Andenflamingo (Phoenicoparrus andinus) ehemals im Weltvogelpark Walsrode
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Flamingos (Phoenicopteriformes)
Familie: Flamingos (Phoenicopteridae)
Andenflamingo
Phoenicoparrus andinus • The Andean Flamingo • Le flamant des Andes
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Andenflamingo ist ein kleiner, an extreme Umweltbedingungen angepasster, in seiner südamerikanischen Heimat gefährdeter Flamingo, der in Europa nur ganz selten zu sehen ist. Körperbau und KörperfunktionenDer Andenflamingo erreicht von der Schnabel- bis zur Schwanzspitze eine Länge von 102-110 (-120) cm und ein Gewicht von 2-2.4 kg. Der Schnabel ist an der Basis blassgelb, etwa wie das Fruchtfleisch einer Banane, von der Spitze bis zum Knick schwarz. Beine und Füße sind gelb. Das Gefieder ist weiß, an Kopf, Hals, Oberbrust und Flügeldecken purpurfarben, die Hand- und Armschwingen sind schwarz. Anden- und Jamesflamingo unterscheiden sich von den übrigen Flamingo-Arten durch das völlige Fehlen der vierten Zehe [2; 4; 6; 7]. VerbreitungSüdamerika: In den Hochgebieten der Anden in Argentinien, Bolivien, Chile, Peru. Wandert auch nach Brasilien [1]. Lebensraum und LebensweiseErst 1957 wurden die Brutorte des Andenflamingos auf Inseln in Salzseen der Hochanden entdeckt, wo die Vögel oft in gemischten Kolonien mit Chile- und Jamesflamingos nisten. Die Vorkommen befinden sich in Höhenlagen von 3'500-4'500 (2'500-4'950) m. Die Nahrung besteht überwiegend aus Kieselalgen, hauptsächlich der Gattung Surirella. Gebrütet wird meist auf lehmigen oder sandigen Inseln oder Inselchen. Die Kolonien können mehrere Tausend Vögel umfassen. Wie bei allen Flamingos besteht das Nest aus einem eingedellten Kegel, den die Vögel aus dem vorhandenen Bodengrund bauen. Zwischen Dezember und Februar wird in der Regel ein einzelnes Ei gelegt, das während 28 Tagen ausgebrütet wird [1; 4; 7]. Gefährdung und SchutzMitte des 20. Jahrhundert wurden jährlich mehrere Tausend Eier des Andenflamingos zu Nahrungszwecken entnommen. Diese Aktivitäten sind mittlerweile zurückgegangen, haben aber zu einem starken Rückgang der Bestände geführt. Da dieser Flamingo recht langlebig ist und sich nur langsam vermehrt, sind die Auswirkungen auch noch nach mehreren Generationen zu spüren. Auch Störungen und Lebensraumveränderungen durch Menschen gefährden die Bestände. Der Andenflamingo wurde deshalb 1994, letztmals überprüft 2020, als gefährdet eingestuft (Rote Liste: VULNERABLE) [1]. Der internationale Handel ist nach CITES Anhang II geregelt. Die Art fällt unter Anhang I des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten (CMS). Zoogestützte Artenschutzprojekte (Beispiele):
Bedeutung für den MenschenZumindest früher spielte der Andenflamingo eine Rolle als Eierlieferant. Laut IUCN wird er für den internationalen Tierhandel genutzt [1], allerdings weist die CITES-Handelsstatistik von 2001-2018 weder einen internationalen Handel mit Wildfängen, noch mit Nachzuchtvögeln aus [3]. Haltung1969 wurde der Andenflamingo erstmals erfolgreich in Menschenobhut gezüchtet und zwar im Wildfowl and Wetlands Trust in Slimbridge, England. 1975 gelang im Berliner Zoo die deutsche Erstzucht. Als Höchstalter werden über 42 Jahre (Vogel damals noch am Leben) angegeben [6]. Flamingos gehören zu den Vögeln, die nach Ansicht von Tierschutzsachverständigen der Zoos besser durch eine geeignete Methode (Federstutzen, Extirpation einiger Federpapillen) flugunfähig gemacht und in einer großzügigen Freianlage gehalten werden sollen, anstatt theoretisch flugfähig, aber in einer durchschnittlich dimensionierten Voliere, in der sie effektiv nicht fliegen können oder sich den Hals brechen [5]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird gegenwärtig (2024) in Europa nur im Zoo Berlin und in Slimbridge gehalten. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Flamingos. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für bis zu 20 Flamingos ein Gehege mit einem Landteil von 250 m² und einem Wasserteil mit Watbereich von 100 m² vor. Für jeden weiteren adulten Vogel sind die Landfläche um 5 m², die Wasserfläche um 0.5 m² zu vergrößern. An das Gehege anschließend muss sich ein frostfreier Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m² pro Vogel befinden, der auch eine Badegelegenheit enthält. Die Vorgängerverordnung hatte für 10 Vögel einen Landteil von 100 m² und einem Wasserteil mit von 10 m² gefordert. Für jeden weiteren adulten Vogel waren die Landfläche um 5 m², die Wasserfläche um 0.5 m² zu vergrößern. Die Grundfläche für den Schutzraum betrug 0.5 m² pro Vogel. Die Erhöhung der Anforderungen erfolgte ohne Angabe von Gründen. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) sind Flamingos in Gruppen von mindestens 5 Paaren zu halten. Die Haltung muss in Freianlagen mit offenem, flachen Landteil mit Naturboden, Sand oder Gras, und Wasserteil mit flachen und tiefen Zonen von 0-1 m erfolgen. Für den Nestbau ist mit Lehm durchsetzter Sand, Schlamm oder Mergel zur Verfügung zu stellen. Die Mindestmaße der Außenanlage betragen für bis zu 10 Flamingos 100 m², für jedes weitere Tier 2,5 m² mehr, davon Wasserbecken mindestens 20 m² und für jedes weitere Tier 1 m² mehr. Wenn die Wasserfläche nicht eisfrei gehalten werden kann, ist eine beheizte Innenanlage mit einer Fläche von 20 m² für bis zu 10 Vögel erforderlich, für jedes weitere Tier 1 m² mehr, davon Wasserbecken: mindestens 10 m², für jedes weitere Tier 0,5 m² mehr. Taxonomie und NomenklaturDer Andenflamingo wurde 1854 von Rudolph Amandus PHILIPPI, einem ursprünglich aus Berlin-Charlottenburg stammenden chilenischen Paläontologen, Botaniker und Zoologen als "Phoenicopterus andinus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Phoenicoparrus wurde 1856 von Prinz Charles Lucien BONAPARTE eingeführt [4]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2020). Phoenicoparrus andinus. The IUCN Red List of Threatened Species 2020: e.T22697387A182422217. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2020-3.RLTS.T22697387A182422217.en. Downloaded on 17 December 2020.
- CITES IDENTIFICATION MANUAL
- CITES TRADE DATA BASE
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
- DOLLINGER, P., PAGEL, T., BAUMGARTNER, K., ENCKE, D. ENGEL, H. & FILZ, A. (2014)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)