Schlicht-Borstenhörnchen

Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Zoo Tiergarten Bernburg
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Überordnung: EUARCHONTOGLIRES
Taxon ohne Rang: Nagetiere und Hasen (GLIRES)
Ordnung: Nagetiere (RODENTIA)
Unterordnung: Hörnchenverwandte (Sciuromorpha)
Familie: Hörnchen (Sciuridae)
Unterfamilie: Erdhörnchen (Xerinae)
Tribus: Borstenhörnchen (Xerini)

D LC 650

Schlichtborstenhörnchen

Xerus rutilus • The Unstriped, or Pallid, Ground Squirrel • L'écureuil de terre pâle

110 002 038 004 xerus rutilus bernbg(1)Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Tiergarten Bernburg © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

110 002 038 004 xerus rutilus mapApproximative Verbreitung des Schlichtborstenhörnchens (Xerus rutilus). Rot: mutmaßliches Vorkommen

 

110 002 038 004 xerus rutilus bernbg KR1Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Tiergarten Bernburg © Klaus Rudloff, Berlin

 

110 002 038 004 xerus rutilus bernbg KR2Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Tiergarten Bernburg © Klaus Rudloff, Berlin

 

110 002 038 004 xerus rutilus bernbg KR3Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Tiergarten Bernburg © Klaus Rudloff, Berlin

 

110 002 038 004 xerus rutilus bernbg wDreier1Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Tiergarten Bernburg © Wolfgang Dreier, Berlin

 

110 002 038 004 xerus rutilus bernbg aFilz1Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Tiergarten Bernburg © Andreas Filz, TG Bernburg

 

110 002 038 004 xerus rutilus bernbg KR4Schlichtborstenhörnchen (Xerus rutilus) im Tiergarten Bernburg © Klaus Rudloff, Berlin

 

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Das Schlichtborstenhörnchen ist ein unauffällig gefärbtes, in seiner Heimat nicht gefährdetes Borstenhörnchen, das in europäischen Zoos nur ausnahmsweise zu sehen ist.

Körperbau und Körperfunktionen

Das Schlichtborstenhörnchen ist mit einer mittleren Kopf-Rumpflänge von 226 (200-255) mm deutlich kleiner als sein südafrikanischer Verwandter. Der Schwanz wird 182-203 (129-22)5 mm lang. Zum Gewicht gibt es unterschiedliche Angaben (260-420 g). Im natürlichen Lebensraum dürfte es höchstens etwa 335 Gramm betragen. Es ist das einzige afrikanische Erdhörnchen, das ungestreift ist [1; 5].

Währenddem Borstenhörnchen bei den Zoobesuchern recht beliebt sind, konnte ihnen ALFRED BREHM [2] nicht viel abgewinnen: "Ungleich häßlicher als alle vorhergehenden sind die sehr garstige Nager, welche bloß dann anmuthig erscheinen, wenn man sie aus einiger Entfernung betrachtet. Ihr Leib ist gestreckt, der Kopf spitz, der zweizeilig behaarte Schwanz fast von der Länge des Körpers, die Ohren sind klein, die Beine verhältnismäßig sehr lang, die Füße mit starken, zusammengedrückten Krallen bewehrt. In doppelter Hinsicht merkwürdig ist die Behaarung: sie steht so spärlich auf dem Leibe, daß sie die Haut kaum deckt, und die sehr starren Haare sind an der Wurzel platt, von da an der Länge nach gefurcht und breit zugespitzt. Der ganze Pelz sieht aus, als wären bloß einzelne Haare auf den Balg geklebt."

Verbreitung

Ostafrika: Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Tansania, Uganda [3].

Lebensraum und Lebensweise

Schlichthörnchen kommen in Regionen mit weniger als 800 mm Jahresniederschlag vor. Sie besiedeln trockenen, offenen Busch, Savannen mit Sträuchern und Flusstäler mit weichem Bodensubstrat. Ihre Höhenverbreitung reicht vom Meeresspiegel bis auf etwa 2'000 m.

Sie sind tagaktiv und verhalten sich nicht territorial. Sie leben in Bauen, die sie z.B. im Wurzelbereich von Salzbüschen (Salvadora) unter flachliegenden Akazien oder in Ständen von Feigenkakteen (Opuntia) graben. Bisweilen besetzen sie auch einen Termitenbau oder Baue anderer Arten. Bis zu 6 Tiere teilen sich einen Bau. Sie ernähren sich überwiegend von Pflanzenmaterial, nehmen aber auch Insekten [1; 3; 5].

Es gibt keine feste Fortpflanzungszeit. Trächtige Weibchen sondern sich jeweils vor der Geburt ihrer 1-2 Jungen von der Gruppe ab und gebären in einem separaten Bau. Wenn die Jungen nach 3-4 Wochen entwöhnt sind, kehren sie zu ihrem angestammten Bau zurück, währenddem die Jungen im Geburtsbau bleiben [1; 5].

Gefährdung und Schutz

Das Schlichtborstenhörnchen hat eine weite Verbreitung und kommt in zahlreichen Schutzgebieten vor. Es gilt daher nach einer Beurteilung aus dem Jahr 2016 als nicht gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [3].

Der internationale Handel wird durch CITES nicht geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Das Schlichtborstenhörnchen wird gebietsweise als Schädling an landwirtschaftlichen Kulturen angesehen, namentlich in der Turkana-Region Kenias, wo es eine Dichte von 8.5 Tieren pro Hektar erreicht. Es kommt als Reservoir von Leishmania aethiopica in Betracht, einem Protozoon, das beim Menschen eine schwere Hauterkrankung (Aleppobeule) hervorrufen kann [1].

Haltung

WEIGL gibt als Altersrekord 7 Jahre und 11 Monate an, erreicht von einem weiblichen Tier im Bronx Zoo, New York [4].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art war in europäischen Zoos stets selten, wurde in jüngerer Zeit nur noch in Bernburg und Kronberg gehalten und ist seit 2014 bis heute (2023) vermutlich nirgendwo mehr zu sehen. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: Nach Säugetiergutachten 2014 des BMEL soll ein Gehege für 3 Tiere mindestens 10 m² Grundfläche aufweisen. Für jedes weitere Adulttier sind 2 m² zusätzliche Fläche erforderlich.

Die Tierschutzsachverständigen der Zoos stellten dazu fest, dass Schlichtborstenhörnchen, ähnlich wie Ziesel, auf kleinerer Fläche gehalten werden können, dass sie aber im Gegensatz zu den Kap-Borstenhörnchen gerne klettern, weshalb eine Mindesthöhe angegeben werden sollte. Für drei Schlichtborstenhörnchen halten sie eine Gehegefläche von 4 m² bei einer Mindesthöhe von 2 m für ausreichend, für jedes weitere Tier ist 1 m² Grundfläche mehr erforderlich.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für bis zu 5 Tieren ein Gehege vor, dessen Grundfläche 20 m² misst. Für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.6 m² zu erhöhen. Es muss eine Grabschicht von 80 cm Tiefe vorhanden sein. Bei Außenhaltung sind pro Tier 0.6 m² Unterkunftsfläche vorzusehen.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) sind für 1-2 Tiere eine Fläche von 8 m² und eine Höhe von 2 m erforderlich, für jedes weitere Tier ist die Fläche um 0.8 m² zu vergrößern. Die Tiere sind in Familien oder Kolonien zu halten.

Taxonomie und Nomenklatur

Das Schlichtborstenhörnchen wurde 1828 von Philipp Jakob CRETZSCHMAR, dem Direktor der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft, als "Sciurus rutilus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Xerus wurde 1833 von den in Berlin tätigen Zoologen Friedrich Wilhelm HEMPRICH und Christian Gottfried EHRENBERG eingeführt. Es gibt keine Unterarten [5].

Literatur und Internetquellen

  1. ANIMAL DIVERSITY WEB
  2. BREHM, A. E. (1882-1887)
  3. CASSOLA, F. (2016). Xerus rutilus (errata version published in 2017). The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T23147A115167688. http://www.iucnredlist.org/details/23147/0. Downloaded on 20 May 2018.
  4. WEIGL, R. (2005)
  5. WILSON, D.E. & REEDER, D. M. (2005)