- und Kaktusbusch mit vereinzelten Bäumen in Höhenlagen von 1'100-2'700, gelegentlich bis 3'000 m. Er lebt paarweise oder in kleinen Gruppen. Die Vögel schlafen und nisten in Feldwänden, eine kleine Population auch in Palmenhainen. Sie ernähren sich von wilden Früchten und Nüssen, wo diese Mangelware sind, gehen sie an landwirtschaftliche Kulturen wie Mais oder Erdnüsse. Die Gelege bestehen aus 2-4 Eiern, die während etwa 27 Tagen bebrütet werden. Die Nestlingszeit dauert etwa 70 Tage, oft kommt nur ein Jungvogel hoch [1; 8; 10]. Gefährdung und SchutzDer Rotohrara ist eine endemische Art Boliviens mit einem sehr kleinen Verbreitungsgebiet und einem sehr kleinen, auf 134-272 erwachsene Individuen geschätzten, abnehmenden Bestand. Er wird deshalb seit 2018 als unmittelbar vom Aussterben bedroht eingestuft (Rote Liste: CRITICALLY ENDANGERED). Ab 1973 waren Vögel der wiederentdeckten Art im europäischen Tierhandel aufgetaucht. Bis die Art 1983 in Anhang I CITES aufgenommen wurde, trug nicht nachhaltiger Fang für den Tierhandel wesentlich zur Abnahme des Bestands bei [1]. Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang I eingeschränkt. Zoogestütztes Schutzprojekt (Beispiel):
Bedeutung für den MenschenBolivien als einziges Ursprungsland registrierte von 2001-2018 Ausfuhren von etwas Wissenschaftsmaterial aber keine lebenden Wildfänge. Im selben Zeitraum wurden weltweit Exporte von 493 Nachzuchtvögeln erfasst, von denen 219 aus Südafrika und 131 aus den Philippinen stammten [3]. HaltungDie Welterstzucht gelang dem Zoo Wuppertal im Jahr 1978, wobei die Jungvögel von Hand aufgezogen wurden. In den Folgejahren kam es in Wuppertal wiederholt zu Naturbruten [8; 9]. Das Höchstalter in Menschenobhut wird mit 36 Jahren und 3 Monaten angegeben [13]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 40 Zoos gezeigt, von denen sich etwa ein Fünftel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Die Zoos unterhalten ein Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP), das am 2017 insgesamt 115 Vögel in 30 Haltungen umfasste. 2023 wurden 98 Vögel ausgewiesen. Dieser Bestand geht auf 12 Gründertiere zurück. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Fläche von 4 x 2 m und einer Höhe von 2 m erforderlich, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 2 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) sind Aras mindestens paarweise zu halten. Für ein Paar ist eine bei Bedarf unterteilbare Innenvoliere mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 10 m² und einem Volumen von 30 m³ vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 1 m² zu erweitern. Ein Aussengehege ist fakultativ. Ist dieses vorhanden und permanent zugänglich, so können dessen Maße ans Innengehege angerechnet werden, wobei maximal ein Drittel des Innengeheges durch das Außengehege ersetzt werden kann. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 4 x 2 m Fläche und einer Höhe von 3 m sowie einen Schutzraum von 2 m² / 2 m Höhe mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern. Taxonomie und NomenklaturDer Rotohrara wurde 1847 von Baron Noël Frédéric Armand André de LA FRESNAYE, einem französischen Ornithologen und Besitzer einer der größten Vogelsammlungen seiner Zeit als "Ara rubro-genys" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Er galt lange als ausgestorben, bis er in den 1970er-Jahren wiederentdeckt wurde [5]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2018). Ara rubrogenys. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22685572A131382876. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-2.RLTS.T22685572A131382876.en. Downloaded on 04 August 2019.
- CITES IDENTIFICATION MANUAL
- CITES TRADE DATA BASE
- DE GRAHL, W. (1979)
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
- FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- LANTERMANN, W. (2007)
- LEPPERHOFF, R. (2004)
- SCHÜRER, U. (2012)
- YOUNG, A. M., HOBSON, E. A., BINGAMAN LACKEY, L. & WRIGHT, T. F. (2012)