Sattelstorch

Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Tierpark Cottbus
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Stelzvögel (Ciconiiformes)
Familie: Störche (Ciconiidae)
Tribus: Großstörche (Leptoptilini)

D LC 650

EEPSattelstorch

Ephippiorhynchus senegalensis • The Saddle-billed Stork • Le jabiru du Sénégal

211 004 003 003 ephippiorhynchus villars PD1Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Parc des Oiseaux, Villars-les-Dombes © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

211 004 003 003 ephippiorhynchus mapApproximative Verbreitung des Sattelstorchs (Ephippiorhynchus senegalensis)

211 004 003 003 ephippiorhynchus CB PD(1)Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Tierpark Cottbus © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

211 004 003 003 ephippiorhynchus CB PD(2)Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Tierpark Cottbus © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

211 004 003 003 ephippiorhynchus DD1Weiblicher Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Zoo Dresden © Zoo Dresden

211 004 003 003 ephippiorhynchus CB KR1Sattelstorch-Mann (Ephippiorhynchus senegalensis) mit brauner Iris im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

211 004 003 003 ephippiorhynchus CB KR2Sattelstorch-Weib (Ephippiorhynchus senegalensis) mit gelber Iris im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

211 004 003 003 ephippiorhynchus CB KR3Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis), Dunenjunge im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

211 004 003 003 ephippiorhynchus CB KR4Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) mit Nestlingen im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

211 004 003 003 ephippiorhynchus CB KR5Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis), Jungvogel im Tierpark Cottbus © Klaus Rudloff, Berlin

211 004 003 003 ephippiorhynchus DD2Noch unausgefärbter junger Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Zoo Dresden © Zoo Dresden

211 004 003 003 ephippiorhynchus shingwedzi PD1Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Shingwedzi River im Kruger-Nationalpark © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Sattelstörche, die in ihrem Ursprungsgebiet nur über einen kleinen Bestand verfügen, sind sie die größten und, nebst den Nimmersatten, farbenprächtigsten Störche. Sie sind damit ideale Botschafter für den Schutz von afrikanischen Feuchtgebieten und deren Bewohner. In europäischen Zoos sind sie allerdings nicht allzu häufig zu sehen.

Körperbau und Körperfunktionen

Sattelstörche können eine Gesamtlänge bis zu 145-150 cm, eine Flügelspannweite von 240-270 cm und ein Gewicht von 6 kg erreichen, wobei weibliche Tiere merklich kleiner sind als männliche.

Ihr besonderes Kennzeichen ist der leicht nach oben gebogene, rot-schwarz-rot gefärbte Schnabel. Die breite Wachshaut, der sogenannte Sattel auf der Oberseite des Schnabels ist gelb. Die Beine sind schwärzlich und haben rote Gelenke. Die Iris ist bei den Männchen dunkelbraun, bei den Weibchen hellgelb. Kopf, Hals, Flügeldecken, Hinterrücken und Schwanz sind schwarz, das übrige Gefieder einschließlich der Schwungfedern ist weiß. Die Dunenjungen sind weiß mit schwarzem Schnabel. Das Jugendkleid ist mehr braungrau, der Koipf ist hell und der Schnabel grau [3; 5; 6; 7].

Verbreitung

Afrika südlich der Sahara: Angola, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Kongo Dem. Malawi, Mali, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Rwanda, Sambia, Senegal, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Irrgäste in Mauretanien [1].

Lebensraum und Lebensweise

Der Sattelstorch besiedelt paarweise große, fischreiche Feuchtgebiete mit Süß- oder alkalischem Wasser sowie See- und Flussufer in offenen, halbtrockenen Landschaften oder Savannen.

Ein Erfordernis sind hohe Bäume in Wassernähe als Nistgelegenheit, gelegentlich wird aber auch auf Felsen gebrütet. Bisweilen werden alte Sekretär-Nester übernommen. Das Gelege besteht aus 2-3 (1-5) weißen, ca. 79x57 mm großen Eiern, die während etwa 32 Tagen ausgebrütet werden. Die Küken werden im Alter von 70-100 Tagen flügge. Geschlechtsreife wird mit frühestens 3 Jahren erreicht [3; 5; 6, 7; 8].

Die Nahrung besteht hauptsächlich aus 15-30 cm langen und bis 500 g schweren Fischen, dazu kommen Krebstiere, Frösche, Reptilien, Kleinsäuger, Jungvögel, Mollusken und Insekten [2; 6].

BREHM [2] gibt eine sehr blumige Darstellung des Verhaltens des von ihm sehr geschätzten Sattelstorchs: "In dem Betragen spricht sich Selbstbewußtsein und Würde aus. ... Jede Bewegung des Sattelstorches, jede Stellung ist zierlich und anmuthig, der Schönheit des Gefieders vollkommen entsprechend. Er schreitet mit gemessenen Schritten unhörbar dahin und trägt dabei den Hals sanft gebogen und den Schnabel so nach abwärts gekehrt, daß die untere Lade fast auf den Federn des Halses ruht. Zuweilen steht er hoch aufgerichtet auf einem Beine; oft ruht er auf den eingeknickten Fersen; manchmal legt er sich auch mit doppelt zusammengebogenen Füßen platt auf den Boden. Lustige oder tanzartige Sprünge, wie sie Kraniche ausführen, beobachtet man nicht; doch rennt er gelegentlich einmal mit ausgebreiteten Flügeln im schnellen Laufe dahin. Den ungeheueren Schnabel weiß er mit überraschendem Geschicke zu handhaben; er ist im Stande, den kleinsten Gegenstand mit der Spitze aufzunehmen, ihn wiederholt hin- und herzudrehen und dann, nachdem er ihn vorher aufgeworfen, zu verschlingen, ebenso beim Federputzen einen kleinen Schmarotzer zu fangen und umzubringen. Außerdem benutzt er den Schnabel wie der Storch, um seine Gefühle auszudrücken."

Gefährdung und Schutz

Der Sattelstorch wird nicht als gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN), da er ein sehr weite Verbreitung hat, und dies, obwohl der Gesamtbestand klein (<25'000 Individuen) und leicht abnehmend ist [1].

Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Sattelstörche werden laut IUCN für den internationalen Tierhandel gefangen [1].

Haltung

Sattelstörche können mit vielen anderen Vögeln vergesellschaftet werden, etwa im Tierpark Berlin, im Zoo Dresden oder in der 2018 eröffneten,  1 ha großen Voliere der Réserve africaine de Sigean, z.B. mit Abdimstorch, Mohrenklaffschnabel, Nimmersatt, Hammerkopf, Hagedasch, Heiligem Ibis, Goliathreiher, Kuhreiher, Höckerglanzgans, Kapente, Gelbschnabelente, Kiebitzen, ferner Perlhühnern, Kappengeier, Graupapagei, Hornvögeln, Racken, Turakos etc.. Auch eine Gemeinschaftshaltung mit Flusspferden und Sitatungas ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein entsprechender Versuch wurde wissenschaftlich begleitet und zur Nachahmung empfohlen [11]. In den USA gibt es auch Kombinationen mit Litschiwasserböcken, weiteren Antilopen sowie Giraffen. In Menschenobhut erreichen Sattelstörche ein Alter von über 35 Jahren [5].

Sattelstörche gehören zu den Vögeln, die nach Ansicht von Tierschutzsachverständigen der Zoos  durch eine geeignete Methode (Federstutzen, Extirpation einiger Federpapillen) flugunfähig gemacht und in einer großzügigen Freianlage gehalten werden können, anstatt theoretisch flugfähig, aber in einer durchschnittlich dimensionierten Voliere, in der sie effektiv nicht fliegen können. Allerdings eignen sich sehr hohe Volieren gut für die Zucht. Vom traditionell üblichen Kupieren ist abzusehen, auch dort wo es noch erlaubt ist, weil es das Halten des Gleichgewichts bei der Paarung erschwert [6].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 30 Zoos gehalten, von denen sich etwa ein Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

In Deutschland werden Sattelstörche seit 1871 in Tiergärten gehalten. Die europäische Erstzucht gelang aber erst um die Jahreswende 2012/13 im Tierpark Cottbus. Weltweit handelte es sich dabei um den sechsten Zuchterfolg. Bis 2021 stieg die Zahl der in Cottbus geschlüpften Sattelstörche auf 37 [9].

Es gibt ein Europäisches Zuchtbuch (ESB), das am Parc des Oiseaux in Villars-les-Dombes geführt wird.

Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Großstörche.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022) schreibt für bis zu 2 Marabus oder andere Großstörche ein Gehege mit einer Grundfläche von 200 m² oder eine Voliere mit einer Größe von 80 m²/320 m³, jeweils mit Wasserbecken, vor. Für jeden weiteren Adultvogel ist die Grundfläche um 50 bzw. 20 m² zu erweitern. Pro Vogel ist ein Innenraum von 5 m² erforderlich. Gegenüber der Vorgängerverordnung wurden die Flächen ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen verdoppelt.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) sind Großstörche mindestens paarweise zu halten. Die Gehege sind als Freianlagen mit Naturboden und natürlicher Bepflanzung einzurichten, mindestens ein Wasserbecken ist erforderlich. Für ein Paar sind eine Außenanlage mit einer Fläche von 100 m² und eine Innenanlage von 10 m² erforderlich.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Sattelstorch wurde im Jahr 1800 vom englischen Arzt und Naturforscher George Kearsley SHAW, der als Kustos am Britischen Museum tätig war, als "Mycteria senegalensis" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Der heute gültige Gattungsname Ephippiorhynchus wurde 1855 von Prinz Charles Lucien BONAPARTE, einem Neffen von Kaiser Napoléon Bonaparte, eingeführt. Die Art ist monotypisch [3].

211 004 003 003 ephippiorhynchus dvur PD1Sattelstorch (Ephippiorhynchus senegalensis) im Zoo Dvůr Králové © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Ephippiorhynchus senegalensis. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22697706A93631820. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22697706A93631820.en. Downloaded on 16 December 2019.
  2. BREHM, A. E. (1882-1887)
  3. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J. (eds., 1992)
  4. DOLLINGER, P., PAGEL, T., BAUMGARTNER, K., ENCKE, D. ENGEL, H. & FILZ, A. (2014)
  5. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  6. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  7. GINN, P.J., McILLERON, W.G. & MILSTEIN, P. le S. (1999)
  8. HANCOCK, J. A., KUSHLAN, J. A., KAHL, M. P. (1992)
  9. PRESSEMITTEILUNGEN TIERPARK COTTBUS
  10. PRESSEMITTEILUNGEN RÉSERVE AFRICAINE DE SIGEAN
  11. YEREMENKO, O. (2008)