Australische Wasseragame (Physignathus lesueuri) in Tonis Zoo, Rothenburg LU
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Schuppenkriechtiere (SQUAMATA)
Unterordnung: Echsen (SAURIA)
Zwischenordnung: Leguanartige (Iguania)
Familie: Agamen (Agamidae)
Unterfamilie: Amphibolurinae
Australische Wasseragame
Physignathus (= Intellagama = Istiurus ) lesueurii • The Australian Water Dragon • Le dragon d'eau australien
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Die Australische Wasseragame ist eine große, lebhafte Echse, die sich im Gegensatz zu den meisten anderen Agamenarten an eine semiaquatische Lebensweise angepasst hat, was im Vergleich mit an aride Lebensräume adaptierten Arten zoopädagogisch genutzt werden kann. Da die Beschaffung Grüner Wasseragamen einfacher ist, wird sie weniger häufig in Zoos gezeigt. Körperbau und KörperfunktionenDie Australische Wasseragame erreicht eine Gesamtlänge von 80-90 (50-100) cm, wovon 24-25 (17-26) cm auf Kopf und Rumpf entfallen. Körper und Schwanz sind seitlich abgeplattet. Über die Kehle verläuft eine deutliche Querfalte. Auf Nacken, Rücken und Schwanz befindet sich ein deutlicher, ununterbrochener, gezackter Kamm aus verlängerten Schuppen. Diese sind am längsten in der Nacken-Hinterhauptregion. Die Grundfarbe des Rumpfes ist ein bräunliches Grau, unterbrochen durch von der Rückenmitte ausgehenden, breite dunkle und eventuell sehr schmalen hornfarbenen Querbinden. Vom hinteren Augenrand verläuft ein dunkles Band bis auf die Höhe der Vorderbeine [2; 4; 8]. VerbreitungAustralasien: Ostaustralien (New South Wales, Queensland, Victoria), Papua-Neuguinea (?) [4; 5]. Lebensraum und LebensweiseDie Wasseragamen leben an baumbestandenen Fluss- und Bachufern. Sie sind hervorragende Schwimmer. Dabei bewegen sie sich ausschließlich mit Hilfe des seitlich abgeplatteten Ruderschwanzes vorwärts und legen die Vorderbeine an den Körper zurück. Gern liegen sie auch lange Zeit im seichten Wasser, wobei nur noch die Nase sichtbar ist. Die Weibchen graben lange Erdröhren in die Uferböschung unter die Wurzeln überhängender Pflanzen und legen acht bis zwölf Eier ans Ende dieses Ganges. Nach ungefähr drei Monaten schlüpfen die Jungen aus [2; 8]. Gefährdung und SchutzGestützt auf eine Beurteilung aus dem Jahr 2017 wurde die Art 2018 in die Rote Liste der IUCN aufgenommen. Sie wurde als nicht-gefährdet (LEAST CONCERN) eingestuft, weil sie weit verbreitet und in geeigneten Lebensräumen häufig ist und in zahlreichen Schutzgebieten vorkommt [9]. Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt. Die Ausfuhr aus Australien ist verboten. Bedeutung für den MenschenFür die ostaustralischen Aborigines hat der "maggil" eine kulturelle Bedeutung ähnlich jener der Kragenechse. HaltungIn Analogie zur Grünen Wasseragame wird für die paarweise Haltung ein Feuchtterrarium von mindestens 200x100x150(-200) cm (LxBxH) empfohlen, wovon mindestens 80x80 cm von einem 20-25 cm tiefen Wasserbecken eingenommen werden sollen. Das Terrarium sollte mit Wärme- und UV-Strahlern ausgestattet und mit dicken, schrägen und waagrechten Ästen mit rauer Rinde, Kletterwänden aus Kunstfels oder Korkrinde und Hochsitzen eingerichtet sein und über Verstecke, Sichtschutz und Ausweichmöglichkeiten verfügen. Das Bodensubstrat sollte eine Dicke von 20 cm haben und aus drei Schichten - Pinienrinde, Humus und Kies oder Blähton zur Drainage bestehen. Die Lufttemperatur soll tagsüber um 25-28ºC, lokal bis 40ºC liegen und nachts auf etwa 20ºC abkühlen. Das Terrarium kann mit robusten Pflanzen, z.B. Ficus rubiginosa bepflanzt werden [3; 4; 6]. Viele Tiere ziehen sich im Terrarium durch Springen in die Scheiben Schnauzenverletzungen zu [7]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 25 Institutionen gezeigt, von denen sich etwa 40% im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe strong Zootierliste Mindestanforderungen an Gehege: Nach Reptiliengutachten 1997 des BMELF soll ein Terrarium für ein Paar mindestens eine Grundfläche haben, die dem 4x3-fachen der Kopf-Rumpflänge entspricht, wenn die Höhe das Fünffache beträgt. Alternativ kann die Grundfläche das 5x3-fache und die Höhe das 4-fache der Kopf-Rumpflänge messen. Für jedes weitere Tier kommen 15% zur Basisfläche dazu. Ein Wasserbecken soll in der vorgegebenen Grundfläche Platz haben. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.02.2024) schreibt für 1-2 Tiere ein Gehege vor, dessen Landteil das 5x3-fache, dessen Wasserteil das 2x2, dessen Höhe das 5-fache und dessen Beckentiefe das Einfache der Kopf-Rumpflänge messen. Für jedes weitere Tier kommt beim Landteil das 2x2-fache der Kopf-Rumpflänge zur Basisfläche dazu. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) verlangt für 1-2 Adulte eine Grundfläche von 2 m² und für jedes weitere Tier 1 m² zusätzlich bei einer Höhe von 2 m. Taxonomie und NomenklaturDie Art wurde 1831 von John Edward GRAY vom British Museum in London als Lophura lesueurii erstmals wissenschaftlich beschrieben. Da die Bezeichnung Lophura bereits seit 1822 durch eine Fasanengattung belegt war, ersetzten sie DUMÉRIL & BIBRON 1837 durch Istiurus, und Gray stellte 1845 die Art in die von Georges CUVIER 1829 für die Grüne Wasseragame eingeführte Gattung Physignathus. Von 1845 bis 2010 wurde die Australische Wasseragame als Physignathus bezeichnet, danach wurden auf der Grundlage molekulargenetischer Untersuchungen, die zeigten, dass Physignathus nicht monophyletisch ist, 2011 der Gattungsname Istiurus und 2012 Intellagama stipuliert [1; 5]. Wir bleiben hier mal bei Physignathus und warten ab, was als nächstes kommt. |
Literatur und Internetquellen
- AMEY, A.P., COUPER, P.J. & SHEA, G.M. (2012)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- MEGAZOO
- NIETZKE, G. (1969)
- THE REPTILE DATA BASE
- TINIE'S REPTILIEN
- WERNING, H. (2008)
- WILSON, S. & SWAN, G. (2013)
- TALLOWIN, O., HOBSON, R., VENZ, et al. (2018). Intellagama lesueurii. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22566194A22566245. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-1.RLTS.T22566194A22566245.en. Accessed on 02 August 2023.