Grünschwanzlori (Lorius chlorocercus) im Parc Zoo du Reynou
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Loris (Loriinae)
Grünschwanzlori
Lorius chlorocercus • The Yellow-bibbed Lory • Le lori à collier jaune
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Grünschwanzlori ist eine attraktive, in ihrer Heimat, den Salomonen, nicht gefährdete Papageienart aus der Breitschwanzlori-Verwandtschaft, die zwar in größerem Stil gezüchtet, in europäischen Zoos aber nur selten gezeigt wird. Körperbau und KörperfunktionenGrünschwanzloris erreichen eine Gesamtlänge von 28 cm, wovon 9-10 cm auf den Schwanz entfallen, eine Flügellänge von etwa 16-17 cm und ein Gewicht von ca. 155-225 g. Weibchen sind etwas kleiner und leichter. Die Grundfarbe des Gefieders ist ein kräftiges Rot. Die Kopfplatte ist schwarz, die Flügel sind grün, die Schenkel blau, und über die Brust verläuft ein gelbes, sichelförmiges Band, an das auf jeder Seite ein schwarzer, zum Hals hinaufziehender Fleck anschließt. Flügel und Schwanzfedern sind grün, am Flügelbug befindet sich ein weißer Fleck. Schnabel und Iris sind orange, die Füße dunkelgrau. Bei Jungvögeln sind Schnabel und Iris bräunlich, und die schwarzen Halsflecken fehlen [3; 4; 5; 6]. VerbreitungAustralasien: Östliche Salomoneninseln (Guadalcanal, Makira, Malaita, Rennell und die kleineren Olu-Malau, Owariki, Sta. Ana und Ulawa) [1; 7]. Lebensraum und LebensweiseDer Grünschwanzlori besiedelt Primär- und Sekundärwälder in allen Höhenlagen, vorzugsweise Nebelwälder der Hügelzone, und nutzt auch Kokosplantagen. Er ernährt sich von Pollen, Nektar, Früchten, Samen, jungen Trieben und Käfern. Die Vögel leben paarweise oder in kleinen Trupps bis zu etwa 10 Individuen. Das Gelege besteht aus zwei weißen, ca. 30x24 mm großen Eiern, die vom Weibchen während 26 Tagen ausgebrütet werden. Die Jungen werden mit etwa 10 Wochen flügge [3; 5; 6]. Gefährdung und SchutzDer Grünschwanzlori hat zwar eine begrenzte Verbreitung, die aber immerhin mehrere Inseln umfasst. Sein Bestand schien stabil zu sein und es gab keine offensichtlichen Risiken. Er galt daher seit seiner ersten Beurteilung im Jahr 2004 als nicht-gefährdet. Bei der letzten Beurteilung wurde zwar davon ausgegangen, dass die Bestände abnehmen, aber nicht so stark, als dass die Art als gefährdet eingestuft werden müsste (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1]. Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Bedeutung für den MenschenLokal wird der Grünschwanzlori zur Fleischgewinnung bejagt und es werden Jungvögeln als Heimtiere ausgehorstet [1; 6]. Die Salomonen registrierten von 2001-2018 die Ausfuhr von 8'073 Wildfängen und 15'854 Nachzuchtvögeln. Im selben Zeitraum wurden aus anderen Ländern Ausfuhren von 5'305 Nachzuchtvögeln mitgeteilt, wovon 4'005 aus Südafrika stammten [2]. HaltungDer Grünschwanzlori wurde bereits 1867 in London und 1894 in Wien gehalten. Die mutmaßliche europäische Erstzucht glückte 1980 bei einem Privathalter in der Schweiz und 1985 als erstem Zoo im Welt-Vogelpark Walsrode [ZTL; 5; 6]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 15 Zoos gezeigt. Für Details siehe Zootierliste. Es gibt im Rahmen der EAZA keine koordinierte Zucht. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels ein Käfig mit einer Grundfläche von 2 m² und einer Höhe von 1 m erforderlich, der in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen ist, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) sind Grünschwanzloris mindestens paarweise zu halten. Für ein Paar ist ein Käfig mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 0.5 m² und einer Höhe von 60 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.05 m² zu erweitern. Dies ist für die Art kaum adäquat. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 3 x 1.5 m Fläche und einer Höhe von 2 m sowie einen Schutzraum von 1 m² mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern. Taxonomie und NomenklaturDer Grünschwanzlori wurde 1856 von dem englischen Ornithologen und Illustrator John GOULD unter seinem heute noch gültigen Namen erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die Art ist monotypisch [4]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2021). Lorius chlorocercus. The IUCN Red List of Threatened Species 2021: e.T22684621A200327118. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2021-3.RLTS.T22684621A200327118.en. Accessed on 08 May 2024.
- CITES TRADE DATA BASE
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
- FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- PAGEL, T. (1985)