Neozoen

Neozoen sind Tierarten, die direkt oder indirekt, absichtlich oder unabsichtlich durch den Menschen in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Areals eingeführt worden sind und sich dort fest etabliert haben.

Beispiele von Neozoen in Europa sind: Waschbär, Kanadagans, Amerikanischer Ochsenfrosch, Regenbogenforelle, Signalkrebs, Kartoffelkäfer (aus Nordamerika), Wanderratte, Marderhund, Sikahirsch, Mandarinente, Jagdfasan, Halsbandsittich, Chinesische Wollhandkrabbe (aus Asien), Nutria, Mönchssittich (aus Südamerika), Nilgans, Braune Hundezecke, Spitze Blasenschnecke (aus Afrika).

Zu den Neozoen im deutschsprachigen Raum zählen auch verschiedene Arten, die anderswo in Europa vorkommen, so das Wildkaninchen (aus Spanien eingeführt), die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus aus Südeuropa eingeschleppt), die Wandermuschel (Dreissena polymorpha aus dem Schwarzen Meer und Donaudelta) oder die Spanische Wegschnecke (Arion vulgaris von der Iberischen Halbinsel.

Erwerb und Abgabe, Haltung, Zucht, Aufzucht, Transport und Freilassen von bestimmten invasiven Arten sind nach Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 betreffend invasive Arten verboten, wobei bestimmte Ausnahmen vorgesehen sind. An sich ist die Verordnung mitsamt einer ersten Liste invasiver Arten seit anfangs 2016 in Kraft und weitere Listen wurden nachgeschoben. Da aber nationale  Ausführungsbestimmungen vielfach fehlen oder sich die Praxis für das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen noch nicht eingespielt hat, sind die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zoos noch nicht abschätzbar.Die EU-Verordnung gilt in der Schweiz nicht. In Deutschland werden die Zoos vom Verband der Zoologischen Gärten ermuntert, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu stellen.

Literatur:

  • RABITSCH, W., GOLLASCH, S., ISERMANN, M., STARFINGER, U & NEHRING, S. (2013)

 

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