Zwergbartagame

Zwergbartagame (Pogona henrylawsoni) im Kölner Zoo
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Schuppenkriechtiere (SQUAMATA)
Unterordnung: Echsen (SAURIA)
Zwischenordnung: Leguanartige (Iguania)
Familie: Agamen (Agamidae)
Unterfamilie: Amphibolurinae

D LC 650

Zwergbartagame

Pogona henrylawsoni • The Black-soil, or Dwarf, Bearded Dragon • Le dragon barbu de Lawson</strong>

303 001 003 011 pogona henrylawsoni DA PDZwergbartagame (Pogona henrylawsoni) im Zoo Vivarium Darmstadt © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

303 001 003 011 pogona henrylawsoni mapApproximative Verbreitung der Zwergbartagame (Pogona henrylawsoni)

 

 

303 001 003 011 pogona henrylawsoni TPB KR2Zwergbartagame (Pogona henrylawsoni) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

303 001 003 011 pogona henrylawsoni juv TPB KR1Zwergbartagame (Pogona henrylawsoni), Jungtiere im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

303 001 003 011 pogona henrylawsoni koeln heinrichViandenFlickrZwergbartagame (Pogona henrylawsoni) im Kölner Zoo. Foto: Heinrich Vianden auf flickr

 

 

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Die in der Haltung unproblematische und relativ wenig Platz benötigende Zwergbartagame ist nach Pogona vitticeps vermutlich die häufigste Bartagamen-Art in Privathand. In Zoos wird sie nicht so oft gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Dies ist die kleinste bekannte Bartagame. Sie erreicht eine Gesamtlänge von nur 30 cm, wovon gut die Hälfte auf den Schwanz entfällt. Weibchen sind etwas größer als Männchen. Der Kopf ist rundlich. Die Art ist attraktiv gefärbt. Die Halsstacheln sind im Vergleich zu anderen Pogona-Arten schwach ausgebildet. Die Grundfärbung variiert von grau über bräunlich bis orangebraun, der Schwanz ist hell/dunkel gebändert, ansonsten ist das Zeichnungsmuster recht variabel [1; 2; 4].

Verbreitung

Nordost-Australien (Queensland) [3; 4].

Lebensraum und Lebensweise

Die Zwergbartagame besiedelt das weitestgehend baumlose, mit Tussock-Gräsern und Büschen bestockte Mitchell-Grasland. Ihre Verstecke findet sie unter Grasbüscheln und in Erdspalten. Zwergbartagamen sind omnivor. Jungtiere fangen hauptsächlich Insekten, bei älteren Tieren dominiert vegetabilische Kost [1; 2; 4].

Gefährdung und Schutz

Die Art wurde im Rahmen der Roten Liste der IUCN 2017 erstmals beurteilt und als nicht-gefährdet (LEAST CONCERN) eingestuft. Die zunehmende landwirtschaftliche Nutzung ihres Lebensraums dürfte ihr zu schaffen machen, sie ist aber relativ weit verbreitet und gebietsweise immer noch häufig [5].

Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt. Die Ausfuhr aus Australien ist nach nationaler Gesetzgebung verboten.

Bedeutung für den Menschen

Die Art ist, nicht zuletzt weil sie dem Kindchenschema entspricht, bei Hobbyhaltern sehr beliebt und wird regelmäßig gezüchtet. In der Schweiz wurden "Süsse sehr kleine Babybartagamen" für CHF 55.– und unter einem Monat alte Jungtiere für CHF 40.- angeboten [Online Inserate 2017].

Haltung

Zwergbartagamen wurden zu Beginn der 1980er Jahre erstmals nach Deutschland importiert und damals als Amphibolurus rankinii bezeichnet [2].

Für die Haltung eines Einzeltiers oder Paars wird ein Trockenterrarium von mindestens 160x80x80 cm (LxBxH) empfohlen. Dieses sollte mit Wärme- und UV-Strahlern ausgestattet und Steinen, Wurzeln oder Trockengräsern strukturiert sein. Als Bodensubstrat eignet sich ein Erde-Sand-Lehmgemisch. Die Lufttemperatur soll tagsüber bei 30-35ºC liegen, an Sonnenplätzen bei 40-50ºC und nachts auf 20-23ºC abkühlen. Es ist eine Winterruhe von 2-3 Monaten vorzusehen, während der die Tagestemperaturen 10-17°C, die Nachttemperaturen 10-12°C betragen sollen. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte bei 40-50 % am Tag und 60 % in der Nacht liegen [1].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in über 35 Institutionen gezeigt, von denen sich etwa 40% im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: Nach Reptiliengutachten 1997 des BMELF soll ein Terrarium für ein Paar mindestens 5x so lang und 4x so breit sein wie die Kopf-Rumpflänge der Tiere. Die Höhe soll das Dreifache der Kopf-Rumpflänge betragen. Für jedes weitere Tier kommen 15% zur Basisfläche dazu.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.02. 2024) schreibt für 1-2 Tiere ein Gehege vor, dessen Grundfläche das 5x4-fache der Kopf-Rumpflänge und dessen Höhe das Dreifache der Kopf-Rumpflänge messen. Für jedes weitere Tier kommt das 2x2-fache der Kopf-Rumpflänge zur Basisflächen dazu.

In der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist die Art nicht erwähnt.

Taxonomie und Nomenklatur

Die Art wurde erst 1985 anhand eines 1978 gesammelten Museumsexemplars von zwei australischen Herpetologen beschrieben [3].

Literatur und Internetquellen

  1. AGAMIDAE-IG
  2. MÜLLER, V. (2005)
  3. THE REPTILE DATA BASE
  4. WILSON, S. & SWAN, G. (2013)
  5. WILSON, S. & MELVILLE, J. 2017. Pogona henrylawsoni. The IUCN Red List of Threatened Species 2017: e.T83493462A83493472. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2017-3.RLTS.T83493462A83493472.en. Accessed on 02 August 2023.