Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen kann. Sie wird hervorgerufen durch Viren der Gattungs Aphthovirus der Familie Picornaviridae. Es gibt sieben Serotypen (O, A, C, Asia 1, SAT1, SAT2, SAT3), die in zahlreiche Untertypen und Stämme unterteilt werden. An MKS erkrankte Tiere verbreiten den Erreger in großen Mengen mit der Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, aber auch mit Speichel, Milch, Dung und der Atemluft. Die Viren sind sehr klein (27-30 nm) und können daher leicht durch die Luft über große Strecken transportiert werden. Die häufigste Übertragungsart ist allerdings der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. Es besteht zudem ein hohes Risiko für eine indirekte Ansteckung über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen.
Wiederkäuer und Schweine sind für die MKS bsonders empfänglich, es können aber auch andere Tierarten, wie Kameliden, Elefanten oder Igel betroffen werden. Insbesondere Rinder zeigen oft schwere Krankheitszeichen, wie hohes Fieber, Milchrückgang, Appetitlosigkeit, Apathie und typische Blasenbildung an Maul, Zunge, den Klauen und Zitzen. Beim Schwein treten Blasenbildungen und Entzündungen in erster Linie an den Klauen auf. Bei Schafen und Ziegen verläuft eine Infektion oft unauffällig , sie können das MKS-Virus aber trotzdem weiterverbreiten.Bei den meisten erwachsenen Tieren verläuft die Krankheit nicht tödlich, führt aber zu einem lang anhaltenden Leistungsabfall. Bei Jungtieren können hohe Verluste durch Schädigung des Herzmuskels auftreten. Die meisten anderen Tierarten und der Mensch entwickeln keine oder nur milde Krankheitssymptome (Bläschenbildung an den Schleimhäuten).
Die Schweiz ist seit 1980, Österreich seit 1981 und Deutschland war seit 1988 frei von MKS. Am 10. Januar 2025 wurde jedoch die Seuche wieder in einem Bestand mit 14 Wasserbüffeln, von denen drei Tiere gestorben waren, im Landkreis Märkisch Oderland (Brandenburg) festgestellt. Die letzten Fälle in Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Irland ereigneten sich 2001, in Großbritannien 2007.
Gemäß dem Tiergesundheitsrecht der EU und der Schweiz sind im Falle des Auftretens der MKS umfangreiche Maßnahmen durch die zuständige Behörde zu ergreifen wie z. B. Sperre des Bestandes, Tötung der empfänglichen Tiere im Bestand, Einrichtung von Sperrzonen, aus denen die Verbringung von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen verboten ist und für die weitere Vorgaben gelten (Reinigung und Desinfektion, etc.). Zoos in Sperrgebieten werden für die Besucher geschlossen. Eine Impfung gegen die MKS ist im Grundsatz verboten. Die Staaten haben jedoch die Möglichkeit, Notimpfungen anzuordnen.
Nach § 8 Absatz 1 der deutschen Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) kann die zuständige Behörde bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einem Zoo, Wildpark oder einer vergleichbaren Einrichtung, in denen Tiere empfänglicher Arten zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden, oder in einem Betrieb, in dem vom Aussterben bedrohte Tiere empfänglicher Arten gehalten werden, Ausnahmen von der sofortigen Tötung und unschädlichen Beseitigung der Tiere empfänglicher Arten zulassen, sofern die Einrichtung auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfanges und ihrer Funktion in Bezug auf die Haltung, Betreuung, Entsorgung und Fütterung so vollständig getrennt von anderen Betrieben mit Tieren empfänglicher Arten ist, dass eine Verbreitung des Virus der Maul- und Klauenseuche ausgeschlossen werden kann.
Am 12. November 1937 war im Zoo Basel die Maul- und Klauenseuche im Zoo Basel ausgebrochen. Die Yaks und Bisons mussten geschlachtet werden. Der Zoo wurde während 106 Tagen für die Besucher geschlossen. Umgekehrt durfte während dieser Zeit das Tierpflegepersonal den Zoo nicht verlassen.
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