Haustiere - Allgemeines

Haustiere - Allgemeines

112 001 003 005 canis familiaris balossa PD1Der Hund ist der älteste Begleiter des Menschen. Hier Bernhardinerhündin (Canis lupus f. familiaris) bei Sils-Maria im Oberengadin © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

112 007 001 026A felis catus tv PD1In Deutschen Haushalten leben über 16 Millionen Hauskatzen (Felis silvestris f. catus), in Österreich über 2 Millionen und in der Schweiz über 1.7 Millionen, Tendenz zunehmend © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

119 009 002 006 119 009 002 006 bos primigenius f taurus st cergue PD1Das Hausrind (Bos primigemius f. taurus) - ein Nutztier mit großer kultureller Bedeutung. Hier Alpabttrieb bei St. Cergue im Waadtländer Jura © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

112 007 001 026A felis silvestris f. catusHeute werden viele Haustiere nicht wegen ihres Nutzens, sondern als Hausgenossen gehalten © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Haustiere Allgemeines Bauernhof PD2Haustierabteilung des Tiergartens Worms © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Haustiere Allgemeines MeyersHof Hannover PD1Thüringer Waldziegen auf Meyers Hof im ErlebnisZoo Hannover © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Kinderbauernhof Landau PD1Das Streichelgehege "Pfälzer Gehöft" im Zoo Landau © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Grosswijer Goldau PD1Der 2022 eröffnete Bauernhof "Grosswijer" mit zeitgemäßen Stallungen im Natur- und Tierpark Goldau © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Haustiere Allgemeines Schafschur stralsund stralsundSchafschur im Zoo Stralsund © Zoo Stralsund

Haustiere Allgemeines Streicheln PD1Direkter Kontakt zwischen Besucher und Tier, hier Streicheln von Bunten Bentheimer-Ferkeln im Tierpark Nordhorn © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Streichelgehege Hof PD1Direkter Kontakt zwischen Besucher und Tier, hier Streicheln von Zwergziegen im Zoo Hof © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Haustiere Allgemeines Fuettern PD1Direkter Kontakt zwischen Besucher und Tier, hier Füttern von Hauseseln duch Besucherin im Tierpark Nordhorn © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

119 009 041 004 ovis walliserland sauvabelin PD1Erhaltung ursprünglicher und bedrohter Haustierrassen, hier des Walliser Landschafs (Ovis orientalis f. aries) im Parc animalier de Sauvabelin in Lausanne © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Haustiere Allgemeines ProSpeciesRara PD1Bei Erhaltungszuchten wird mit Organisationen zusammengearbeitet, im Parc animalier de Sauvabelin mit Pro Specie Rara © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Haustiere stammen von wilden Vorfahren ab. Den Prozess der Haustierwerdung nennt man Domestikation. Dabei wird die natürliche Selektion eingeschränkt, stattdessen werden gezielt Merkmale und Eigenschaften gefördert, die vom Menschen gewünscht sind.

Begriffe

Domestikation ist zu unterscheiden von Zähmung. Zähmung bedeutet, dass ein individuelles Tier an den Menschen gewöhnt, seine Fluchttendenz eliminiert und seine Aggressionsbereitschaft gegenüber dem Menschen mindestens auf das Maß reduziert wird, wie es auch gegenüber Artgenossen normal ist. In die Genetik wird nicht eingegriffen. Asiatische Arbeitselefanten sind demnach keine Haustiere, sondern gezähmte Wildtiere [2; 5; 6].

Bei der Domestikation werden erst Wildtiere gezähmt, dann aber nur bestimmte Individuen für die weitere Fortpflanzung ausgewählt, desgleichen bei den nachfolgenden Generationen. Dadurch wird die natürliche Selektion eingeschränkt. Stattdessen werden gezielt Verhaltens- sowie körperliche Merkmale und Eigenschaften gefördert, die vom Menschen gewünscht sind, so z.B. geringere innerartliche und zwischenartliche Aggression, besondere Größe, spezielles Aussehen, im Falle von Nutztieren Eigenschaften wie Frühreife, Schnellwüchsigkeit und höhere Leistung bzw. Ertrag. Zuchtorganisationen geben Standards geraus, in denen die Zuchtziele definiert sind [2; 5; 6; 7].

Im Zoo ist zwar ein gewisser Grad an Zahmheit erwünscht, weil er das Arbeiten mit den Tieren erleichtert. Einer Domestikation sollte jedoch entgegen gewirkt werden [6]. Aus dieser Sicht ist die Reinzucht z.B. von weißen Tigern und Löwen oder von Schwarzpanthern abzulehnen.

Bisweilen wird die Bezeichnung "Haustiere" speziell auf Tiere angewendet, die im Haus bzw. in der Wohnung gehalten werden, also z.B. Aquarienfische, Wellensittiche oder Rennmäuse. Dies ist insofern nicht korrekt, als nicht alle diese Arten domestiziert sind, andererseits aber die als Nutztiere gehaltenen Arten ausgeschlossen werden. Stattdessen sollte der Begriff "Heimtiere" verwendet werden, wie dies z.B. in der schweizerischen Tierschutzverordnung der Fall ist.

Haustierarten und Haustierrassen

Haustiere und ihre wilden Vorfahren bilden grundsätzlich eine Fortpflanzungsgemeinschaft, soweit die Wildform noch existiert. Sie gehören also derselben Art an. Es werden keine Unterarten differenziert, vielmehr spricht man im Falle von Populationen, die sich von anderen im Aussehen unterscheiden und die rein gezüchtet werden, von Rassen. Ähnliche Rassen können zu Rassengruppen zusammengefasst werden. Innerhalb einer Rasse kann es unterschiedliche Schläge geben, die sich nur geringfügig, etwa hinsichtlich Färbung, von anderen Rasseangehörigen unterscheiden [2; 8]. Als älteste domestizierte Haustierform gilt der Haushund. Seine Domestikation wird gemeinhin in der Mittelsteinzeit, vor ca. 10-12'000 Jahren, angesetzt. Russische Forscher haben jedoch bei einem Caniden, der vor 33'000 Jahren gelebt hat, festgestellt, dass er molekulargenetisch eher einem modernen Haushund gleicht als einem Wolf [2; 3; 4; 8].

Insgesamt werden in Zoos Zuchtformen von über 120 Tierarten gehalten. Für Details siehe Zootierliste.

Haltung in Zoo, Tier- und Wildpark

Von Gesetzes wegen fallen in den Mitgliedstaaten der EU Haltungen von Haustieren nicht unter die Definition "Zoo". Vielmehr bezeichnet der Ausdruck „Zoo“ im Sinne der Zoo-Richtlinie 1999/22/EG "dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Exemplare von Wildtierarten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden". Dementsprechend beschränkt auch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz in seinem § 42 die Zoodefinition auf Haltungen von Wildtieren, was ganz vereinzelt dazu geführt hat, dass kleine Tierparks von Wild- auf Haustiere umgesattelt haben, um dem administrativen Aufwand zu entgehen. In Österreich gibt es diese Einschränkung nicht: § 26 des Tierschutzgesetzes hält fest, dass die Haltung von Tieren in Zoos einer Bewilligung bedarf, ohne zwischen Wild- und Haustieren zu differenzieren. Die Schweizerische Tierschutzverordnung unterstellt "gewerbsmäßige Wildtierhaltungen", womit auch Zoos gemeint sind, einer Bewilligungspflicht, ohne aber den Begriff "Zoo" zu definieren. Ein Zoo, der ausschließlich Haustiere hält, könnte also ohne Bewilligung betrieben werden.

Nach Ihrem Selbstverständnis sehen sich Zoos als Halter sowohl von Wild- wie von Haustieren. So definiert z.B. der Anhang zu den Statuten des schweizerischen Zooverbands: "Mitgliedzoos von zooschweiz sind im Interesse der Allgemeinheit arbeitende Kulturinstitute, in denen Wild- und Haustiere gehalten und der Öffentlichkeit gezeigt werden", und der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) hält in seiner Satzung fest: "Zoologische Gärten betreiben Natur- und Artenschutz, indem sie  ... bedrohte Haustierrassen als Dokumente der menschlichen Kulturgeschichte durch Haltung und Zucht bewahren".

Die meisten klassischen Zoos und kleineren Tierparks haben eine Haustierabteilung, einen Kinderzoo oder Streichelgehege, in denen Haustiere gehalten werden, wobei Haushunde und Hauskatzen eher Ausnahmen sind. Bei Wild- oder Vogelparks ist sind Haustierabteilungen seltener oder beschränken sich auf ein Streichelgehege mit Zwergziegen. Einzelne Einrichtungen halten ausschließlich Haustiere, wie etwa der Haustierpark Werdum, der Tierpark von Schloss Hof in Niederösterreich oder der Tierpark Sauvabelin bei Lausanne, oder sie beschränken sich auf Haustiere und deren wilde Vorfahren, wie z.B. die Arche Warder in Schleswig-Holstein.

Seit 2020 gibt es unter dem Titel „Optimierung des Beitrags von zoologischen Gärten und Tierparks zur ex-situ in-vivo Erhaltung bedrohter einheimischer Nutztierrassen“ ein vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördertes Projekt  mit dem Ziel, wissenschaftliche Erhaltungszuchtprogramme in und durch Zoos zu etablieren. Anvisiert werden als Fokusrassen das Deutsche Schwarzbunte Niederungsrind, das Hinterwälder Rind, das Rauhwollige Pommersche Landschaf, das Coburger Fuchsschaf und die Bunte Deutsche Edelziege. Von Interesse sind auch weitere gefährdete Rassen wie das Deutsche Shortorn, die Braune Harzer Ziege, das Rotbunte Husumer Schwein oder das Angler Sattelschwein, die in der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) aufgeführt sind.

Ein entsprechendes staatlich gefördertes Programm gibt es in Österreich und der Schweiz nicht, aber dort arbeiten die Zoos mit privaten Organisationen, wie Arche Austria oder ProSpecieRara, zusammen.

Taxonomie und Nomenklatur

Haustiere und ihre wilden Vorfahren bilden grundsätzlich eine Fortpflanzungsgemeinschaft gehören also derselben Art an. Dabei hat der Name der Wildform Vorrang vor dem Namen der Haustierform, auch in Fällen wo dies der Prioritätsregel widerspricht. Nach der Nomenklatur von BOHLKEN, an der wir uns hier orientieren, wird der Name der Wildtierform ergänzt durch "forma Name der Haustierform" oder in Fällen, wo diese keinen spezifischen Namen hatte, durch "forma domestica". Also z. B. Bos primigenius forma taurus oder Gallus gallus forma domestica. Dies wird aber nicht generell so gehandhabt. Probleme ergeben sich dort, wo die Wildtierform unbekannt oder nicht eindeutig ist, etwa beim Dromedar oder beim Hausmeerschweinchen. Diese werden hier so bezeichnet, wie wenn sie eigenständige Arten wären, also Camelus domedarius oder Cavia porcellus. Für die einzelnen Rassen gibt es keine wissenschaftlichen Bezeichnungen [1; 8; 10].

Literatur und Internetquellen

  1. BOHLKEN , H. (1958)
  2. CLUTTON-BROCK, J. (1987)
  3. DITTRICH, L. (ed. 2007)
  4. DRUZHKOVA, A. S., THALMANN, O., TRIFONOV, V. A. et al. (2013)
  5. GROVES, C.P. & GRUBB, P. (2011)
  6. HEDIGER, H. (1961)
  7. HEDIGER, H. (1965)
  8. HERRE, W. & RÖHRS, M. (1990)
  9. HOFMANN, H. (1991)
  10. WILSON, D. E. et al. eds. (2009-2019)
  11. GESELLSCHAFT ZUR ERHALTUNG ALTER UND GEFÄHRDETER HAUSTIERRASSEN E.V. (GEH)

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