Rotflügelsittich (Aprosmictus erythropterus) an EXOTIS-Ausstellung Spiez
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Eigentliche Papageien (Psittacinae)
Tribus: Wachsschnabelpapageien (Psittaculini)
Rotflügelsittich
Aprosmictus erythropterus • The Red-winged Parrot • La perruche érythroptère
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der in seiner Heimat nicht gefährdete, aber aufgrund nationaler Gesetzgebung seit Langem nicht mehr exportierte Rotflügelsittich ist weist einen Geschlechtsdichromatismus auf der allerdings nicht so eklatant ist wie beim recht ähnlichen Königssittich. Er wird in Zoos auch nicht so häufig gehalten wie jener. Körperbau und KörperfunktionenDer Rotflügelsittich erreicht eine Gesamtlänge von 30-32 cm, wovon 14-15 cm auf den breiten Schwanz entfallen, eine Flügellänge von 18-21 cm und ein Gewicht von im Mittel etwa 160 (120-210) g. Es besteht ein deutlicher Dichromatismus zwischen den Geschlechtern: Das Gefieder der Hähne ist überwiegend grasgrün. Der Oberrücken ist schwarz, die mittleren großen Flügeldecken sind rot, die Flügel ansonsten dunkelgrün. Bei den Hennen fehlt der schwarze Oberrücken, und der rote Bereich auf dem Flügel ist deutlich kleiner. Bei beiden Geschlechtern ist die Iris orangerot und sind die Füße grau. Der Schnabel ist beim Männchen korallenrot, beim Weibchen blassrot [1; 5; 6; 7]. VerbreitungAustralasien: Im Norden und Osten Australiens, Indonesien (West-Papua), Papua-Neuguinea [2]. Lebensraum und LebensweiseDer Rotflügelsittich besiedelt vorzugsweise lichte Monsun- und Trockenwälder der Tropen und Subtropen, Savannen und Akazien-Trockenbusch. Das Nahrungsspektrum ist vielfältig und schließt Samen von Eukalypten, Akazien, Wildhopfen (Dodonea) und anderen Bäumen, Grassamen, Früchte, Beeren, Mistelbeeren (Loranthus), Knospen, Blüten, Nektar und Insekten ein. Die Vögel werden in der Regel paarweise oder in kleinen Gruppen, selten in Schwärmen bis zu 60 Individuen angetroffen. Genistet wird in meist sehr tiefen Baumhöhlen, vorzugsweise in Eukalypten. Das Gelege besteht aus 3-5(-6) Eiern, die während 18-20 Tagen allein vom Weibchen bebrütet werden. Die Nestlingsdauer beträgt ca. 35 Tage [1; 6; 7]. Gefährdung und SchutzDer Rotflügelsittich hat eine sehr weite Verbreitung und gilt als häufig. Der Bestand nimmt vermutlich zu. Deshalb ist die Art seit 2004 als nicht-gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN) [2]. Der internationale Handel ist nach CITES Anhang II geregelt. Bedeutung für den MenschenRotflügelsittiche werden im Ursprungsgebiet als Heimtiere gefangen bzw. ausgehorstet [2]. Von 1981-2018 meldete Australien keine Exporte von Wildfängen, sondern nur die Ausfuhr eines Nachzuchtvogels. Im selben Zeitraum wurden weltweit 4'706 Nachzuchtvögel bei der Ausfuhr registriert. Davon stammten 1'710 aus den Niederlanden [4]. HaltungDie Haltung erfolgt am besten paarweise in Volieren von 4-5 m Länge mit anschließendem, im Winter leicht temperiertem Schutzhaus. Das Höchstalter wird mit 27 Jahren und 4 Monaten angegeben. Im Tiergarten Schönbrunn erreichte ein Vogel 24 Jahre und 5 Monate. Die Erstzucht in Menschenobhut gelang 1878 in Deutschland [1; 3; 8]. Haltung in europäischen Zoos: Bereits 1861 war der Rotflügelsittich im Londoner Zoo zu sehen: Heute (2024) wird die Art in gegen 60 Zoos gezeigt, von denen sich etwa die Hälfte im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 3 m² und einer Höhe von 2 m erforderlich, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 2 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Die in der Schweizerischen Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) enthaltenen Mindestanforderungen für Sittiche sind für Rotflügelsittiche nicht vertretbar. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 4 x 2 m Fläche und einer Höhe von 2 m sowie einen frostfreien Schutzraum von 2 m² / 1 m Höhe vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern. Taxonomie und NomenklaturDer Rotflügelsittich wurde 1788 vom Göttinger Professor Johann Friedrich GMELIN in der von ihm bearbeiteten 13. Auflage von LINNÉS "Systema Naturae" als "Psittacus erythropterus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Aprosmictus wurde 1848 von dem englischen Ornithologen und Illustrator John GOULD eingeführt. Es werden gegenwärtig drei Unterarten anerkannt [6]:
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Literatur und Internetquellen
- ASMUS, J. & LANTERMANN, W. (2012)
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Aprosmictus erythropterus. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22685069A93057458. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22685069A93057458.en . Downloaded on 17 April 2020.
- BROUWER, K., JONES, M. L., KING, C. E. und SCHIFTER, H. (2000)
- CITES TRADE DATA BASE
- DE GRAHL, W. (1979)
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- YOUNG, A. M., HOBSON, E. A., BINGAMAN LACKEY, L. & WRIGHT, T. F. (2012)