Greifschwanz-Lanzenotter (Bothriechis schlegelii) im Reptilienzoo Happ, Klagenfurt
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Schuppenkriechtiere (SQUAMATA)
Unterordnung: Schlangen (SERPENTES)
Überfamilie: Nattern- und Vipernartige (Colubroidea oder Xenophidia)
Familie: Vipern (Viperidae)
Unterfamilie: Grubenottern (Crotalinae)
Greifschwanz-Lanzenotter
Bothriechis schlegelii • The Schlegel's Viper • La vipère de Schlegel
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Die Greifschwanz-Lanzenotter, von der meist die auffällige gelbe Farbphase gehalten wird, ist eine kleinere, baumbewohnende Giftschlange, die auch im dicht bepflanzten Tropenwald-Terrarium nicht zu übersehen ist, weshalb sie sich für die Präsentation im Zoo gut eignet und auch vergleichsweise oft gehalten wird. Körperbau und KörperfunktionenMit einer Länge von 50-70 (-80) cm gehört Bothriechis schlegelii zu den kleineren Giftschlangen. Sie hat einen großen, deutlich von Hals abgesetzten, dreieckigen Kopf und unterscheidet sich von anderen Lanzenottern durch zwei bis drei zipfelartig verlängerte Schuppen über jedem Auge. Ihre Färbung ist außerordentlich variabel, gold- bis zitronengelb, grün oder braun, einfarbig oder mit schwarzen, roten oder weißen Flecken oder Zickzackmustern, die bisweilen flechtenähnlich aussehen [2; 3; 5]. VerbreitungMittel- und nördliches Südamerika: Von Südmexiko über ganz Mittelamerika bis Kolumbien, Ekuador und Westvenezuela [6; 7]. Lebensraum und LebensweiseDie Greifschwanz-Lanzenotter ist dämmerungs- und nachtaktiv. Beutetiere sind kleine Säuger, Vögel, Echsen und Frösche. Zu ihrem Speiseplan gehören auch Kolibris. Nach dem Zubiss wird die Beute mit den Zähnen festgehalten und nach Eintreten des Todes verschlungen, wobei die Schlange zumeist frei im Geäst hängt und sich nur mit ihrem kräftigen Greifschwanz festhält. Die Art ist ovovivipar, ein Wurf besteht aus 11-24 schlupfreifen Eiern oder Jungtieren [1; 3; 6]. Gefährdung und SchutzGestützt auf eine Beurteilung aus dem Jahr 2013 wurde die Art erst 2019 trotz teilweise abnehmender Bestände als nicht-gefährdet (LEAST CONCERN) in die Rote Liste der IUCN aufgenommen. Der internationale Handel wird durch CITES nicht geregelt. Bedeutung für den MenschenAuf Plantagen kommt es öfter zu Bissunfällen, weil die Schlange bei Annäherung des Menschen nicht flüchtet, sondern ruhig im Geäst liegen oder hängen bleibt und im letzten Augenblick zustößt. Greifschwanz-Lanzenottern gelangen gelegentlich als Blinde Passagiere in Bananenkisten nach Europa, was jeweils für Aufregung sorgt [1; 3]. Die Art befindet sich im Heimtierhandel Es werden Verkaufspreise von 250 USD oder 175 UKP genannt [Online-Inserate 2017]. HaltungDie Greifschwanz-Lanzenotter gehört zu den "Gefahrtieren", deren Haltung in manchen deutschen Bundesländern unter sicherheitspolizeilichen Aspekten eingeschränkt oder geregelt ist. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und der Verband Deutscher Verein für Aquarien- und Terrarienkunde (DVA) haben zu dieser Thematik einen Leitfaden herausgegeben [9]. Für die Haltung werden geräumige, hochformatige Terrarien mit vielen Klettermöglichkeiten und hoher Luftfeuchtigkeit (80-90%) empfohlen. Als Bodengrund eignen sich Feuchtigkeit speichernde Substrate wie mit Torfmoos bedeckter Torf. Die Lufttemperatur soll tagsüber um die 25ºC liegen und nachts deutlich abgesenkt werden. Auf Wärmestrahler soll verzichtet werden. Zur Beflanzung eignen sich kleinblättrige Schlingpflanzen und Epiphyten [3; 4]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in gegen 40 Institutionen gezeigt, von denen sich rund ein Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Reptiliengutachten 1997 des BMELF soll ein Terrarium für zwei etwa gleich lange Tiere mindestens 0.75x so lang und 0.5x so breit sein wie die Gesamtlänge eines Tieres. Die Höhe soll das 1.25-fache der Gesamtlänge betragen. Für jedes weitere Tier ist das Terrarienvolumen unter Beibehaltung der Proportionen um 20% zu erhöhen. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.02.2024) schreibt für 1-2 Tiere ein Gehege vor, dessen Grundfläche dem 1.0x0.5-fachen und dessen Höhe 70% der Gesamtlänge eines Tiers entsprechen. In der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist die Art nicht erwähnt. Taxonomie und NomenklaturDie Art wurde 1846 vom Göttinger Zoologen Arnold Adolph BERTHOLD als "Trigonocephalus schlegelii" beschrieben. Danach wurde sie in verschiedenen Gattungen untergebracht, bis sie der 1859 vom nachmaligen Direktor des Berliner Zoos, Wilhelm PETERS, begründeten Gattung Bothriechis zugeordnet wurde. Später wurde sie zeitweilig auch zur Gattung Bothrops gezählt [7]. |
Literatur und Internetquellen
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- MATTISON, C. (2007)
- MEHRTENS, J. M. (1993)
- NIETZKE, G. (1969)
- O'SHEA, M. & HALLIDAY, T. (2002)
- PENNSYLVANIA STATE UNIVERSITY
- THE REPTILE DATA BASE
- CHAVES, G., LAMAR, W., PORRAS, L.W. et al. (2019). Bothriechis schlegelii. The IUCN Red List of Threatened Species 2019: e.T197463A2486599. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2019-2.RLTS.T197463A2486599.en . Accessed on 15 July 2023.
- DGHT/DVA (Hrsg. 2014)