Weisshandgibbon

Weißhandgibbon-Weibchen (Hylobates lar) mit Jungtier im Tierpark Berlin
© Klaus Rudloff, Berlin

Überordnung: EUARCHONTOGLIRES
Ordnung: Affen und Halbaffen (PRIMATES)
Unterordnung: Affen (Simiae / Haplorrhini)
Teilordnung: Eigentliche Affen (Simiiformes)
Überfamilie: Altwelt- oder Schmalnasenaffen (Catarrhini)
Familie: Gibbons (Hylobatidae)

D EN 650

EEPWeißhandgibbon

Hylobates lar • The White-handed, or Lar, Gibbon • Le gibbon à mains blanches

Der Gibbon war das Zootier des Jahres 2019

106 009 001 005 hylobates lar landau PD1Weißhandgibbon (Hylobates lar) im Zoo Landau © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

106 009 001 005 hylobates lar mapApproximative Verbreitung des Weißhandgibbons (Hylobates lar)

106 009 001 005 hylobates lar eskilstuna PD1Weißhandgibbons (Hylobates lar) im Parken Zoo, Eskilstuna © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

106 009 001 005 hylobates lar lille PD1Weißhandgibbons (Hylobates lar) im Zoo Lille © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

106 009 001 005 hylobates lar melaka PD1Weißhandgibbon (Hylobates lar) im Zoo Melaka, Malaysia © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

106 009 001 005 hylobates lar bourbansais PD1Weißhandgibbon (Hylobates lar) im Zoo La Bourbansais, Pleugueuneuc © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

106 009 001 005 hylobates lar landauJunger Weißhandgibbon (Hylobates lar) im Zoo Landau © Zoo Landau (Pressefoto)

106 009 001 005 hylobates lar wien d zupancWenige Tage alter Weisshandgibbon (Hylobates lar) im Tiergarten Schönbrunn © Daniel Zupanc, Wien

106 009 001 005 hylobates lar TPB wDreier1Weißhandgibbon-Weibchen (Hylobates lar) mit Jungtier im Tierpark Berlin © Wolfgang Dreier, Berlin

106 009 001 005 hylobates lar wien n potenskyJunger Weißhandgibbon (Hylobates lar) auf Schaukel im Tiergarten Schönbrunn © Norbert Potensky / TG Schönbrunn (Pressefoto)

106 009 001 005 hylobates lar wien nPotenskyJunger Weißhandgibbon (Hylobates lar) im Tiergarten Schönbrunn © Norbert Potensky / TG Schönbrunn (Pressefoto)

106 009 001 005 hylobates lar TPB wDreier2Weißhandgibbon-Weibchen (Hylobates lar) mit Jungtier im Tierpark Berlin © Wolfgang Dreier, Berlin

106 009 001 005 hylobates lar amiens PD1Anlage für Weißhandgibbons (Hylobates lar) im Zoo Amiens © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Früher, als die Zoos ihre Tiere noch weitgehend aus einem blühenden Großtierhandel bezogen, war der Weißhandgibbon die am leichtesten zu beschaffende Gibbonart. Da die Zucht keine Probleme bietet, ist er auch heute noch der am häufigsten in Zoos anzutreffende Gibbon. Aufgrund seiner Bewegungsweise und wegen seiner akustischen Territoriumsmarkierung ist er beim Publikum sehr beliebt und daher ein idealer Botschafter für den Schutz seines Biotops , der zunehmend bedrohten Wälder Südostasiens und ihrer tierischen Bewohner.

Körperbau und Körperfunktionen

Wie alle Gibbons hat der Lar keinen Schwanz und seine Arme sind viel länger als die Beine. Auch die Hände sind lang und ihr Daumen wurzelt nahe dem Handgelenk. Diese Besonderheiten ermöglichen den Tieren das Schwinghangeln (Brachiation) von Ast zu Ast, eine im Tierreich einmalige Lokomotionsart. Dabei können sie bis zu 12 m weit durch die Baumkronen „fliegen“ und ihre Richtung blitzschnell ändern.

Hinsichtlich Größe und Gewicht gibt es kaum einen Unterschied zwischen den Geschlechtern, dagegen besteht eine regionale Bandbreite. Als Kopf-Rumpflänge werden 41-64 cm und als Gewicht 3.9-9.6 kg angegeben.

Der Weißhandgibbon tritt in zwei Farbmorphen auf, innerhalb derer es verschiedene Schattierungen gibt: dunkel (braun bis schwarz) und blass (hellblond bis rötlich-gelbbraun). Diese sind unabhängig von Geschlecht oder Alter. Bis auf die allerjüngsten haben alle Tiere ein nacktes schwarzes Gesicht, das von weißlichen Haaren umrahmt ist. Ebenso sind die Oberseiten der Hände und Füße weiß behaart. Das nicht verlängerte Kopfhaar ist nach hinten gerichtet. Erwachsene Männchen haben ein schwarzes Haarbüschel im Genitalbereich [1; 3; 8].

Verbreitung

Südostasien: Indonesien (Sumatra), Laos, Malaysia, Myanmar, Thailand. In Südchina ist der Weißhandgibbon wahrscheinlich ausgestorben [2].

Lebensraum und Lebensweise

Der Weißhandgibbon besiedelt primäre Regenwälder, teilweise laubabwerfende Trockenwälder und Bambuswälder. Er nutzt auch Sekundär- und selektiv eingeschlagene Wälder.

Die Gibbons sind tagaktiv, baumlebend und fressen hauptsächlich Früchte, vor allem Feigen, sowie anderes Pflanzenmaterial und gelegentlich Insekten. Samen werden meist ganz abgeschluckt und unversehrt wieder ausgeschieden, wodurch die Tiere zur Weiterverbreitung von Baumarten beitragen [2].

Weißhandgibbons leben als monogame Paare, die mit ihren im Abstand von 2-3 Jahren geborenen Nachkommen eine Familiengruppe bilden, bis sich die Jungen im Alter von etwa 7 Jahren loslösen. Die Streifgebiete der Familien haben einen Umfang von etwa 12-54 ha. Sie können sich bis zu einem Viertel mit den Streifgebieten benachbarter Familien überlappen. Der Besitzanspruch auf das Territorium wird durch laute, im Duett vorgetragene Gesänge kundgetan [1; 6].

Nach 7-monatiger Tragzeit bringen die Weibchen meist im Alter von etwa 11 Jahren erstmals ein einzelnes Junges mit einem Geburtsgewicht von ca. 383 g zur Welt. Hauptsächlich die Mutter kümmert sich um das Junge, das sie hängend mitträgt [1; 8].

Gefährdung und Schutz

Der Weißhandgibbon wird aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2008 als stark gefährdete Tierart eingestuft (Rote Liste: ENDANGERED), da seine Waldlebensräume immer mehr zerstört werden, und die Bestände dadurch abnehmen. Eine zunehmende Bedrohung stellt auch die Jagd dar. Eine 2015 durchgeführte und 2020 veröffentlichte Überprüfung kam zum gleichen Ergebnis. Die einzelnen Unterarten wurden auch individuell beurteilt. Drei wurden als stark gefährdet, eine als gefährdet eingestuft und bei einer war die Datenlage für eine Einstufung unzureichend [2].

Der internationale Handel ist durch CITES-Anhang I eingeschränkt.

Bedeutung für den Menschen

Der Weißhandgibbon wird zur Gewinnung von Fleisch bejagt und Jungtiere werden für den lokalen Heimtiermarkt gefangen [2].

Von 1977-2017 registrierten Laos, Malaysia und Thailand nebst wenig Wissenschaftsmaterial die Ausfuhr von 23 lebenden Wildfängen. Die letzte Ausfuhr erfolgte 2009. Im selben Zeitraum wurden 236 Nachzuchttiere über internationale Grenzen verschoben, am meisten (37) aus Deutschland [4].

Haltung

Wie vielen Zoobesuchern von morgendlichen Rundgängen bekannt ist, singen Weißhandgibbons ausdauernd. Dabei handelt es sich um eine akustische Territoriumsmarkierung, die klar demonstriert, dass sich die Tiere im Zoo nicht als Gefangene, sondern als Besitzer ihres Geheges fühlen.

Weißhandgibbons können gemeinsam mit Brillenlanguren gehalten werden [9]. Im Kölner Zoo wurden sie mit  mit Ährenträgerpfauen vergesellschaftet. WEIGL gibt als Höchstalter 52 Jahre an für ein Paar Wildfänge, die nach einer Haltungsdauer von 49 Jahren und 6 Monaten im San Antonio Zoo immer noch am Leben waren [7].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in über 150 Zoos gehalten, von denen sich etwa ein Fünftel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Es gibt ein Europäisches Erhaltungszuchtprogramm (New Style EEP), das vom Zoo Emmen koordiniert wird. Der Bestand lag 2019 bei 232 Tieren, wovon 17 Naturentnahmen, in 81 Institutionen. Angestrebt wurde eine Bestandsreduktion auf 180, bis 2022 war aber der Bestand auf 242 Individuen gestiegen [10; 11].

Wie Weißhandgibbons gehalten werden (Beispiele):

  • Gibbon-Anlage im Naturzoo Rheine
  • Südostasiatischer Regenwald im Kölner Zoo
  • Asiatischer Wald im Tokiwa Zoo (ZOOLEX Gallery)

Forschung im Zoo: Weißhandgibbons sind gelegentlich Gegenstand von Forschungsarbeiten, so z.B. über kognitive Prozesse beim Lösen von Problembox-Aufgaben oder elterliches Fürsorgeverhalten bei der Jungenaufzucht [5: 6].

Mindestanforderungen an Gehege: Im Säugetiergutachten 2014 des BMEL wird für die Haltung einer Gibbonfamilie ein Außengehege von 50 m² bei einer Höhe von 4 m und einer Länge von mindestens 9 m sowie ein Innengehege von 30 m² bei 3.50 m Höhe gefordert, das "länger als breit" sein soll.

Dies ist eine Erhöhung des Raumangebots auf beinahe das Dreifache gegenüber dem Gutachten’96, für die es keine Begründung gibt.

Die Tierschutzsachverständigen der Zoos schlugen im Differenzprotokoll vor, dass für eine Familiengruppe bis zu 4 Tieren ein Außengehege von 25 m² bei 3.50 m Höhe und für jedes weitere Tier 8 m² mehr Fläche angeboten werden sollte. Das Innengehege sollte die gleichen Dimensionen aufweisen, falls ein Zugang zum Außengehege über längere Zeit nicht möglich ist

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für 3 Gibbons ein Außen- und ein Innengehege mit einer Grundfläche von je 25 m² bei 3 m Höhe und für jedes weitere Tier 8 m² Fläche zusätzlich vor.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) muss die Haltung paarweise erfolgen und es ist für ein Paar mit Jungen ein Außengehege mit einer Grundfläche von 80 m² bei 5 m Höhe sowie ein Innengehege von 30 m² bei 3.50 m Höhe erforderlich.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Weißhandgibbon wurde 1771 von Carl von LINNÉ unter dem Namen "Homo lar" erstmals wissenschaftlich beschrieben. 1811 wurde er von dem in Berlin tätigen Zoologen Johann Karl Wilhelm ILLIGER als Typusart in die neue Gattung Hylobates gestellt. Gegenwärtig werden 5 Unterarten anerkannt.

  • H. l. carpenteri: Ost-Myanmar, Nordwest-Laos, Nordwest-Thailand. Stark gefährdet (EN)
  • H. l. entelloides: Süd-Myanmar und Südwest-Thailand. Gefährdet (VU)
  • H. l. lar: Malaysia (Malaiische Halbinsel). Stark gefährdet (EN)
  • H. l. vestitus: Indonesien (Nord-Sumatra). Stark gefährdet (EN)
  • H. l yunnanensis: Süd-China (Yunnan). Ungenügende Daten (DD)

An den Grenzen der natürlichen Areale hybridisiert der Weißhandgibbon mit Hylobates agilis bzw. Hylobates pileatus. Diese heute als Arten eingestuften Formen galten daher zeitweilig als Unterarten von H. lar [2; 7].

106 009 001 005 hylobates lar lille insel PD2Anlage für Weißhandgibbons (Hylobates lar) im Zoo Lille © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Literatur und Internetquellen

  1. BERGER, G. & TYLINEK, E. (1984)
  2. BROCKELMAN, W. & GEISSMANN, T. (2008). Hylobates lar. The IUCN Red List of Threatened Species 2008: e.T10548A3199623. http://www.iucnredlist.org/details/10548/0. Downloaded on 15 May 2018.
  3. CITES IDENTIFICATION MANUAL
  4. CITES TRADE DATA BASE
  5. HOLTKÖTTER, M. (1989)
  6. LEMBECK, M. (2009)
  7. WEIGL, R. (2005)
  8. WILSON, D. E. et al. eds. (2009-2019)
  9. KRAAIJ, E. & TER MAAT, P. (2011)
  10. LEFAUX, B. et al. (eds., 2020) EAZA Regional Collection Plan for  Gibbon species - February 2020. Amsterdam.
  11. EAZA Gibbon TAG Update 28.09.2022, Albufeira.