Feuerflügelsittich (Brotogeris pyrrhoptera) im Loro Parque, Puerto de la Cruz, Tenerife
© Matthias Reinschmidt, Loro Parque
Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Eigentliche Papageien (Psittacinae)
Tribus: Neuweltpapageien (Arini)
Feuerflügelsittich
Brotogeris pyrrhoptera • The Grey-cheeked Parakeet • Le toui flamboyant
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Feuerflügelsittich wird zwar in seinen Ursprungländern als Heimtier gefangen, was mit dazu beigetragen hat, dass er heute als stark gefährdet gilt. In europäischen Zoos hat er aber nie recht Fuß fassen können und ist heute nur ganz ausnahmsweise zu sehen. Körperbau und KörperfunktionenDer grauköpfige, ansonsten aber überwiegend grün gefärbte Feuerflügelsittich wird 20 cm lang und 60-68 g schwer. Der Schnabel ist hornfarben, die Iris dunkelbraun, der unbefiederte Augenring weißlich und die Füße sind fleischfarben. Seinen Namen hat er von der leuchtend orangen Farbe der Unterflügel. Bei Jungvögeln ist der Oberkopf noch grün [4; 5; 7; 8]. VerbreitungSüdamerika: Ekuador, Peru [2]. Lebensraum und LebensweiseDer Feuerflügelsittich besiedelt in Höhenlagen von 200-1'550 m unterschiedliche Waldtypen, vorzugsweise laubabwerfende, von Kapokbäumen (Ceiba trichistandra) dominierte Trockenwälder, aber auch Buschland und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Er tritt paarweise oder in kleinen Gruppen auf und ernährt sich von Blüten, Blütenkätzchen, Samen und Früchten, wobei die Früchte des Kapokbaums anscheinend bevorzugt werden. Genistet wird in Baumhöhlen oder Termitenstöcken. Die Gelege umfassen 2-6(-7) Eier, die während 22-27 Tagen bebrütet werden. Die Nestlingszeit dauert etwa 42 Tage [1; 5; 8]. Gefährdung und SchutzBedingt durch illegalen Fang für den Tierhandel und Lebensraumzerstörung haben die Bestände des Feuerflügelsittichs dramatisch abgenommen. Die Art wird deshalb schon seit dem Jahr 2000 als stark gefährdet angesehen (Rote Liste: ENDANGERED) [2]. Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Die Art ist geschützt nach Anhang I des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten. Bedeutung für den MenschenFeuerflügelsittiche werden für den nationalen Heimtiermarkt gefangen bzw. ausgehorstet [2]. Von 2001-2018 wurden von den Ursprungsländern keine Wildfänge exportiert. Im selben Zeitraum wurden weltweit bei der Ausfuhr 34 Nachzuchtvögel registriert [3]. HaltungDie Füße der Feuerflügelsittich können bei Frost Schaden nehmen. Eine frostfreie Haltung, tunlichst nicht unter 10ºC, ist daher erforderlich [4]. Die Welterstzucht gelang bereits 1898 in Dänemark [8]. Das Höchstalter in Menschenobhut wird auf der Grundlage von relativ wenigen Tieren mit 13 Jahren und 9 Monaten angegeben [9]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in europäischen Zoos nur ganz ausnahmsweise gezeigt. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels ein Käfig mit einer Grundfläche von 0.5 m² und einer Höhe von 50 cm erforderlich, der in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen ist, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 0.5 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 01.062.2024) sind Feuerflügelsittiche mindestens paarweise zu halten. Für 4 (!) Vögel ist ein Käfig mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 0.24 m² und einer Höhe von 50 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.05 m² zu erweitern. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 2 x 1.5 m Fläche und einer Höhe von 2 m sowie einen Schutzraum von 1 m² / 1 m Höhe mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Den Vögeln müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern. Taxonomie und NomenklaturDie Art wurde 1801 vom britischen Arzt und Naturforscher John LATHAM als "Psittacus pyrrhopterus" erstmals wissenschaftlich beschrieben, wurde später in die 1825 von dem irischen Zoologen Nicholas Aylward VIGORS eingeführte Gattung Brotogeris gestellt und hieß fortan Brotogeris pyrrhopterus. 2014 machte sie eine Geschlechtsumwandlung zu Brotogeris pyrrhoptera durch [1; 5; 6]. |
Literatur und Internetquellen
- AVIBASE
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Brotogeris pyrrhoptera. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22685966A93094507. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22685966A93094507.en . Downloaded on 07 August 2019.
- CITES TRADE DATA BASE
- DE GRAHL, W. (1979)
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
- DEL HOYO, J., COLLAR, N., CHRISTIE, D.A., ELLIOTT, A. & FISHPOOL L.D.C. (2014)
- FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- YOUNG, A. M., HOBSON, E. A., BINGAMAN LACKEY, L. & WRIGHT, T. F. (2012)