Bergkarakara

Bergkarakara (Phalcoboenus megalopterus) im Zoo Halle
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Greifvögel (ACCIPITRIFORMES/FALCONIFORMES)
Unterordnung: Falken (FALCONES)
Familie: Falken und Geierfalken (Falconidaee)
Unterfamilie: Geierfalken (Polyborinae)

D LC 650

Bergkarakara

Phalcoboenus megalopterus • The Mountain Caracara • Le caracara montagnard

213 005 007 005 phalcoboenus megalopterus halle PD2Bergkarakara (Phalcoboenus megalopterus) im Bergzoo Halle © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

213 005 007 005 phalcoboenus megalopterus mapApproximative Verbreitung des Bergkarakaras (Phalcoboenus megalopterus)

 

213 005 007 005 phalcoboenus megalopterus HAL wDreier1Bergkarakaras (Phalcoboenus megalopterus) im Bergzoo Halle © Wolfgang Dreier, Berlin

 

213 005 007 005 phalcoboenus megalopterus TPB wDreier1Bergkarakara (Phalcoboenus megalopterus) im Tierpark Berlin © Wolfgang Dreier, Berlin

 

213 005 007 005 phalcoboenus megalopterus TPB jSchmidtBergkarakara (Phalcoboenus megalopterus) im Tierpark Berlin © Jirka Schmidt, Riesa


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Der in seiner Heimat nicht gefährdete Bergkarakara wird gelegentlich in Flugschauen eingesetzt, wird aber insgesamt in europäischen Zoos nicht häufig gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Der 48-54 cm lange und rund 800 g schwere Bergkarakara ist oberseits schwarz gefärbt, Bauch, Hosen und Schwanzspitze sind weiß. Der blaugraue Schnabel weist keinen "Falkenzahn" auf. Die Iris ist braun. Die unbefiederten Gesichtspartien sind orangerot bis rot, Läufe und Füße gelborange [2; 4; 5].

Verbreitung

Anden Südamerikas: Argentinien, Bolivien, Chile, Ekuador und Peru [1].

Lebensraum und Lebensweise

Der Bergkarakara ist ein Bewohner der Puna, der baumlosen Zone in 2'000-4'000(-5'000) m Höhe. In Chile wird er auch in geringeren Höhenlagen angetroffen. Er ernährt sich von größeren Wirbellosen, Jungvögeln und jungen Nagern, frisst aber auch Aas und Siedlungsabfälle. Er brütet in Felsklippen. Das Gelege besteht meist aus 2, gelegentlich 3 Eiern [1; 4; 5]. 

Gefährdung und Schutz

Der Bergkarakara ist relativ häufig, hat eine sehr weite Verbreitung, einen mutmaßlich stabilen Bestand und unterliegt keinen größeren Gefahren. Er wurde daher als nicht-gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Die Art fällt unter Anhang 2 des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten (CMS).

Bedeutung für den Menschen

Laut IUCN werden Bergkarakaras für den internationalen Tierhandel gefangen [1]. Allerdings gelangten von 2001-2018 keine Wildfänge in den legalen internationalen Handel. Im selben Zeitraum wurden weltweit auch nur 7 Nachzuchtvögel bei der Ausfuhr registriert [3].

Haltung im Zoo

Im Bioparco die Roma wurden Bergkarakaras mit Königsgeiern vergesellschaftet [ZTL].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in gegen 30 Zoos gehalten, von denen sich rund ein Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: 1995 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen. Diese werden gegenwärtig (November 2024) überarbeitet und sollen als Leitlinien zur Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) neu herausgegeben werden.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für 1-2 Großfalken eine Voliere mit einer Grundfläche von 20 m² und einem Volumen von 60 m³ vor. Für jeden weiteren adulten Vogel ist die Grundfläche um 4 m² zu vergrößern. Die Vorgängerverordnung sah halb so große Dimensionen vor. Die Erhöhung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Für Schauflüge eingesetzte Vögel dürfen nur im nicht öffentlich zugänglichen Bereich der Tierhaltung an der Fessel gehalten werden.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist für die Haltung von 1-2 Bergkarakaras eine Voliere mit einer Grundfläche von 10 m² bei 2.5 m Höhe erforderlich. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 5 m² zu erweitern. Für die falknerische Haltung gelten besondere Anforderungen.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Bergkarakara wurde 1834 von dem in Berlin tätigen Arzt und Botaniker Franz Julius Ferdinand MEYEN, der von 1830-32 als Schiffsarzt an einer Weltumseglung teilgenommen und viele Tiere und Pflanzen gesammelt hatte, als "Aquila megaloptera" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Phalcoboenus wurde 1834 von dem französischen Naturforscher Alcide Charles Victor Marie Dessalines D'ORBIGNY eingeführt. Die Art ist monotypisch [4].

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Phalcoboenus megalopterus. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22696241A93551144. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22696241A93551144.en. Downloaded on 20 October 2019.
  2. CITES IDENTIFICATION MANUAL
  3. CITES TRADE DATA BASE
  4. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J., eds. (1999)
  5. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)