Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) im Haus Natur und Umwelt, Berlin
© Klaus Rudloff, Berlin
Stamm: Gliedertiere (Arthropoda)
Unterstamm: Krebstiere (Crustacea)
Klasse: Höhere Krebse (Malacostraca)
Ordnung: Zehnfußkrebse (Decapoda)
Unterordnung: Pleocyemata
Teilordnung: Astacidea
Familie: Flusskrebse (Astacidae)
Procambarus alleni • The Florida Crayfish • L'écrevisse bleue de Floride
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VerbreitungNordamerika: Florida auf einer Fläche von rund 80'000 km² [1]. BiologieDer Blaue Floridakrebs wird 10-15 cm lang. Es gibt rot-, braun- und blaugefärbte Tiere. Die Scheren der Männchen sind lang und spitz zulaufend, die der Weibchen rundlich und voluminöser. Die Männchen haben Begattungsgriffel und 3 Paar Schwimmbeine, die Weibchen 5 Paar Schwimmbeine. Der Blaue Floridakrebs besiedelt Sümpfe, temporär überflutete Gebiete sowie Still- und Fließgewässer unterschiedlichster Art. Er ist robust und stellt keine hohen Ansprüche an die Wasserqualität. Die Tiere unternehmen bedeutende saisonale Wanderungen [1; 4; 7]. Gefährdung und SchutzDie Art hat eine relativ weite Verbreitung und die Bestände, die in der Vergangenheit abgenommen haben, sind gegenwärtig stabil. Sie gilt deshalb nach einer Beurteilung aus dem Jahr 2010 nicht als gefährdet [1]. Der internationale Handel ist artenschutzrechtlich nicht geregelt. Bedeutung für den Menschen
Der Blaue Floridaskrebs ist ein beliebtes Aquarientier und ist daher regelmäßig im Heimtierhandel anzutreffen. Angebote in den USA liegen bei 8-18 USD für normalfarbene bzw. 35-40 USD für weiße Exemplare, in Deutschland bei 3-8 € für normalfarbene [Online-Inserate 2018]. HaltungIm deutschsprachigen Raum gibt es keine tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Krebstieren in Aquarien. Im Falle der Schweiz ist für die Einfuhr und die anschließende Haltung landesfremder Arten, Rassen und Varietäten von Krebsen, die sich im Freiland halten könnten, eine Bewilligung nach Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Fischerei erforderlich. Diese wird erteilt, wenn der Gesuchsteller nachweist, dass die einheimische Tier- und Pflanzenwelt nicht gefährdet wird und keine unerwünschte Veränderung der Fauna erfolgt. Nach der Verordnung zum Bundesgesetz wird davon ausgegangen, dass die Einfuhrbedingungen erfüllt sind, wenn die Tiere für öffentliche Ausstellungen und Zoos oder für die Forschung in Aquarien eingesetzt werden, aus denen sie nicht in ein anderes Gewässer entweichen können, und der allfällige Auslauf des Aquariums in eine Kanalisation mit Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage mündet. Für die Haltung eines Paars wird ein Aquaterrarium mit einer Grundfläche von 60x30 cm empfohlen. Dieses sollte nicht zu hell sein und viele Verstecke, im Wasserteil sehr groben Kies als Bodensubstrat, im Landteil Holz und trockenes Laub aufweisen [7]. Taxonomie und NomenklaturDie Art war 1884 von dem amerikanischen Zoologen Walter FAXON als "Cambarus alleni" beschrieben worden und kam später in die 1905 geschaffene Gattung Procambarus [6]. |
Invasive_Art!
Roter Amerikanischer Sumpfkrebs
Procambarus clarkii • The Red Swamp Crayfish • L'écrevisse rouge de Louisiane
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VerbreitungNordamerika: Nordmexiko und USA, östlich der Rocky Mountains im Einzugsgebiet von Rio Grande und Mississippi-Missouri sowie in Florida. Weit verbreitete, eingeführte Populationen andernorts in den USA sowie in Mittel- und Südamerika, Europa, Asien und Afrika [2] BiologieDer Rote Amerikanische Sumpfkrebs kann ohne Scheren bis zu 12 Zentimeter lang werden. An den Scheren hat er auffällige kleine Dornen. Er besiedelt unterschiedlichste Lebensräume, einschließlich Seen, Stauseen, Flüsse, Bewässerungskanäle, Sümpfe, Feuchtwiesen, Reisfelder und unterirdische Karstsysteme, und kommt mit auch mit erhöhten Wassertemperaturen und niedrigem Sauerstoffgehalt zurecht. Er unternimmt saisonale Wanderungen, was der Ausbreitung der als invasiv geltenden Art förderlich ist. Im Stadtgebiet von Berlin z.B. wurden solche Wanderungen in größerem Umfang erstmals 2017 beobachtet. Da er ein Allesfresser mit einer hohe Vermehrungsrate ist, hat er außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebiets einen negativen Einfluss auf die Gewässer-Ökosysteme. Dadurch dass er Fisch- und Amphibienlaich frisst, dezimiert er die einheimische Fauna [2; 6]. Da der Sunpfkrebs resistent gegen die Krebspest ist, die Krankheit aber übertragen kann, gefährdet er zudem unsere einheimischen Flusskrebse, d.h. Edelkrebs (Astacus astacus), Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) und Steinkrebs (Austropotamobius torrentium). Bei der Krebspest handelt sich um eine Pilzerkrankung verursacht durch den Algenpilz Aphanomyces astaci. Die Übertragung erfolgt über sogenannte Zoosporen, welche von Sporangien des Erregers in kranken, stumm infizierten oder toten Tiere ins Wasser abgegeben werden. Erstmals trat die Krebspest 1860 in Italien im Einzugsgebiet des Po auf und hat sich seitdem über weite Teile Europas verbreitet [5]. Gefährdung und SchutzDer autochthone Bestand ist groß und nimmt zu. Die Art verhält sich invasiv und ist, ausgehend von eingeschleppten Tieren, auf fünf Kontinenten weit verbreitet. Sie gilt deshalb nicht als gefährdet [2]. Der internationale Handel ist artenschutzrechtlich nicht geregelt. Bedeutung für den Menschen
Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs wird zu Speisezwecken gefangen. Er ist eine wirtschaftlich interessante Art und wurde deshalb an vielen Orten ausgesetzt [2]. HaltungProcambarus clarkii, ebenso wie Procambarus fallax f. virginalis, ist auf der 2016 veröffentlichten Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgeführt und darf, wenn es nach der EU-Kommission geht, in Zukunft nur noch mit Sondergenehmigung gehalten werden [3]. Nachdem die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass die in Europa bereits weit verbreiteten Tiere von außen in Zoos eindringen, als dass sie aus einem Zoo oder Aquarium entweichen, kann man sich schon fragen, ob die von der EU verordneten Maßnahmen zielführend sind. Im deutschsprachigen Raum gibt es keine tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Krebstieren. Taxonomie und NomenklaturDie Art war 1852 von dem aus Mülhausen im Elsass stammenden, in den USA tätigen Zoologen Charles Frédéric GIRARD als "Cambarus Clarkii" beschrieben worden und kam später in die 1905 geschaffene Gattung Procambarus [8]. |
Literatur und Internetquellen (beide Arten)
- CRANDALL, K.A. 2010. Procambarus alleni. The IUCN Red List of Threatened Species 2010: e.T153828A4550642. http://www.iucnredlist.org/details/153828/0. Downloaded on 04 January 2018.
- CRANDALL, K.A. 2010. Procambarus clarkii. The IUCN Red List of Threatened Species 2010: e.T153877A4557336. http://www.iucnredlist.org/details/153877/0. Downloaded on 04 January 2018.
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung ABl. L 189/4 vom 14. Juli 2016.
- ENCYCLOPEDIA OF LIFE
- KOORDINATIONSSTELLE FLUSSKREBSE SCHWEIZ
- RBB24 - PANORAMA: ROTE SUMPFKREBSE WANDERN IN BERLIN
- WIRBELLOSE.DE
- WoRMS