Lachesis stenophrys), Kölner Zoo
Thomas Ziegler, Kölner Zoo
Ordnung: Schuppenkriechtiere (SQUAMATA)
Unterordnung: Schlangen (SERPENTES)
Überfamilie: Nattern- und Vipernartige (Colubroidea oder Xenophidia)
Familie: Vipern (Viperidae)
Unterfamilie: Grubenottern (Crotalinae)
Mittelamerikanischer Buschmeister
Lachesis stenophrys • The Central American Bushmaster • Le bushmaster de l'Amérique centrale
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Buschmeister sind sehr groß werdende, bodenlebende Giftschlangen, die als einzige Gattung der Klapperschlangen eierlegend sind. In europäischen Zoos sind sie nur sehr selten zu sehen. Körperbau und KörperfunktionenBuschmeister sind nach der Königskobra Ophiophagus hannah die zweitlängsten Giftschlangen. Die meisten erreichen eine Länge von 2.40 m, es gibt aber auch welche, die 3.50 m lang werden. Der dreieckige Kopf ist breit und flach, aber nicht so deutlich vom Hals abgesetzt wie bei der Lanzenotter. Die Pupillen sind rund, was für Viperiden ungewöhnlich ist. Die Körperschuppen sind perlen- oder knotenartig verdickt. Der Schwanz endet in einem Hornstachel. Die Grundfarbe ist gelblich, rötlich oder graubraun, vom Auge zieht ein schwarzer Streifen nach hinten, der die helle Kieferpartie von der Kopfoberseite trennt. Der Körper ist mit schwarzen Flecken und weißen Strichen gezeichnet [5]. VerbreitungMittelamerika: Costa Rica, Nikaragua, Panama [7]. Lebensraum und LebensweiseDer Mittelamerikanische Buschmeister besiedelt tropische Feucht- und Regenwälder bis zu einer Höhe von etwa 1000 m mit einer mittleren Jahrestemperatur von 24°C und einem Jahresniederschlag von 2000 bis über 4000 mm. Es wird vermutet, dass kühlere und feuchtigkeitsärmere Lebensräume der Eientwicklung abträglich sind und so die Ausbreitung der Art begrenzen [8]. Buschmeister sind sehr scheue Tiere, die sich tagsüber meist am Boden unter Wurzeln oder in hohlen Baumstämmen verstecken. Die Buschmeister sind die einzigen Crotaliden, die Eier legen [5]. Gefährdung und SchutzGestützt auf eine Beurteilung aus dem Jahr 2012 wurde die Art erst 2021 in die Rote Liste der IUCN aufgenommen. Sie wurde als potenziell gefährdet (NEAR THREATENED) eingestuft, weil sie relativ selten ist, nur ungestörte Wälder besiedelt und daher unter der Abholzung leidet [4; 9]. Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt. Bedeutung für den MenschenBREHM [1] überliefert folgende blumige Schilderung: »Der herzförmige, durch die Giftdrüsen namhaft erweiterte Kopf der schön gezeichneten Schlange«, sagt Schomburgk, »welcher sich auffallend scharf gegen den Hals absetzt, wie die über einen Centimeter langen Giftfänge verkünden schon von ferne die Gefährlichkeit des Buschmeisters; und lebte er nicht in den Hochwaldungen, in denen er während des Tages auf der Erde zusammengerollt liegt, wäre er häufiger, als er es wirklich ist: dem Wanderer würde auf jedem Schritte und Tritte der Tod entgegen lauern, da, nach der allgemeinen Aussage der Indianer, diese Schlange nicht wie die übrigen vor dem Menschen flieht, sondern, in Schraubenlinien zusammengewunden, den sich ihr Nahenden ruhig erwartet und sich dann mit Pfeilesschnelle auf ihn stürzt. Sie ist unstreitig die giftigste und gefährlichste aller in Guayana vorkommenden Grubenottern, und ihr Biß soll unbedingt tödtlich sein.« Faktisch sind Bissunfälle relativ selten, wenn man aber das Pech hat, des Abends mit bloßen Füßen auf einen Buschmeister zu treten, kann einem das Schicksal schon ereilen, denn mit den etwa 35 mm langen Giftzähnen werden große Giftmengen in das Gewebe eingebracht [4]. Daher der wissenschaftliche Name: Lachesis (Λάχεσις) ist in der griechischen Mythologie eine der drei Moiren, der Schicksalsgöttinnen. Von der südamerikanischen Art Lachesis muta wird berichtet, dass Bisse einen Menschen nach 6-12 Stunden töten [1]. Die Art befindet sich im Heimtierhandel. HaltungBuschmeister gehören zu den "Gefahrtieren", deren Haltung in manchen deutschen Bundesländern unter sicherheitspolizeilichen Aspekten eingeschränkt oder geregelt ist. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und der Verband Deutscher Verein für Aquarien- und Terrarienkunde (DVA) haben zu dieser Thematik einen Leitfaden herausgegeben. Die Tiere sollten nur von sehr erfahrenen Haltern gepflegt werden [2]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird nur vereinzelt gezeigt. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Reptiliengutachten 1997 des BMELF soll ein Terrarium für zwei etwa gleich lange Tiere mindestens 1.25x so lang und 0.75x so breit sein wie die Gesamtlänge eines Tieres. Die Höhe soll Dreiviertel der Gesamtlänge betragen. Für jedes weitere Tier ist das Terrarienvolumen unter Beibehaltung der Proportionen um 20% zu erhöhen. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.02.2024) schreibt für 1-2 Tiere ein Gehege vor, dessen Grundfläche dem 1.0x0.5-fachen und dessen Höhe der Hälfte der Gesamtlänge eines Tiers entsprechen. In der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist die Art nicht erwähnt. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Haltung von Schlangen. Taxonomie und NomenklaturDie Art wurde 1876 von dem amerikanischen Zoologen Edward Drinker COPE, damals Kustos der Academy of Natural Sciences in Philadelphia, unter ihrem heute noch gültigen Namen beschrieben. Zeitweilig wurde sie als Unterart der südlich anschließenden Lachesis muta angesehen. Vor einigen Jahren wurde Lachesis muta in vier Arten aufgesplittet [3; 7]. |
Literatur und Internetquellen
- BREHM, A. E. (1882-1887)
- DGHT/DVA (Hrsg. 2014)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- MATTISON, C. (2007)
- MEHRTENS, J. M. (1993)
- O'SHEA, M. & HALLIDAY, T. (2002)
- THE REPTILE DATA BASE
- VIAL, J. & JIMENEZ-PORRAS, J. (1967)
- ACOSTA CHAVES, V., BATISTA, A., GARCÍA RODRIGUEZ, A. et al. (2021). Lachesis stenophrys. The IUCN Red List of Threatened Species 2021: e.T203669A2769592. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2021-3.RLTS.T203669A2769592.en . Accessed on 16 July 2023.