Axishirsch

Axishirsche (Axis axis) im Tierpark Berlin
© Klaus Rudloff, Berlin

Überordnung: LAURASIATHERIA
Taxon ohne Rang: CETARTIODACTYLA
Ordnung: Paarzeher (ARTIODACTYLA)
Unterordnung: Wiederkäuer (Ruminantia)
Familie: Hirsche (Cervidae)
Unterfamilie: Echte Hirsche (Cervinae)
Tribus: Echthirsche im engeren Sinn (Cervini)

D LC 650

Invasive EU   Invasive_Art!

Axishirsch

Axis axis • The Axis Deer or Chital • Le cerf axis

119 006 004 002 axis axis veronaAxishirsche (Axis axis) im ehemaligen Zoo von Verona © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

119 006 004 002 axis axis mapApproximative autochthone Verbreitung des Axishirschs (Axis axis)

119 006 004 002 axis axis fossilRim PD1Axishirschkuh (Axis axis) im Fossil Rim Wildlife Center, Glen Rose, Texas © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

119 006 004 002 axis axis TPBerlin KRAxishirsche (Axis axis) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

119 006 004 002 axis axis erlen PD1Axishirschkuh (Axis axis) im Tierpark Lange Erlen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

119 006 004 002 axis axis MUC PD1Axishirschkühe (Axis axis) im Tierpark Hellabrunn, München © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

119 006 004 002 axis axis Cottbus KRAxishirsche (Axis axis), Rudel mit mehreren Hirschstieren im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

119 006 004 002 axis axis RamatGan KR1Axishirsche (Axis axis), gemischte Herde mit vielen männlichen Tieren im Ramat Gan Safaripark, Tel Aviv © Klaus Rudloff, Berlin

119 006 004 002 axis axis gaenserndf PD1Axishirsch (Axis axis) im ehemaligen Safaripark Gänserndorf in Niederösterreich © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

119 006 004 002 axis axis ostrau KR1Axishirsche (Axis axis) Gruppe mit Hirsch im Bast im Zoo von Mährisch Ostrau © Klaus Rudloff, Berlin

119 006 004 002 axis axis cottbus KR2Axishirschkuh (Axis axis) mit Kalb im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

119 006 004 002 axis axis cottbus KR3Axishirschkalb (Axis axis) im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

119 006 004 002 axis axis MD KR1Axishirschkühe (Axis axis) mit Kalb im Zoo Magdeburg © Klaus Rudloff, Berlin

119 006 004 002 axis axis VIE PD1Axishirschkuh (Axis axis) mit Kalb im Tiergarten Schönbrunn © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Der Axishirsch ist seit August 2022 auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgeführt und darf danach, wenn es nach der EU-Kommission geht, in Zukunft nicht mehr gehalten werden. Wegen seiner attraktiven Tüpfelung auf leuchtend rotbraunem Grund wird der Axishirsch häufig gehalten und ist in zahlreichen zoologischen Einrichtungen anzutreffen. Selbst nicht gefährdet ist er eine gute Botschafterart für Naturschutzprojekte in Indien und wird häufig in Gemeinschaftshaltung mit Nilgaus und / oder Hirschziegenantilopen gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Axishirsch entspricht von der Größe her dem Damhirsch. Bei den männlichen Tieren beträgt die Kopf-Rumpflänge 150-155 cm, die Schulterhöhe 85-95 cm und das Gewicht 75-85(-110) kg. Hirschkühe sind mit einer Kopf-Rumpflänge von 140-145 cm, einem Stockmaß von 70-80 cm und einem Gewicht von 45-60(-70) kg deutlich kleiner. Der Schwanz ist mit 25-50 cm relativ lang und breit.

Der nackte Nasenspiegel ist grau, die sind Ohren mittellang. Voraugendrüsen und Tränengruben sind gut entwickelt, Laufbürsten sind vorhanden, wenn auch nicht so auffällig wie beim Sikahirsch. Das 75 cm bis gegen 1 m lange Geweih weist an jeder der relativ schlanken Stangen drei Enden auf.

Das Fell ist ganzjährig leuchtend rotbraun mit stark kontrastierenden weißen Flecken, die im Bereich der unteren Flanke zu einem Band zusammenfließen können. Kinn, Kehle, Bauch, Beine und Schwanzunterseite sind weiß und am Kopf hat es, bei den Kühen nur schwach entwickelte, dunkle bis schwarze Zeichnungen [3; 4; 9].

Verbreitung

Südasien: Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal und Sri Lanka. Der Axishirsch wurde außerdem in einigen anderen Länder eingeführt: Argentinien, Armenien, Australien, Brasilien, Kroatien. Moldawien, Pakistan, Papua-Neuguinea, Ukraine, Vereinigte Staaten (Hawaii, Texas), Uruguay sowie auf den Andamanen [2].

Eingeführte Axis-Populationen gelten als invasiv. Faktisch ist dies wegen der asaisonalen Fortpflanzung nur in wärmeren Gebieten der Fall, etwa auf Hawaii, in Texas oder in Teilen Australiens. In Europa gab es mehrere Einbürgerungsversuche, die aber mit einer Ausnahme alle missglückten. Die Ausnahme betraf drei kroatische Inseln. 1911 wurden erstmals Axishirsche auf Brioni freigesetzt, aus denen sich ein größerer Bestand entwickelte. Von diesem wurden 1974 acht Individuen (2.6) auf der Insel Rab für jagdliche Zwecke in die Natur entlassen. 2012 entwichen 13 aus Brioni stammende Tiere aus einem Gatter auf der Insel Dugi Otok. Es gab mehrere Versuche, Axishrsche auf dem kroatischen Festland anzusiedeln, die aber aus klimatischen Gründen alle fehl schlugen. Weshalb die Art trotzdem in die Liste der unionsweit bedeutenden Invasiven Arten aufgenommen wurde, bleibt das Gemheimnis der EU-Sachverständigen [11].

Lebensraum und Lebensweise

Der Axishirsch bewohnt abwechslungsreiche Landschaften mit laubabwerfenden Wäldern, Gebüschen und Wiesen, möglichst in Gewässernähe. Die Höhenverbreitung reicht vom Meeresspiegel bis auf etwa 1'100 m. Er bildet zeitweilig große Verbände, wobei ranghohe Tiere beiderlei Geschlechts möglichst in der Mitte weiden, sodass eher rangniedere Tiere Raubtieren, wie Tiger, Leopard, Wolf oder Rothund zum Opfer fallen. Axishirsche ernähren sich von Gräsern, Seggen, Kräutern, Blättern, Blüten, Früchten, Pilzen und Rinde. Während des Monsuns halten sie sich überwiegend auf Wiesen auf, um zu grasen, während der Trockenzeit sind sie eher in Wäldern anzutreffen, wo andere Nahrungsquellen zum Zuge kommen. Oft befinden sie sich in Gesellschaft von Hulmans [2; 3; 4; 6].

Beim Axishirsch leben die Stiere einzeln, in Junggesellengruppen, oder in gemischten Herden. Diese drei Organisationsformen, ebenso wie reine Weibchengruppen können während des ganzen Jahres beobachtet werden, wobei sich die Junggesellenherden hauptsächlich nach der Brunft bilden, wenn die Geweihe geschoben werden. Unter Zoobedingungen ist die Haltung gemischter Herden oder von Stierrudeln möglich. Im Gehege, oder bei kleinen Rudeln auch im Freiland, bilden die Stiere eine lineare Hierarchie aus. Bei den Kühen ist die soziale Grundeinheit die Mutterfamilie, bestehend aus Kuh, Kalb und Jährling.

Mehrere Mutterfamilien können sich zu größeren Herden zusammenschließen, in denen oft subadulte Männchen mitlaufen und die während der Brunft von adulten Stieren besucht werden. Diese wühlen während der Brunft zwar mit dem Geweih im Boden, suhlen aber nicht. Sie haben auch keine Tendenz, sich einen Harem zu organisieren.

Nach einer Tragzeit von 231-234 Tagen wird in der Regel ein einzelnes Kalb mit einem Gewicht von 3-4 kg geboren. Die Jungtiere werden mit 5-6 Monaten entwöhnt, weibliche Tiere werden mit 10-14 Monaten geschlechtsreif, männliche mit 14-16 Monaten. Die Geburtsintervalle können nur 7 Monate betragen [1; 2; 3; 4; 6; 7].

Gefährdung und Schutz

Obwohl die Bestände des Axishirschs in einigen Gegenden (vor allem in nicht geschützten Gebieten) eher zurück gehen, ist die Art gemäß einer Beurteilung aus dem Jahr 2014 als Ganzes nicht gefährdet, da das Verbreitungsgebiet relativ groß ist und sich die Bestände nach einem drastischen Rückgang im letzten Jahrhundert wieder erholt haben (Rote Liste: LEAST CONCERN) [2].

Der internationale Handel ist durch CITES nicht geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Axishirsche werden zur Gewinnung von Fleisch und anderen Erzeugnissen gejagt. Sie sind Gegenstand sind der Sport- und Trophäenjagd. Als attraktives Parkwild wuden sie bereits in der Antike nach Europa importiert und schon vor Entstehung der modernen Zoologischen Gärten vom Adel in Schlossparks gehalten. So hat Friedrich I., der erste König von Würtemberg, 1812 Axishirsche aus England importiert und sie im 72 ha großen Favoritepark bei Ludwigsburg angesiedelt, wo heute immer noch ein Bestand lebt. Axishirsche werden auch heute noch häufig in großräumigen Gattern gehalten [2; 4].

Der Axishirsch wurde ab August 2022 im Rahmen der 3. Ergänzung in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen [10].

Haltung

Eine Vergesellschaftung von Axishirschen mit anderen Arten, etwa Sambar, Nilgau, Hirschziegenantilope, Saruskranich oder Streifengans, ist möglich und wird praktiziert. Geweihwechsel und Brunft, und damit auch die Geburtensaison, sind bei uns unabhängig von den Jahreszeiten. Weil die Jungtiere mitten im Winter fallen können, werden den Axishirschen im Zoo möglichst frostfreie Ställe zur Verfügung gestellt. Eine Suhle, wie sie die Schweizerische Tierschutzverordnung vorschreibt, ist dagegen nicht erforderlich, denn Axishirsche pflegen nicht zu suhlen [1; 7].

WEIGL gibt als Höchstalter für zwei weibliche Tiere 20 Jahre und 9 bzw. 5 Monate an [8].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 80 Zoos gehalten, von denen sich noch gegen ein Viertel im deutschsprachigen Raum befinden, nachdem hier die Zahl der Halter in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat (von 2001-2024 um mindestens 13). Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: Das Säugetiergutachten 2014 des BMEL gibt für eine Gruppe von bis zu 5 Tieren ein Gehege von 200 m² vor und für jedes weitere Adulttier 10 m² mehr. Für tropische und subtropische Arten wird ein Stall von 4 m²/Tier vorgegeben, Axishirsche werden allerdings als bedingt winterhart bezeichnet.

Laut Säugetiergutachten können lediglich bei Milus, Dam- und Weißwedelhirschen in großen Gehegen auch mehrere Männchen gemeinsam gehalten werden. Diese bei PUSCHMANN et. al. (2009) abgeschriebene Behauptung ist falsch. Bei den meisten Hirscharten ändert sich die soziale Organisation im Jahresverlauf, was eine Vergesellschaftung zumindest zeitweilig ermöglicht, beim Axishirsch auch ganzjährig, wie verschiedene der nebenstehenden Fotos belegen.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für bis zu 8 Tiere ein Gehege von 600 m² mit Abtrennmöglichkeit, einer Suhle (!), einer Badegelegenheit und natürlichen oder künstlichen, allen Tieren gleichzeitig Platz bietenden Unterständen vor. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 60 m² zu erweitern. Für nicht akklimatisierte Tiere ist ein Stall mit einer Fläche von 4 m²/Tier erforderlich. Bei Haltung auf Naturboden wie gewachsen sind die Flächen zu verdreifachen.

Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) fordert für bis zu 5 Tiere ein Gehege von 500 m² mit Abtrennmöglichkeit und Unterständen. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 50 m² zu erweitern. Für tropische Arten ist ferner ein beheizter Stall mit einem Mindestausmaß von 4 m² pro weibliches Tier mit einer Mindesttemperatur von 10°C vorgeschrieben, der wahlweise aufgesucht werden kann. Dies dürfte allerdings kaum der Praxis entsprechen.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Axishirsch wurde 1777 von dem aus Quedlinburg stammenden Naturforscher Johann Christian Polycarp ERXLEBEN als "Cervus axis" erstmals wissenschaftlich beschrieben. 1827 stellte ihn der englische Offizier, Zeichner und Naturforscher Charles Hamilton SMITH als Typusart in die neue Gattung Axis. In der einige Jahrzehnte alten Literatur wurde die ceylonesische Population als Unterart betrachtet (Axis a. ceylonensis). Heute gilt die Art als monotypisch [4; 5; 9].

119 006 004 002 axis axis yala voellmAxishirsche (Axis axis) im natürlichen Lebensraum im Yala-Nationalpark, Sri Lanka © Jürg Völlm†, Basel

Literatur und Internetquellen

  1. BANDHAVGAR NATIONAL PARK
  2. DUCKWORTH, J.W. et al. (2015). Axis axis. The IUCN Red List of Threatened Species 2015: e.T41783A22158006. http://www.iucnredlist.org/details/41783/0. Downloaded on 26 May 2018.
  3. GRIMMBERGER & RUDLOFF (2009)
  4. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  5. HALTENORTH, T. & TRENSE, W. (1956)
  6. JOHNSINGH, A. & MANJREKAR, N. (eds., 2015)
  7. PUSCHMANN, W., ZSCHEILE, D., & ZSCHEILE, K. (2009)
  8. WEIGL, R. (2005)
  9. WILSON, D. E. et al. eds. (2009-2019)
  10. Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung ABl. L 189/4 vom 14. Juli 2016.
  11. ŠPREM, N. (2011)