Palmgeier

Palmgeier (Gypohierax angolensis) im Zoo Berlin
© Klaus Rudloff, Berlin

Ordnung: Greifvögel (ACCIPITRIFORMES)
Unterordnung: Habichtartige und Fischadler (ACCIPITRES)
Familie: Habichtartige (Accipitridae)
Unterfamilie: Bartgeierartige (Gypaetinae)

D LC 650

Palmgeier

Gypohierax angolensis • The Palm-nut Vulture • Le palmiste africain

213 003 022 001 gypohierax angolensis anvers PD1Palmgeier (Gypohierax angolensis) im Zoo Antwerpen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

213 003 022 001 gypohierax angolensis mapApproximative Verbreitung des Palmgeiers (Gypohierax angolensis). Dunkelblau: aktuelle Vorkommen; rot: ausgestorben

 

 

213 003 022 001 gypohierax angolensis BER KR2Palmgeier (Gypohierax angolensis) im Zoo Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

213 003 022 001 gypohierax angolensis upie PD1Palmgeier (Gypohierax angolensis) im Vogelpark Upie © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

213 003 022 001 gypohierax angolensis TPB wDreier1Palmgeier (Gypohierax angolensis) im Tierpark Berlin © Wolfgang Dreier, Berlin

 

 

213 003 022 001 gypohierax angolensis BREHM"Geierseeadler (Gypohierax angolensis)". Illustration aus BREHMS THIERLEBEN (1882-1887). Gemeinfrei.

 

 

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Stimme auf XENO-CANTO

Der in seinem Ursprungsgebiet nicht gefährdete Palmgeier ist mit seiner schwarz-und-weißen Färbung unverkennbar. Er ist zoopädagogisch deshalb interessant, weil er sich primär nicht von tierischem Material, sondern von Palmnüssen ernährt. Er wird daher in etlichen europäischen Zoos gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Palmgeier erreicht eine Gesamtlänge von etwa 60 cm, eine Flügelspannweite von 150-160 cm und ein Gewicht von etwa 1'470 (1'361-1'512) g. Die Weibchen sind etwas schwerer als die Männchen. Er hat einen kräftigen, langen, blaugrauen Schnabel mit einer gelben Wachshaut. Die Iris ist gelborange, die Füße sind fleischfarben. Sein Gefieder ist überwiegend weiß, nur Flügel, Schultern und Schwanzbasis sind schwarz. Die Haut der nackten Gesichtspartien ist rötlich [2; 4; 5; 6; 7].

Verbreitung

Afrika: Angola, Äquatorialguinea, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Kongo Dem., Liberia, Malawi, Mali, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Südafrika, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Gastvogel in Lesotho [1].

Lebensraum und Lebensweise

Palmgeier besiedeln Wälder und Savannen, vorzugsweise mit Öl- und Raffiapalmen, deren Nüsse einen wesentlichen Bestand ihres Speiseplans bilden. Daneben fressen sie Früchte und Samen von anderen Pflanzen und Aas, und fangen Wirbellose, Fische, Amphibien. Reptilien, Vögel und Kleinsäuger. Die Nester werden aus Ästen in hohen Bäumen gebaut. Das Gelege besteht aus nur einem Ei, das während mindestens 44 Tagen bebrütet wird. Die Nestlingszeit dauert mindestens 90 Tage. Erwachsene sind standorttreu, Jungvögel wandern über mehrere hundert km [1; 4; 5; 6].

Gefährdung und Schutz

Der Palmgeier hat eine sehr weite Verbreitung, einen großen Bestand und keinen abnehmenden Populationstrend. Aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2016 wurde er daher als nicht-gefährdet eingestuft [1].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Die Art fällt unter Anhang II des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten(CMS).

Bedeutung für den Menschen

Die Art wird nicht gejagt [1]. Es gelangen regelmäßig kleine Mengen in den internationalen Tierhandel. Von 2001-2021 wurde die Ausfuhr von 390 Wildfänge und 6 Nachzuchten registriert. Hauptexportland war Guinea [3].

Haltung im Zoo

Als Höchstalter werden 27 Jahre und 10 Monate angegeben, erreicht von einem Vogel im Zoo Pretoria [6]. Die Welterstzucht glückte 1998 in der Ménagerie des Jardin des Plantes in Paris.

Die Art wird in rund 40 europäischen zoologischen Einrichtungen gehalten, darunter ein paar wenigen im deutschsprachigen Raum. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: 1995 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen. Diese werden seit Jahren überarbeitet und sollen als Leitlinien zur Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) neu herausgegeben werden.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für 1-2 kleine Geier eine Voliere mit einer Grundfläche von 30 m² und einem Volumen von 90 m³ vor. Für jeden weiteren adulten Vogel ist die Grundfläche um 10 m² zu vergrößern. Die Vorgängerverordnung sah halb so große Dimensionen vor. Die Erhöhung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Für die falknerische Haltung gelten besondere Anforderungen. Nach Artikel 6bis der Jagdverordnung erlässt das Bundesamt für Umwelt nach Anhörung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eine Richtlinie über die falknerische Haltung von Greifvögeln. Diese Richtlinie steht aus, weil sich die Ämter nicht einigen können.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist für die Haltung von 1-2 Palmgeiern eine Voliere mit einer Grundfläche von 30 m² bei 2.5 m Höhe erforderlich. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 10 m² zu erweitern. Für die kalte Jahreszeit muss ein Innenraum mit einer Temperatur von über +10ºC vorhanden sein.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Palmgeier wurde 1788 vom Göttinger Professor Johann Friedrich GMELIN als "Falco angolensis" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Gypohierax wurde 1836 von dem deutschen Natur- und Afrikaforscher Wilhelm Peter Eduard Simon RÜPPELL eingeführt. Gattung und Art sind monotypisch [4].

213 003 022 001 gypohierax angolensis sciez PD1Palmgeier (Gypohierax angolensis) in Les Aigles du Léman, Sciez (Hochsavoyen) © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Gypohierax angolensis. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22695170A93494015. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22695170A93494015.en. Downloaded on 21 October 2019.
  2. BREHM, A. E. (1882-1887)
  3. CITES TRADE DATA BASE
  4. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
  5. GINN, P.J., McILLERON, W.G. & MILSTEIN, P. le S. (1999)
  6. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
  7. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  8. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)