Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus) im Zoo Schmiding
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Stelzvögel (Ciconiiformes)
Familie: Ibisse und Löffler (Threskiornithidae)
Unterfamilie: Ibisse (Threskiornithinae)
Invasive_Art!
Heiliger Ibis
Threskiornis aethiopicus • The Sacred Ibis • L'ibis sacré
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Heilige Ibis ist in Afrika südlich der Sahara nicht gefährdet und gilt in Europa als invasive Tierart, wobei einzelne Zoos an seiner Ausbreitung auf unserem Kontinent nicht unschuldig sind. In Zoos wird er sehr häufig gehalten, was der Tatsache geschuldet sein dürfte, dass er im Alten Ägypten eine herausragende kulturelle Rolle spielte und deshalb für die Zoopädagogik interessant ist Körperbau und KörperfunktionenDer Heilige Ibis erreicht eine Gesamtlänge von 65-89 cm. Kopf und Hals sind unbefiedert und schwarz, Schnabel, Läufe und Zehen sind schwärzlich. Die Iris ist braun Sein Gefieder ist weiß mit schwarzen, zu Schmuckfedern verlängerten inneren Armschwingen: Bei Jungvögeln tragen Kopf und Hals noch Federn [6; 8]. VerbreitungAfrika, von Südwest-Mauretanien, Senegal und Gambia ostwärts nach Somalia und Äthiopien, südlich bis nach Südafrika. Auch im südöstlichen Irak und einige auf freigelassene Vögel zurückgehende Bestände auch in Europa. Die Art kommt in 54 Ländern oder abhängigen Gebieten als Brutvogel, Gastvogel oder Durchzügler vor [2]. Situation in Europa: Erst im 19. Jahrhundert verschwand die Art aus dem Mittelmeerraum. Alfred BREHM [3] stellte dazu fest: "Auffallenderweise besucht der Ibis gegenwärtig Egypten nicht mehr, wenigstens nicht mehr regelmäßig, und wohl nur in Ausnahmefällen schreitet er hier zur Brut." Heute sind die ägyptischen Bestände als Folge der Aridifikation erloschen. Ausgehend von einer freifliegend gehaltenen Kolonie im Zoo von Branféré entwickelte sich an der französischen Atlantikküste ab den 1980er Jahren ein wildlebender Bestand, der bis 2005 auf 400 Brutpaare und insgesamt 2'500 Individuen anwuchs. Eine ähnliche Situation ergab sich ab den 1990er Jahren ausgehend von der Réserve Africaine de Sigean an der Mittelmeerküste, wo sich um 2005 75 Brutpaare und insgesamt mehr als 300 Vögel vom Roussillon bis in die Camargue verteilten. Ferner gab es im Osten Frankreichs eine kleine Population in den Dombes, die aber nicht von Vögeln des dortigen Vogelparks ausging. Diese ist heute weitgehend erloschen [1; 4]. 2006 wurde der gesamtfranzösische Bestand auf 1'700 Paare geschätzt. Mittel Vergiftungsaktionen, Abschüßen und dem Entfernen der Eier gelang es , ihn bis 2020 auf 114 Paare zu reduzieren [13]. Ausgehend von Zoobeständen entstanden freilebende Kolonien auch in Spanien, auf den Kanarischen Inseln und Oberitalien, wo die Art seit 1989 in der Poeebene brütet. 2002 gab es erstmals eine Brut in den Niederlanden [10]. Freifliegend im Vogelpark Walsrode gehaltene Vögel führten dagegen nicht zu einem Wildbestand. 2013 kam es am Ismaninger Speichersee bei München erstmals zu einer Freilandbrut von Elterntieren, die aus einem privaten Gehege entwichen sein sollen (Stuttgarter Zeitung vom 29. Dezember 2013). In Belgien blieb ein Freisetzungsversuch erfolglos. In der Schweiz werden Heilige Ibisse seit 1995 regelmäßig im Tessin, selten nördlich der Alpen beobachtet. Diese Vögel stammen vermutlich von Kolonien in der Poebene [10]. Der österreichische Erstnachweis datiert von 1999 [11]. Ob die Heiligen Ibisse für die autochthone Vogelwelt tatsächlich eine Gefahr darstellen, ist umstritten. Lebensraum und LebensweiseDer Heilige Ibis besiedelt vegetationsreiche und schlammige Uferregionen, Schwemmebenen und Grasländer. Er ist ein opportunistischer Allesfresser, der sich hauptsächlich von Insekten, Würmern, Krebs- und Weichtieren ernährt, aber auch Fische, Frösche, Eidechsen und Kleinnager fängt, Aas zu sich nimmt, Vogelnester und Krokodilgelege plündert und Abfall nach fressbarem tierischem und pflanzlichem Material durchsucht. Er nistet in Kolonien, oft gemischt mit anderen Stelzvogelarten, auf Bäumen, Büschen oder am Boden. Das Gelege besteht aus 3-4 (2-5) rotbraun gefleckten, etwa 66x44 mm großen Eiern, die vom ersten Ei an abwechselnd von beiden Eltern während 28-29 Tagen bebrütet werden. Die Küken werden mit 35-40 Tagen flügge [6; 7; 8]. Gefährdung und SchutzDer Heilige Ibis verfügt über ein großes Verbreitungsgebiet und eine große Gesamtpopulation. Er wurde deshalb als nicht gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1]. Der internationale Handel wird durch CITES nicht geregelt. Die Art fällt unter Anhang 2 der Bonner Konvention über wandernde Tierarten (CMS) und des African-European Migratory Waterbird Agreements (AEWA). Erwerb und Abgabe, Haltung, Zucht, Aufzucht, Transport und Freilassen von Heiligen Ibissen sind nach Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 betreffend invasive Arten verboten. Bedeutung für den MenschenDer Heilige Ibis wird gebietsweise zur Gewinnung von Fleisch bejagt [2]. In der Antike kam der Heilige Ibis in Ägypten vor, wo er als heiliger Vogel, der Toth, den Gott der Weisheit und des Schreibens verkörperte, verehrt wurde. In den Nekropolen von Sakkara, Abydos, Tuna-el-Gebel und Hermopolis wurden unzählige Mumien gefunden, wobei Tuna-el-Gebel mit etwa vier Millionen alle Rekorde schlägt. Der Ibiskult ist bis in die ptolemäische und römische Zeit hinein belegt. Die Vögel oder deren Eier wurden wahrscheinlich hauptsächlich der Wildbahn entnommen, zum Teil aber wohl auch gezüchtet [9; 11]. HaltungHeilige Ibisse werden in der Regel gruppenweise gehalten und mit Reihern vergesellschaftet. Von einer Vergesellschaftung mit anderen Ibissen sollte wegen der Gefahr der Bastardierung abgesehen werden. Das Höchstalter wird mit 37 Jahren angegeben [8]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in gegen 180 Zoos gehalten, von denen sich etwa 205 im deutschsprachigen Raum befinden, zusätzlich noch in etwa einem Dutzend von der EAZA erfassten Zoos außerhalb Europas. Die Invasiv-Verordnung der EU hat sich offenbar nicht negativ auf den Bestand ausgewirkt. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Ibisse. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für bis zu 12 Ibisse eine Voliere mit 40 m² Fläche und 160 m³ Volumen mit Wasserbecken und Aufbaummöglichkeiten vor. Für jeden weiteren adulten Vogel ist die Fläche um 2 m² zu vergrößern. Für nicht winterharte Vögel muss ein Innenraum mit einer Grundfläche von 0.5 m² pro Vogel vorhanden sein. Die Vorgängerverordnung hatte für 6 Vögel eine Voliere von 20 m²/50 m³ und für jeden weiteren adulten Vogel 2 m² mehr gefordert. Die Erhöhung der Anforderungen erfolgte ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) sind Ibisse in Gruppen zu halten. Für bis zu 6 Ibisse muss die Außenvoliere eine Fläche von 20 m² bei einer Mindesthöhe von 3 m haben, für jeden weiteren Vogel 1 m² mehr; Die Voliere muss über ein Wasserbecken und Aufbaummöglichkeiten verfügen. Die Vögel sind warm zu überwintern. Die Innenanlage muss eine Fläche von 10 m² und für jedes weitere Tier 0,5 m² zusätzlich sowie eine Mindesttemperatur von 10°C aufweisen. Taxonomie und NomenklaturDer Heilige Ibis wurde 1790 vom britischen Arzt und Naturforscher John LATHAM als "Tantalus aethiopicus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Threskiornis wurde 1842 von dem britischen Zoologen George Robert GRAY eingeführt. Nachdem der Blauaugenibis (Th. bernieri) als eigene Art abgetrennt wurde, gilt Th. aethiopicus als monotypisch [5; 6]. Threskiornis bernieri, Th. melanocephalus und Th. moluccus werden von manchen Autoren als Unterarten von Th. aethiopicus angesehen [6]. |
Literatur und Internetquellen
- BAUER, H.-G. und WOOG, F. (2008)
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2018). Threskiornis aethiopicus. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22697510A132068562. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-2.RLTS.T22697510A132068562.en . Downloaded on 10 December 2019.
- BREHM, A. E. (1882-1887)
- CLERGEAU, P., YÉSOU, P. & CHADENAS, C. (2005)
- DEL HOYO, J., COLLAR, N., CHRISTIE, D.A., ELLIOTT, A. & FISHPOOL L.D.C. (2014)
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
- GINN, P.J., McILLERON, W.G. & MILSTEIN, P. le S. (1999)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- MAUMARY, L. et al. (2007)
- THOMAS, J. (2013)
- NEOBIOTA AUSTRIA
- ESPÈCES EXOTIQUES ENVAHISSANTES