Rotsteissbülbül

Rotsteißbülbül (Pycnonotus cafer) im Tierpark Berlin
© Klaus Rudloff, Berlin

Ordnung: Sperlingsvögel (PASSERIFORMES)
Unterordnung: Singvögel (OSCINES)
Familie: Bülbüls (Pycnonotidae)

Invasive EU   Invasive_Art!

D LC 650

Rotsteißbülbül, Kalabülbül

Pycnonotus cafer • The Red-vented Bulbul • Le bulbul à ventre rouge

227 021 011 006 pycnonotus cafer exotis PD1Rotsteiß-Bülbül (Pycnonotus cafer) an EXOTIS-Ausstellung © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 227 021 011 006 pycnonotus cafer mapApproximative autochthone Verbreitung des Rotsteißbülbüls (Pycnonotus cafer)

 

 

227 021 011 006 pycnonotus cafer TPB KR2Rotsteißbülbül (Pycnonotus cafer) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

227 021 011 006 pycnonotus cafer TPB KR3Rotsteißbülbül (Pycnonotus cafer) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin 

 

 

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Der Rotsteiß-, Ruß-, Tonki- oder Kalabülbül ist eine nicht gefährdete, häufige und weitverbeitete Singvogelart aus Südasien, die als einzige Bülbülart auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgeführt ist. In europäischen Zoos war sie nie häufig und ist jetzt nur noch in ganz wenigen Einrichtungen zu sehen.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Rotsteißbülbül wird 19-20 cm lang und 28-40 g schwer. Sein Kopf ist mit einer kleinen Haube versehen und ist schwarz, der Rücken braun oder schwarz, der Bürzel weiß und die Unterseite braungrau oder schwärzlich mit Schuppenmuster, der Schwanz schwärzlich mit weißen Spitzen. Die Unterschwanzdecken sind gelb bis rot. Die Geschlechter sind sich ähnlich [2; 3].

Verbreitung

Südasien: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, SW-China, Indien, Myanmar, Nepal, Pakistan, Sri Lanka, Thailand. Eingebürgert in Bahrain, Fidschi, Französisch Polynesien, Kuwait, Neukaledonien, Oman, Katar, Samoa, Tonga, Vereinigte Arabische Emirate, USA. Ab 2003 Nachweise und 2018 erster Brutnachweis auf den Kanarischen Inseln (Fuerteventura). 2018 Nachweise auf dem spanischen Festland. Angesiedelt und wieder eliminiert auf Neuseeland [1; 2; 5].

Lebensraum und Lebensweise

Rotsteißbülbüls besiedeln eine Vielzahl von Lebensräumen, einschließlich winterkahle Wälder, Sekundärwälder, Buschland, wüstenartige Gebiete, Obstgärten und Gärten. Sie kommen auch in größeren Städten vor. Sie geben keinen richtigen Gesang von sich, sondern immer nur ein bis zwei Rufe. Sie ernähren sich von Früchten, Nektar, Knospen, Grassamen und Wirbellosen, gelegentlich auch von kleineren Wirbeltieren. Fortpflanzungszeit ist von April-Oktober, hauptsächlich im Juni-Juli. Das napfförmige Nest wird im Geäst von Bäumen, Sträuchern, auf Kakteen, bisweilen auch auf Grasbüscheln am Boden, an Gebäuden oder anderen Orten errichtet. Das Gelege von 2-4 Eiern wird während 11-14 Tagen hauptsächlich vom Weibchen bebrütet. Die Jungen werden von beiden Eltern gefüttert und werden meist mit 12 Tagen flügge [2; 3; 4].

Gefährdung und Schutz

Der Rotsteißbülbül ist seit 2004, letztmals überprüft und bestätigt 2018, als nicht-gefährdet (LEAST CONCERN) in der Roten Liste aufgeführt, weil er ein großes Verbreitungsgebiet hat, häufig ist und die Bestände zuzunehmen scheinen [1].

Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Der Rotohrbülbül wird gebietsweise zur Gewinnung von Fleisch gejagt und für den lokalen oder nationalen Heimtierhandel gefangen [1]. Als potenzieller Schädling an Obstkulturen wird er verfolgt [5].

Haltung

2022 wurde der Rotsteißbülbül in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung der EU aufgenommen, d .h. er darf im Prinzip nicht mehr gehalten werden.

Der Rotsteißbülbül kann mit Rot- und Weißohrbülbül hybridisieren, die Arten sollten daher getrennt gehalten werden. Bülbüls können gemeinsam mit Fasanen, anderen Hühnervögeln und Tauben vergesellschaftet werden und schreiten dabei auch zur Brut [3].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art war nie häufig und wird gegenwärtig (2024) noch in 5 Zoos gezeigt. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland und der Schweiz gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Bülbüls.

Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für ein Paar Bülbüls einen Käfig mit den Mindestmaßen 200x100x100 cm (LxBxH) vor. Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m² vorhanden sein. Die Voliere ist dicht mit Sträuchern, Laubgehölzen oder Koniferen auszustatten. Wie man einen Behälter mit den angegebenen Maßen so bepflanzt, sagt die Verordnung leider nicht.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Rotsteißbülbül wurde 1766 von Carl von LINNÉ als "Turdus cafer", erstmals wissenschaftlich beschrieben, wobei die Herkunft des Typusexemplars fälschlich als Südafrika angenommen wurde. Daher die Artbezeichnung "cafer" (Caffraria war eine Region in der heutigen Ostkap-Provinz). Die heute gültige Gattungsbezeichnung Pycnonotus wurde 1826 von dem holsteinischen Naturkundler Friedrich BOIE eingeführt. Es werden 8 Unterarten anerkannt [1].

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2018). Pycnonotus cafer. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22712695A132102224. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-2.RLTS.T22712695A132102224.en . Accessed on 20 December 2024.
  2. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
  3. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  4. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  5. NOWAKOWSKI, J. J. & DULISZ, B. (2019)