Grünflügelara (Ara chloropterus) im Zoo Schmiding
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Eigentliche Papageien (Psittacinae)
Tribus: Neuweltpapageien (Arini)
Grünflügelara, Dunkelroter Ara
Ara chloropterus (A. chloroptera) • The Red-and-green Macaw • L'ara à ailes vertes
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der selbst nicht gefährdete Grünflügelara ist ein plakativ gefärbter Großpapagei, der beim Zoopublikum große Beachtung findet. Er eignet sich daher bestens als Botschafter für Natur- und Artenschutz in seinen südamerikanischen Heimatländern. Er wird aus diesem Grund und weil Zoos öfter in die Lage kommen, aus Tierschutzgründen Vögel aus Privathaltungen zu übernehmen, sehr häufig in europäischen Zoos gehalten. Körperbau und KörperfunktionenDer Grünflügelara ist mit 90 und mehr cm Gesamtlänge und einem Gewicht von etwa 1'050-1'700 g etwas größer als der Hellrote Ara. Die Grundfarbe seines Gefieders ist ein dunkleres Rot als bei jenem und die mittleren Flügeldecken sind grün anstatt gelb. Schnabel, Iris und Füße sind bei beiden Arten ähnlich gefärbt: der Oberschnabel zum größeren Teil hornfarben, der Unterschnabel grauschwarz, die Iris hellgelb und die Füße dunkelgrau. Der nackte Wangenbereich ist weiß mit roten Federfluren. Die großen Flügeldecken, die äußeren Armschwingen, die Außenfahnen der Handschwingen und die Schwanzspitzen sind blau [2; 4; 7; 8]. VerbreitungSüdamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ekuador, Französisch Guiana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Surinam, Venezuela [1]. Lebensraum und LebensweiseDer Grünflügelara bewohnt hauptsächlich tropische Wälder unterschiedlichen Typs des Tieflandes, sowie Savannen einschließlich des Cerrado. Im Gebirge findet man ihn kaum noch in Höhenlagen über 1'500 m. Er nistet in Baum- oder Felshöhlen, nur selten in Palmenstämmen. Es werden 1-4 Eier gelegt, die 25-28 (24-29) Tage bebrütet werden. Die Nestlingszeit beträgt rund 90-103 Tage und mit 6-9 Monaten werden die Jungvögel selbständig [4; 6; 7; 8]. Gefährdung und SchutzDie Bestände des Grünflügelaras nehmen zwar etwas ab, das Verbreitungsgebiet ist aber so groß, dass die Art letztmals 2016 nicht als gefährdet taxiert wurde (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1]. Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Bedeutung für den MenschenGrünflügelaras werden zur Gewinnung von Fleisch gejagt und für den nationalen und internationalen Heimtierhandel gefangen. Die Ursprungsländer registrierten von 2001-2018 Ausfuhren von 21'817 lebenden Wildfängen, wovon 17'711 aus Guyana, 4'091 aus Surinam kamen. Im selben Zeitraum wurden weltweit Exporte von 25'994 Nachzuchtvögeln erfasst, von denen 21'039 aus Südafrika stammten [1; 3]. HaltungVermutlich wurden die ersten Grünflügelaras bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts nach Europa gebracht. Die Welterstzucht gelang 1926 im San Diego Zoo, in Privathand glückte sie 1962 in England. Bei der Gemeinschaftshaltung mit anderen Ara-Arten kann es zu Bastardierungen kommen. Im Zoo Wuppertal z.B. haben ein Ararauna x Grünflügelara-Paar während 18 Jahren an die 40 Jungvögel produziert. Das Höchstalter in menschlicher Obhut wird mit gut 63 Jahren angegeben [6; 7; 9]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 320 Zoos gezeigt, von denen sich etwa ein Viertel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Fläche von 4 x 2 m und einer Höhe von 2 m erforderlich, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 2 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) sind Aras mindestens paarweise zu halten. Für ein Paar ist eine bei Bedarf unterteilbare Innenvoliere mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 10 m² und einem Volumen von 30 m³ vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 1 m² zu erweitern. Ein Aussengehege ist fakultativ. Ist dieses vorhanden und permanent zugänglich, so können dessen Maße ans Innengehege angerechnet werden, wobei maximal ein Drittel des Innengeheges durch das Außengehege ersetzt werden kann. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024)schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 4 x 2 m Fläche und einer Höhe von 3 m sowie einen Schutzraum von 2 m² / 2 m Höhe mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern. Taxonomie und NomenklaturDer Grünflügelara wurde 1859 von dem britischen Zoologen George Robert GRAY als Ara chloroptera. erstmals wissenschaftlich beschrieben und hieß bis vor wenigen Jahren auch so. Nachdem in einer 2013 veröffentlichten Checkliste festgestellt wurde, dass das grammatikalische Geschlecht von Ara männlich sei, wurde der Artname auf chloropterus geändert. In der Literatur und auf Zoo-Namensschildern finden sich beide Bezeichnungen. Es gibt keine Unterarten [4; 5]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Ara chloropterus. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22685566A93080287. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22685566A93080287.en . Downloaded on 04 August 2019.
- CITES IDENTIFICATION MANUAL
- CITES TRADE DATA BASE
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
- DEL HOYO, J., COLLAR, N., CHRISTIE, D.A., ELLIOTT, A. & FISHPOOL L.D.C. (2014)
- FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- LANTERMANN, W. (2007)
- LEPPERHOFF, R. (2004)
- YOUNG, A. M., HOBSON, E. A., BINGAMAN LACKEY, L. & WRIGHT, T. F. (2012)