Frauenlori

Frauenlori (Lorius lory erythrothorax) im Zoo Mährisch Ostrau
© Klaus Rudloff, Berlin

Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Loris (Loriinae)

D LC 650

Frauenlori

Lorius lory • The Black-capped Lory • Le lori tricolore

218 001 005 008 lorius lory prigen PD1Frauenlori (Lorius lory) im Taman Safari Indonesia II, Prigen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

218 001 005 008 lorius lory mapApproximative Verbreitung des Frauenloris (Lorius lory)

 

 

 

218 001 005 008 lorius lory jurong dougJansonFrauenlori (Lorius lory) im Jurong Bird Park, Singapur © Doug Janson, veröffentlicht auf Wikimedias Commons unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.

 

 

 

218 001 005 008 lorius lory loropk jSchmidtFrauenlori (Lorius lory) im Loro Parque, Puerto de la Cruz, Tenerife © Jirka Schmidt, Riesa

 

 

 

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Der Frauenlori ist eine attraktive, in ihrer Heimat nicht gefährdete Papageienart, die in einzelnen Ländern kommerziell gezüchtet wird, in europäischen Zoos aber nicht sehr häufig zu sehen ist.

Körperbau und Körperfunktionen

Frauenloris erreichen eine Gesamtlänge von 31 (29-33) cm, wovon 9-10 cm auf den Schwanz entfallen, eine Flügellänge von etwa 16-17 cm und ein Gewicht von ca. 200-250 g. Gesicht, Kehle, Brust, Flügelbug, Körperseiten und Oberschwanzdecken sind leuchtend rot. Der Scheitel ist schwarz mit Purpurglanz, die Flügel sind grün. Nacken, Vorderrücken, Unterbrust, Bauch, Schenkel und Schwanzende sind blau. Der Schnabel ist orange, die Iris gelborange, und die Füße sind dunkelgrau. Bei Jungvögeln sind Schnabel und Iris dunkelblau [3; 4; 5; 6; 7]

Verbreitung

Australasien: Indonesien (West-Papua und umliegende Inseln Batanta, Biak, Misool, Salawati und Waigeo) und Papua-Neuguinea [1; 7]. 

Lebensraum und Lebensweise

Der Frauenlori besiedelt Regenwälder des Tieflands, der Hügel- und submontanen Zone, über 1'000 m ist er selten, kann aber noch in Höhenlagen von 1'600 m beobachtet werden. Die Vögel leben zu Brutzeit paarweise, ansonsten in kleinen Trupps von 8-12 Individuen. An guten Futterplätzen können sie auch in großer Zahl angetroffen werden. Sie ernähren sich von Nektar und Pollen von Rosenapfel- (Syzygium), Schrauben- (Freycinetia), Strahlenaralien- (Schefflera) und anderen Bäumen und nehmen auch Früchte und kleinere Insekten zu sich. Genistet wird in Baumhöhlen. Das Weibchen brütet die jeweils zwei weißen, ca. 37x22 mm großen Eier in 24 (23-26) Tagen aus. Die Nestlingszeit beträgt etwa 56-77 Tage. Danach werden die Jungen noch eine Weile von den Eltern gefüttert [4; 6; 7]. 

Gefährdung und Schutz

Der Frauenlori hat eine weite Verbreitung. Er gilt daher trotz etwas abnehmendem Bestandstrend seit seiner ersten Beurteilung im Jahr 2004 als nicht-gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Gebietsweise wird der Frauenlori zur Fleisch- oder Federgewinnung gejagt und es werden Jungvögeln als Heimtiere ausgehorstet. Laut IUCN gelangen auch Vögel in den internationalen Vogelhandel, allerdings registrierten Indonesien und Papua-Neuguinea von 2001-2018 keine Exporte von Wildfängen. Im selben Zeitraum wurden weltweit Ausfuhren von 8'383 Nachzuchtvögeln mitgeteilt, wovon 4'929 aus Südafrika und 1'650 aus Indonesien stammten [1; 2].

Haltung

Der Frauenlori wurde bereits 1864 nach England eingeführt und wurde ab 1878 in Berlin gezeigt. Die Erstzucht glückte 1921 in England [7].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 20 Zoos gezeigt. Für Details siehe Zootierliste. Es gibt im Rahmen der EAZA keine koordinierte Zucht. 

Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels ein Käfig mit einer Grundfläche von 2 m² und einer Höhe von 1 m erforderlich, der in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen ist, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) sind Frauenloris mindestens paarweise zu halten. Für ein Paar ist ein Käfig mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 0.5 m² und einer Höhe von 60 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.05 m² zu erweitern. Dies ist für die Art kaum adäquat. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 3 x 1.5 m Fläche und einer Höhe von 2 m sowie einen Schutzraum von 1 m² mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Frauenlori wurde 1758 von Carl von LINNÉ unter dem Namen "Psittacus Lory" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Später kam er in die 1832 von dem an der Ludwig-Maximilians-Universität in München tätigen Zoologen Johann Georg WAGLER aufgestellte Gattung Domicella und 1970 in die, ursprünglich auf den Edelpapagei bezogene, Gattung Lorius die 1825 von dem irischen Zoologen Nicholas Aylward VIGORS eingeführt worden war. Es werden gegenwärtig sieben Unterarten differenziert [4].

  • Westlicher Frauenlori (Lorius l. lory): Inseln vor West-Papua und Vogelkop-Halbinsel
  • Biak-Frauenlori (Lorius l. cyanuchen): Biak
  • Rotbrust-Frauenlori (Lorius l. erythrothorax): Südküste und südöstliche Nordküste Neuguineas
  • Jobi-Frauenlori (Lorius l. jobiensis): Inseln Yapen und Mios Num
  • Meyers Frauenlori (Lorius l. salvadorii): Nordwestküste Neuguineas
  • Somu-Frauenlori (Lorius l. somu): Zentrales Neuguinea
  • Beauforts Frauenlori (Lorius l. viridicrissalis): Nordostküste von West-Papua

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2018). Lorius lory. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22684594A130100210. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-2.RLTS.T22684594A130100210.en. Accessed on 08 May 2024. .
  2. CITES TRADE DATA BASE
  3. DE GRAHL, W. (1979)
  4. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
  5. FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
  6. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  7. PAGEL, T. (1985)