Roter Kardinal-Hahn (Cardunalis cardinalis) im Zoo Berlin
© Klaus Rudloff, Berlin
Ordnung: Sperlingsvögel (PASSERIFORMES)
Unterordnung: Singvögel (OSCINES)
Familie: Kardinäle (Cardinalidae)
Roter Kardinal, Rotkardinal
Cardinalis cardinalis • The Northern Cardinal • Le cardinal rouge
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Rote Kardinal ist in seinem weitläufigen Verbreitungsgebiet nicht gefährdet. Obwohl er mit seiner Haube und roten Gefiederfarbe ein auffälliger Vogel, ist, der die Aufmerksamkeit des Publikums auf sich zieht, wird er nicht sehr häufig gehalten, was damit zusammenhängen dürfte, dass europäische Zoos nur selten einen Schwerpunkt auf die nordamerikanische Fauna legen. Körperbau und KörperfunktionenDer Rotkardinal erreicht eine Gesamtlänge von 22 (21-23.5) cm und ein Gewicht von 37-52 g. Beide Geschlechter tragen eine Federhaube. Es besteht ein auffälliger Geschlechtsdichromatismus: Der Hahn hat einen roten Schnabel, der von einem schwarzen Federring umgeben ist. Das übrige Gefieder ist scharlachrot. Bei der Henne ist der Schnabel orange und das Gefieder überwiegend hellbraun, die Haube und das Gesicht mir Rosatönen [3; 4, 5]. VerbreitungNord- und Mittelamerika: Belize, Bermuda, Guatemala, Kanada, Mexiko, USA. Population in Honduras möglicherweise eingeführt. In Nordamerika hat der Rotkardinal sein Areal in den letzten Jahrzehnten nach Norden ausgedehnt, auf Hawaii wurde er eingebürgert [1; 5]. Lebensraum und LebensweiseDer Rotkardinal besiedelt halboffenes Gelände mit Sträuchern oder kleinen Bäumen, Waldränder, aufgegebenes und verwildertes Farmland, Parks und Vorstadtgärten vom Tiefland bis auf eine Höhe von 2'500 m. Zum Nisten ist er auf dichtes Gebüsch angewiesen. Er ernährt sich überwiegend von Sämereien und Früchten, nimmt aber auch Nektar, Arthropoden und Schnecken. Die Jungvögel fressen zu 95% animalische Kost. Das Nest wird hauptsächlich von der Henne gebaut, die auch das Gelege, bestehend aus 2-3 (1-5) Eiern, während 12-14 Tagen alleine ausbrütet und während dieser Zeit von ihrem Partner gefüttert wird. Die Jungen verlassen das Nest mit 8-11 Tagen und werden mit 38-45 Tagen unabhängig. Der Rotkardinal ist Wirtsvogel für brutparasitierende Kuhstärlinge (Molothrus aeneus, M. ater) [1; 3; 4]. Gefährdung und SchutzDer Rote Kardinal hat eine ausserordentlich weite Verbreitung und einen sehr großen, seit mindestens 40 Jahren stabilen Bestand. Er wurde daher aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2018 als nicht-gefährdet eingestuft [1]. Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt. Bedeutung für den MenschenDie Art befindet sich laut IUCN im internationalen Tierhandel [1]. Früher wurde der Rote Kardinal wegen seines Gesangs als als "Virginische Nachtigall" im Käfig gehalten [2]. HaltungDas Höchstalter in menschlicher Obhut wird mit 16 Jahren angegeben [4]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund drei Dutzend Zoos gezeigt, von denen sich über die Hälfte im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt das Kleinvogel-Gutachten des BML von 1996 für ein Paar Rotkardinäle einen Käfig mit den Mindestmaßen 120x50x50 cm (LxBxH) vor. Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m² für bis zu 4 Vögel vorhanden sein. Außer im Winter ist eine Paarhaltung erforderlich Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist für ein Paar Rotkardinäle ein Käfig mit den Mindestmaßen 180x80x100 cm (LxBxH) erforderlich. Außerhalb der Brutzeit ist Schwarmhaltung möglich, für jeweils 2 weitere Vögel ist die Grundfläche um 25% zu erweitern. Den Tieren sind Volieren mit natürlicher Bepflanzung von Sträuchern, Laubgehölzen und Koniferen einzurichten, was bei den vorgegebenen Dimensionen nicht möglich ist. Die Vögel dürfen ganzjährig in Außenvolieren gehalten werden, sofern ihnen ein trockener und zugfreier Schutzraum oder überdachter geschützter Volierenteil zur Verfügung steht. In der Schweiz gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Kardinäle. Taxonomie und NomenklaturDer Rote Kardinal wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Loxia cardinalis" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Cardinalis wurde 1838 von Prinz Charles Lucien BONAPARTE, einem Neffen von Kaiser Napoléon Bonaparte eingeführt. Gegenwärtig werden 19 Unterarten anerkannt [2]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2018). Cardinalis cardinalis. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22723819A132024136. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-2.RLTS.T22723819A132024136.en . Downloaded on 05 February 2020.
- BREHM, A. E. (1882-1887)
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)