Rotstirnmaki (Eulemur ruffrons) im Zoo Zürich
© Claudia Invernizzi, Zoo Zürich
Überordnung: EUARCHONTOGLIRES
Ordnung: Affen und Halbaffen (PRIMATES)
Unterordnung: Halbaffen (Prosimiae / Strepsirrhini)
Teilordnung: Maki-Verwandte (Lemuriformes)
Familie: Makis (Lemuridae)
Rotstirnmaki
Eulemur rufifrons (rufus) • The Red-fronted Lemur • Le maki à front roux
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Es ist zumindest dem Informationsanbieter nicht ganz klar, ob es sich bei den unter der Bezeichnung "Rotstirnmakis" in europäischen Zoos gehaltenen Tieren um Eulemur rufifrons oder um eigentlich als "Rote Makis" zu bezeichnende Eulemur rufus handelt. Auch stammen verschiedene, in Bild-Datenbankens eingestellte und als Eulemur rufus ausgewiesene Freilandaufnahmen nicht aus dem Areal von rufus, sondern von rufifrons. Körperbau und KörperfunktionenRotstirn und Roter Maki sind mit einer Kopf-Rumpflänge von 40-48 cm, einer Schwanzlänge von 45-55 cm und einem Gewicht von 1.6 (im Zoo bis 2.5 kg) eher größere Lemuren. Es besteht ein Geschlechtsdichromatismus. Bei den Männchen ist der Vorderkopf rot, bei den Weibchen schwarz. Bei beiden Geschlechtern sind Schnauze und Stirnmitte schwarz, die Brauen- und Wangenregion weiß [5]. VerbreitungMadagaskar: Der Rotstirnmaki kommt in der Südhälfte Madagaskars sowohl an der Ost- wie an der Westküste vom Tiefland bis auf eine Höhe von 1670 m.ü.M. vor. Der Rote Maki ist auf Gebiete im Westen der Nordhälfte beschränkt [1]. Lebensraum und LebensweiseDer Rotstirnmaki besiedelt im Osten Madagaskars feuchte Tiefland- und Gebirgswälder, im Westen winterkahle Trockenwälder. Er lebt in Gruppen von 6-18 Tieren. Im Westen monopolisiert ein Männchen die Weibchen der Gruppe, im Osten beteiligen sich mehrere Männchen an der Fortpflanzung [1]. Gefährdung und SchutzHauptsächlich wegen fortschreitenden Lebensraumverlusts haben die Bestände des Rotstirnmakis in den letzten Jahren deutlich abgenommen und die Art wurde daher seit 2008 als potenziell gefährdet (NEAR THREATENED) beurteilt. Eine Überprüfung im Jahr 2019, die ergab, dass der Bestand in den letzten 24 Jahren um mindestens 30% abgenommen hatte, hatte zur Folge, dass die Art ab 2020 als gefährdet (Rote Liste: VULNERABLE) eingestuft wurde [1]. Der Internationale Handel ist nach CITES-Anhang I eingeschränkt. Zoogestütztes Artenschutzprojekt (Beispiel):
Bedeutung für den MenschenDer Rotstirnmaki wird zur Fleischgewinnung von der lokalen Bevölkerung stark bejagt bzw. mit Schlingen gefangen [1]. In der CITES-Handelsstatistik wird er nicht als eigenständige Art geführt. Von Eulemur rufus, wo er wahrscheinlich subsumiert ist, wurde von 1977-2017 aus Madagaskar lediglich etwas Wissenschaftsmaterial ausgeführt. Im selben Zeitraum wurden weltweit unter der Bezeichnung "rufus" 35 Nachzuchttiere über Landesgrenzen abgegeben, nach 2010 allerdings keine mehr [2]. HaltungHaltung in europäischen Zoos: Der Rotstirnmaki wird in der Zootierliste nicht aufgeführt, Eulemur rufus sensu lato wird in rund 30 europäischen Zoos gehalten, davon zwei im deutschsprachigen Raum. Schwerpunkt der Haltung ist Großbritannien. Für Details siehe Zootierliste. Es gibt weder für rufifrons noch für rufus ein Zuchtprogramm oder Zuchtbuch. Mindestanforderungen an Gehege: Für die Vorgabe des Säugetiergutachten 2014 des BMEL von 30 m²/ 90 m³ bzw. 30 m² bei 2.5 m Höhe für das Außengehege sowie 15 m²/ 45 m³ bzw. 15 m² bei 2.5 m Höhe für das Innengehege (Kopfrechnen sollte man können!) für die Haltung eines Paars mit bis zu 2 Nachzuchten (was im Widerspruch zu Ziffer 1.6 der Allgemeinen Bestimmungen des Gutachtens steht) und 3 m²/ 9 m³ bzw. 2 m²/ 6 m³ für jedes weitere Tier liegt keine wissenschaftliche Begründung vor. Aufgrund tierhalterischer Erfahrung stellten die Tierschutzsachverständigen der Zoos fest, dass Dimensionen von 10 m²/ 25 m³ sowohl innen wie außen für eine Gruppe bis zu fünf Tieren und jeweils eine Erweiterung der Fläche für jedes weitere Adulttier um 1.5 m² ausreichend seien. Das Gutachten gibt auch vor, dass allen Eigentlichen Lemuren ausreichend Nestmaterial zur Verfügung zu stellen sei. Leider können Rotstirnmakis mit diesem Nestmaterial nicht viel anfangen, denn mit Ausnahme der Varis bauen Makis keine Nester! Ferner stipuliert das Säugetiergutachten, dass Makis mindestens dreimal täglich zu füttern sind, wobei zusätzlich zu Obst und Gemüse u.a. auch Nüsse angeboten werden sollen. Dies sollte man besser nicht tun, denn sonst verfetten die Tiere. Summa summarum bietet das Säugetiergutachten keine vernünftige Orientierungshilfe für die Haltung von Lemuren. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 1.2.2022) schreibt für bis zu 5 adulte Rotstirnmakis ein Innen- und ein Außengehege mit einer Fläche von je 10 m² und einer Höhe von 3 m vor. Für jedes weitere erwachsene Tier ist die Fläche um 2 m² zu erweitern. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2022) muss die Haltung paarweise oder in kleinen Familiengruppen erfolgen. Dazu ist ein Innengehege mit einer Fläche von 15 m² und ein Außengehege von 40 m² bei einer Höhe von je 2.5 m erforderlich. Taxonomie und NomenklaturDer Rotstirnmaki wurde 1833 von dem englischen Zoologen Edward Turner BENNETT als "Lemur rufifrons" erstmals beschrieben, wurde später aber dem Braunen Maki (Lemur fulvus) zugeordnet und bildete dort als Lemur fulvus rufus eine Unterart. 2001 wurde rufus in den Rang einer Art erhoben und diese wurde 2008 wiederum in zwei Arten, rufus und rufifrons aufgespaltet. Taxonomen haben ein Talent, neue Tierarten rascher zu erfinden, als sie aussterben können. Durch die Aufspaltung bekannter Arten stieg die Zahl der Lemur / Eulemur-Arten von 6 im Jahr 1994 auf 13 im Jahr 2008. Die Tatsache, dass es eine breite Zone gibt, wo E. rufifrons und E. cinereiceps natürlicherweise hybridisieren, trägt auch nicht gerade zur Klarheit in Sachen Systematik bei [1; 3; 5; 6]. |
Literatur und Internetquellen
- JOHNSON, S. (2020). Eulemur rufifrons. The IUCN Red List of Threatened Species 2020: e.T136269A115581600. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2020-2.RLTS.T136269A115581600.en. Downloaded on 15 July 2020.
- CITES TRADE DATA BASE
- MITTERMEIER R.A. et al. (2008)
- WEIGL, R. (2005)
- WILSON, D. E. et al. eds. (2009-2019)
- WILSON, D. E. & REEDER, D. M. (2005)