Schwarzschnabelstorch (Ciconia boyciana) im Weltvogelpark Walsrode
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Stelzvögel (Ciconiiformes)
Familie: Störche (Ciconiidae)
Tribus: Eigentliche Störche (Ciconiini)
Schwarzschnabelstorch
Ciconia boyciana • The Oriental White Stork • La cigogne orientale
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der früher als Unterart des Weißstorchs angesehene Schwarzschnabelstorch ist in seiner ostasiatischen Heimat stark gefährdet. Der Zoobestand wird im Rahmen eines internationalen Zuchtbuchs gemanagt. In Zoos ist er aber weltweit nicht häufig, in Europa recht selten zu sehen. Körperbau und KörperfunktionenDer Schwarzschnabelstorch erreicht eine Gesamtlänge von 110-115 cm eine Standhöhe bis 150 cm, eine Flügelspannweite von etwa 220 cm und ein Gewicht von 2.8-5.9 kg. Damit ist er deutlich größer als unser Weißstorch. Die Männchen sind etwas größer und schwerer als die Weibchen. Der Schnabel ist schwarz und leicht nach oben gebogen. Die Iris ist gelb. Die unbefiederte Haut ums Auge, Läufe und Zehen sind rot, die Färbung des Gefieders entspricht jener des Weißstorchs [3; 5; 7]. VerbreitungOstasien: China, Hong Kong, Japan, Nord- und Südkorea, Taiwan. Wandert teilweise auch bis Bangladesch, Indien, die Mongolei, Myanmar und die Philippinen [1]. Lebensraum und LebensweiseDer Schwarzschnabelstorch ist ein scheuer Bewohner von Wäldern und Sumpfgebieten. Er ist kein Kulturfolger wie der Weißstorch, auch wenn er Reisfelder als Nahrungsgründe nutzt. Er frisst hauptsächlich Fische wie Schlammpeitzger, Amurgrundeln und Silberkarauschen, ferner Insekten, Weich- und Krustentiere, Würmer, Frösche, Kleinsäugern und kleine Vögel. Gelegentlich nimmt er Bambus oder anderes Pflanzenmaterial zu sich. Genistet wird einzeln oder in lockeren Kolonien meist auf Bäumen. Das Gelege besteht aus 2-6 Eiern, die während 32-35 Tagen ausgebrütet werden. Die Nestlingszeit dauert 55 Tage [3; 5]. Gefährdung und SchutzDer Schwarzschnabelstorch hat nur noch eine sehr kleine Gesamtpopulation (< 3'000) und die Bestände werden vermutlich noch weiter zurückgehen. Den größten negativen Einfluss haben Waldrodungen, die Entwässerungen zugunsten von landwirtschaftlichen Flächen, die Überfischung und allgemeine Störungen im Lebensraum. Die Art wird deshalb seit 1994 als stark gefährdet eingestuft (Rote Liste: ENDANGERED) [1]. Der internationale Handel wird durch CITES Anhang I eingeschränkt. Die Art fällt unter Anhang 1 des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten (CMS). Bedeutung für den MenschenTrotz nationalem Schutz wird der Schwarzschnabelstorch in Russland und China gejagt und für Zoos gefangen [1]. Von 1977-2018 meldeten die Ursprungsländer die Ausfuhr von 93 Wildfängen. Davon kamen 58 aus Russland bzw. der Sowjetunion, 34 aus China und 1 aus Japan. Nach 2006 gab es keine Meldungen mehr. Im selben Zeitraum wurden weltweit bei der Ausfuhr 94 Nachzuchtvögel registriert. Wichtigste Exportländer waren Japan mit 34 und China mit 29 Vögeln [2]. HaltungSchwarzschnabelstörche gehören zu den Vögeln, die nach Ansicht von Tierschutzsachverständigen der Zoos durch eine geeignete Methode (Federstutzen, Extirpation einiger Federpapillen) flugunfähig gemacht und in einer großzügigen Freianlage gehalten werden können, aber auch eine Haltung in einer vernünftig dimensionierten Voliere ist adäquat. Vom traditionell üblichen Kupieren ist abzusehen, auch dort wo es noch erlaubt ist, weil es das Halten des Gleichgewichts bei der Paarung erschwert [4]. Als Höchstalter werden 48 Jahre angegeben [3]. Das seit 1994 bestehende Internationale Zuchtbuch (ISB)erfasst alle Schwarzschnabelstörche, die ab 1951 in Zoos oder Zuchtstationen gelangten. Die erste Nachzucht in Menschenhand erfolgte 1984 in Schanghai. Den ersten Zuchterfolg außerhalb der Ursprungsländer erzielte der Weltvogelpark Walsrode im Jahr 1988 [8]. Am 1.1.2017 lebten 656 Schwarzschnabelstörche in 85 Institutionen [IZY 52]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 10 Zoos gehalten, darunter einigen im deutschsprachigen Raum. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Störche. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für bis zu 2 Störche ein Gehege mit einer Grundfläche von 100 m² oder eine Voliere mit einer Größe von 100 m²/500 m³, jeweils mit Wasserbecken und Aufbaummöglichkeiten, vor. Für jeden weiteren Adultvogel ist die Grundfläche um 100 bzw. 10 m² zu erweitern. Die Vorgängerverordnung schrieb ein Gehege von 50 m² oder eine Voliere von 30 m²/90 m³ vor. In der aktuellen Verordnung wurden die Dimensionen ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen vervielfacht. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) sind mittelgroße und kleine Störche mindestens paarweise zu halten. Die Gehege sind als Freianlagen mit Naturboden und natürlicher Bepflanzung einzurichten, es sind Aufbaummöglichkeiten und mindestens ein Wasserbecken anzubieten. Für ein Paar ist eine Außenanlage mit einer Fläche von 50 m² erforderlich, die für jeden weiteren Adultvogel um 10 m³ zu erweitern ist. Taxonomie und NomenklaturDer Schwarzschnabelstorch wurde 1823 von Robert SWINHOE, einem englischen Biologen, der auf Formosa (Taiwan) als Konsul amtete, unter seinem heute noch gültigen Namen erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die Art ist monotypisch. Sie galt lange als Unterart von Ciconia ciconia [3]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2018). Ciconia boyciana. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22697695A131942061. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-2.RLTS.T22697695A131942061.en. Downloaded on 15 December 2019.
- CITES TRADE DATA BASE
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
- DOLLINGER, P., PAGEL, T., BAUMGARTNER, K., ENCKE, D. ENGEL, H. & FILZ, A. (2014)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- HANCOCK, J. A., KUSHLAN, J. A., KAHL, M. P. (1992)
- OGAWA, H. (2011)