Goldstirnsittich (Aratinga = Eupsittula aurea) an EXOTIS-Ausstellung in Thun
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Eigentliche Papageien (Psittacinae)
Tribus: Neuweltpapageien (Arini)
Goldstirnsittich
Aratinga = Eupsittula aurea • The Peach-fronted Conure • La conure couronnée
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Goldstirnsittich ist im tropischen Südamerika weit verbreitet und nicht gefährdet. Da er im Vergleich zu einigen anderen Sittichen der Aratinga-Gruppe eher unscheinbar ist, wird er vergleichsweise wenig gehandelt und ist auch in Zoos nicht häufig anzutreffen, Körperbau und KörperfunktionenDer Goldstirnsittich erreicht eine Gesamtlänge von ca. 26 (23-28) cm, wovon 11-14 cm auf den Schwanz entfallen, eine Flügellänge von 14-16 cm und ein Gewicht von ca. 74-94 g. Sein Schnabel ist schwarz, der Augenring teilweise von orangen Federchen bedeckt, und die Füße sind grau. Das Gefieder ist zur Hauptsache grün, am Bauch hellgrün. Die Stirn ist orangegelb, der Oberkopf und die Schwungfedern mehr oder weniger stark blau. Beide Geschlechter sind gleich gefärbt [3; 5; 6; 7]. VerbreitungTropisches Südamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay, Peru, Surinam [1]. Lebensraum und LebensweiseDer Goldstirnsittich besiedelt tropische Savannen einschließlich Cerrado, Caatinga, Galeriewälder, Wald-Savannenmosaike und Buriti-Palmenhaine (Mauritia flexuosa) sowie Parks und Gärten, vom Tiefland bis auf eine Höhe von 600 m. Er lebt paarweise oder in Gruppen bis zu 30 Individuen. Er ernährt sich von Sämereien, Früchten, Beeren, Blättern und Insekten und sucht gelegentlich landwirtschaftliche Kulturen heim. Genistet wird in Baumhöhlen oder in am Boden oder an Bäumen befindlichen Termitennestern. Das Gelege besteht aus 3-4(-7) Eiern, die während etwa 23 Tagen allein vom Weibchen bebrütet werden. Die Küken werden mit etwa 50 Tagen flügge [1; 5; 6; 7]. Gefährdung und SchutzDer Goldstirnsittich hat eine sehr weite Verbreitung. Sein Bestand wurde nicht quantifiziert, aber er gilt als häufig und es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Bestände abnehmen. Er wurde deshalb seit 2004 als nicht-gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1]. Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Bedeutung für den MenschenGoldstirnsittiche werden im Ursprungsgebiet als Heimtiere gefangen bzw. ausgehorstet [1]. Währenddem von 1981-1990 allein Argentinien 55'223 Wildfänge ausgeführt hatte, exportierten alle Ursprungsländer von 2001-2021 zusammen nur 350 lebende Wildfänge. Davon kamen 295 aus Surinam. Im selben Zeitraum wurden weltweit 4'987 Nachzuchtvögel bei der Ausfuhr registriert. Davon stammten 4'447 aus Südafrika [2]. HaltungDie Erstzucht des Goldstirnsittichs gelang 1880 in Deutschland [6]. Das Höchstalter in Menschenobhut wird mit 15 Jahren und 4 Monaten angegeben [8]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wurde bereits 1849 im Londoner Zoo gezeigt. Heute wird sie in rund einem Dutzend Zoos gehalten, von denen sich gegen die Hälfte im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels ein Käfig mit einer Grundfläche von 2 m² und einer Höhe von 1 m erforderlich, der in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen ist, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024 sind Goldstirnsittiche mindestens paarweise zu halten. Für 6 (!) Vögel ist ein Käfig mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 0.5 m² und einer Höhe von 60 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.05 m² zu erweitern. Dies ist für die Art sicher nicht adäquat. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 4 x 2 m Fläche und einer Höhe von 2 m sowie einen Schutzraum von 2 m² / 1 m Höhe mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Den Vögeln müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern. Taxonomie und NomenklaturDer Goldstirnsittich wurde 1788 vom Göttinger Professor Johann Friedrich GMELIN in der von ihm bearbeiteten 13. Auflage von LINNÉS "Systema Naturae" als "Psittacus aureus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute noch weitgehend gebräuchliche Gattungsbezeichnung Aratinga wurde 1824 von dem Naturwissenschaftler Johann Baptist Ritter von SPIX, der im Auftrag des Königs von Bayern Brasilien bereist hatte, eingeführt. Aufgrund von 2012 erschienenen molekulargenetischen Arbeiten wurde die Gattung Aratinga in der neuen CHECKLISTE gesplittet und der Goldstirnsittich zusammen mit anderen der von Prinz Charles Lucien BONAPARTE eingeführten Gattung Eupsittula zugeteilt. Die Art ist monotypisch [4; 5]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Eupsittula aurea. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22685742A93084808. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22685742A93084808.en. Downloaded on 17 April 2020.
- CITES TRADE DATA BASE
- DE GRAHL, W. (1979)
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
- DEL HOYO, J., COLLAR, N., CHRISTIE, D.A., ELLIOTT, A. & FISHPOOL L.D.C. (2014)
- FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- YOUNG, A. M., HOBSON, E. A., BINGAMAN LACKEY, L. & WRIGHT, T. F. (2012)