Gemeiner Einsiedlerkrebs (Pagurus bernhardus) im ehemaligen Aquarium der Biologischen Anstalt Helgoland
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Stamm: Gliedertiere (Arthropoda)
Unterstamm: Krebstiere (Crustacea)
Klasse: Höhere Krebse (Malacostraca)
Ordnung: Zehnfußkrebse (Decapoda)
Unterordnung: Pleocyemata
Teilordnung: Mittelkrebse (Anomura)
Überfamilie: Einsiedlerkrebse (Paguroidea)
Familie: Rechtshändige Einsiedlerkrebse (Paguridae)
Einsiedlerkrebse haben ihren Namen davon, dass sie wie einst der griechische Philosoph Diogenes in einem Weinfass, in Schneckenhäusern oder ähnlichen hohlen Gegenständen leben. Damit schützen sie ihren weichen und ungeschützten Hinterleib vor Fressfeinden.
Pagurus bernhardus • The Common Hermit Crab • Le Bernard-l'ermite
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VerbreitungNordostatlantik mit Nebenmeeren: Von Svalbard bis Portugal, einschließlich Irische See, Nordsee, Skagerrak, Kattegat, Öresund und westlichste Ostsee [2]. BiologieDer gemeine Einsiedlerkrebs lebt auf Schlick- und Sandböden. Er wird ca. 10 cm groß. Seine rechte Schere ist deutlich größer als die linke, die er zum Greifen der Nahrung braucht. Zum Schutz vor Gefahren zieht er sich in sein Haus zurück und verschließt die Öffnung mit der größeren Schere. Das Schneckenhaus, seltener eine Muschelschale, hält er mittels eines Warzenfelds am letzten Laufbeinpaar fest. Seine Farbe ist gelblich, bräunlich oder rötlich. Wie alle Einsiedlerkrebse häutet er sich beim Wachstum und benötigt dann jeweils entsprechend größere Schneckenhäuser. Ältere Exemplare bevorzugen Gehäuse von Wellhornschnecken, die oft von Schmarotzeranemonen und anderen Nesseltieren besiedelt sind [3; 5]. Weitere Angaben zu den Einsiedlerkrebsen sind beim Weißpunkteinsiedler zu finden [1]. Gefährdung und SchutzDer Gemeine Einsiedlerkrebs ist in der Roten Liste der IUCN nicht aufgeführt. Der internationale Handel ist artenschutzrechtlich nicht geregelt. Bedeutung für den Menschen
Der Gemeine Einsiedlerkrebs wird in der Homöopathie zu Globuli verarbeitet [Online-Inserate 2020]. HaltungIm deutschsprachigen Raum gibt es keine tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Krebstieren. Laut Meerwasser-Lexikon gibt es keine Berichte über eine erfolgreiche und längerfristige Haltung. In Analogie zu anderen Einsiedlern ist anzunehmen, dass ein Becken mindestens ein Fassungsvermögen von 100 l haben sollte [4]. Taxonomie und NomenklaturDer Gemeine Einsiedlerkrebs wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Cancer bernhardus" erstmals wissenschaftlich beschrieben und benannt. 1775 stellte ihn Johann Christian FABRICIUS aus dem damals dänischen Schleswig, ein Schüler LINNÉS und einer der Begründer der wissenschaftlichen Entomologie, in die heute noch gültige Gattung Pagurus [6]. |