Glanzsittich (Neophema splendida) in Dundee's Wildlife Park, Murray Bridge SA
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Eigentliche Papageien (Psittacinae)
Tribus: Plattschweifsittiche (Platycercini)
Glanzsittich
Neophema splendida • The Scarlet-chested Parrot • La perruche splendide
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Glanzsittich ist in seiner Heimat im trockenen Süden Australiens nicht gefährdet. In Menschenhand ist er relativ anspruchslos und leicht zu züchten, was dazu führte, dass es heute verschiedene Farbschläge gibt. Es besteht ein beachtlicher internationaler Handel mit Nachzuchtvögeln, aber in europäischen Zoos ist die Art nicht häufig anzutreffen. Körperbau und KörperfunktionenDer Glanzsittich erreicht eine Gesamtlänge von ca. 20 cm, wovon 9-10 cm auf den Schwanz entfallen, und eine Flügellänge von 14-16 cm. Hähne werden ca. 153-206 g schwer, Hennen ca. 178-208 g. Kopf und Flügeldecken sind beim Hahn türkisfarben, das Kinn ist mehr dunkelblau. Kehle und Brust sind leuchtend rot, Bauch und Schwanzunterseite gelb. Die Henne ist olivgrün gefärbt und hat einen hellblauen Kopf. Der Schnabel ist schwarz, Iris und Füße sind braungrau [1; 4;5; 6; 8]. Es gibt zahlreiche, farblich zum Teil enorm abweichende Zuchtformen [7]. VerbreitungAustralien: Verinselte Vorkommen im Süden des Kontinents in den Bundesstaaten Westaustralien, Südaustralien, Victoria und New South Wales [2]. Lebensraum und LebensweiseDer Glanzsittich besiedelt die Trockengebiete Australiens, vorzugsweise Mallee- und Mulga-Trockenbusch. [Die Nahrung besteht hauptsächlich aus Samen von Gräsern und Kräutern. Die Vögel werden in der Regel paarweise oder in kleinen Gruppen von bis zu 20 Individuen angetroffen. Genistet wird meist in Stamm- oder Asthöhlen von Eukalyptusbäumen etwa 7-8 m über dem Boden. Das Gelege besteht aus 4-6 (3-8) ca. 23x19 mm großen Eiern, die allein vom Weibchen während ca. 18-19 Tagen ausgebrütet werden. Die Jungen verlassen das Nest mit etwa 30 Tagen [1; 4; 5; 8]. Gefährdung und SchutzDer Glanzsittich galt als ausgestorben, bis er 1931 wiederentdeckt wurde [9]. Heute hat er ein großes Verbreitungsgebiet und seine Bestände fluktuieren, scheinen aber längerfristig stabil zu sein. Die Art wurde deshalb seit 2004 als nicht-gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN) [2]. Der internationale Handel ist nach CITES Anhang II geregelt. Bedeutung für den MenschenIn Australien werden Glanzsittiche als Heimtiere gefangen [2]. Die Art wird seit langer Zeit in Menschenobhut gezüchtet und es gibt mittlerweile zahlreiche Zuchtformen [7; 9]. Von 1981-2018 wurden aus Australien keine lebenden Vögel, weder Wildfänge noch Nachzuchten, ausgeführt. Im selben Zeitraum wurden weltweit bei der Ausfuhr 13'454 Nachzuchtvögel registriert. Davon stammten 5'551 aus den Niederlanden, 3'763 aus Belgien und 1'448 aus Tschechien [4]. HaltungVolieren für ein Paar sollten wenigstens 2 m lang sein und über einen angeschlossenen, frostfreien Schutzraum verfügen. In größeren Volieren ist eine Gemeinschaftshaltung mit anderen australischen Sittichen, Prachtfinken und Weichfressern möglich. Unter sich sind Glanzsittiche recht unverträglich, Jungvögel sollten daher rechtzeitig von den Eltern getrennt werden [1]. Als Höchstalter in menschlicher Obhut werden 25 Jahre und 5 Monate angegeben [10]. 1871 kamen die ersten Glanzsittiche in den Londoner Zoo, wo vermutlich bereits im Jahr darauf die Erstzucht glückte. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es, eine Zucht auf breiter Basis aufzubauen. Seitdem sind zahlreiche Zuchtformen entstanden. Oft werden auch Mischlingszuchten mit anderen Neophema-Arten betrieben [1]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art, einschließlich Zuchtformen, wird in etwa 25 Zoos gezeigt, von denen sich ca. zwei Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels ein Käfig mit einer Grundfläche von 0.5 m² und einer Höhe von 50 cm erforderlich, der in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen ist, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 0.5 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 1.2.2024) sind Glanzsittiche mindestens paarweise zu halten. Für 6 (!) Vögel ist ein Käfig mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 0.5 m² und einer Höhe von 60 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.05 m² zu erweitern. Dies ist für die Art sicher nicht adäquat. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 2 x 1.5 m Fläche und einer Höhe von 2 m sowie einen frostfreien Schutzraum von 1 m² / 1 m Höhe vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern. Taxonomie und NomenklaturDer Glanzsittich wurde 1841 von dem englischen Ornithologen und Illustrator John GOULD als "Euphema splendida" erstmals wissenschaftlich beschrieben. 1891 fasste der italienische Arzt und Ornithologe Graf Tommaso SALVADORI Adlard die in verschiedenen Gattungen untergebrachten Grassittiche zur neuen, bis heute gültigen Gattung Neophema zusammen. Der Glanzsittich ist eine monotypische Art [5]. |
Literatur und Internetquellen
- ASMUS, J. & LANTERMANN, W. (2012)
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Neophema splendida. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22685214A93063888. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22685214A93063888.en . Downloaded on 20 April 2020.
- CITES TRADE DATA BASE
- DE GRAHL, W. (1979/82)
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J. (eds., 1997)
- FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
- GLANZSITTICH-ZUCHT (Abbildungen!)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- STRUNDEN, H. (1984)
- YOUNG, A. M., HOBSON, E. A., BINGAMAN LACKEY, L. & WRIGHT, T. F. (2012)