Sunda-Marabu (Leptptilos javanicus) im Tierpark Cottbus
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Stelzvögel (Ciconiiformes)
Familie: Störche (Ciconiidae)
Tribus: Marabus (Leptoptilini)
Sunda-Marabu
Leptoptilos javanicus • The Lesser Adjudant • Le marabout chevelu
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Sunda- oder Java-Marabu, der kleinste Vertreter der Gattung, ist eine gefährdete Tierart. In Europa ist er aber nur selten zu sehen, weil sich die Zoos auf den Afrikanischen Marabu konzentrieren, Körperbau und KörperfunktionenDer Sunda-Marabu erreicht eine Gesamtlänge von 110-120 cm und ein Gewicht von etwa 4-6 kg. Die bei GRZIMEK angegeben Flügelspannweite von 320 cm dürfte wohl nicht stimmen, andere Quellen geben 210 cm an. Kopf und Hals sind nur mit spärlichem Flaum bedeckt. Auf der Stirn befindet sich eine von brauner Haut bedeckte Knochenplatte. Die Iris ist gelb. Ein Kehlsack ist nicht vorhanden. Das Gefieder der Oberseite ist dunkelgrau, Halskragen, Brust und Bauch sind weiß [2; 4; 5]. VerbreitungSüdostasien: Bangladesch, Brunei Darussalam, Indien, Indonesien bis Borneo und Java, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Nepal, Sri Lanka, Thailand, Vietnam, ausgestorben in Singapur, vermutlich ausgestorben in China. Irrgäste in Bhutan. Kambodscha beherbergt die mit Abstand größte Population [1]. Lebensraum und LebensweiseDer Sunda-Marabu bewohnt Feuchtgebiete in Küstennähe und Sumpfgebiete im Binnenland. Er ernährt sich von Fischen, speziell Schlammspringern (Periophthalmus), Amphibien, Reptilien, Krebstieren und Nagetieren. Gebrütet wird kolonieweise in Bäumen, zusammen mit anderen Störchen und Reihern. Das Gelege umfasst 2-4 Eier [2; 4]. Gefährdung und SchutzDer Sunda-Marabu wurde 1994 als gefährdet eingestuft, weil man davon ausging, dass die Zahl der Vögel wegen Bejagung, dem Verlust geeigneter Nistbäume und Trockenlegung von Feuchtgebieten rasch weiter abnehme. Da als Folge von Schutzmaßnahme die Gefährdung abgenommen hat, wurde er aufgrund einer Beurteilung im Jahr 2023 in die Kategorie "potenziell gefährdet" (Rote Liste: NEAR THREATENED) zurückgestuft, obwohl keine Klarheit bezüglich des aktuellen Bestgandstrends besteht [1]. Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt. Bedeutung für den MenschenMarabus werden laut IUCN gebietsweise zur Gewinnung von Fleisch bejagt oder für den internationalen Tierhandel gefangen [1]. HaltungMarabus gehören zu den Vögeln, die nach Ansicht von Tierschutzsachverständigen der Zoos durch eine geeignete Methode (Federstutzen, Extirpation einiger Federpapillen) flugunfähig gemacht und in einer großzügigen Freianlage gehalten werden können, anstatt theoretisch flugfähig, aber in einer durchschnittlich dimensionierten Voliere, in der sie effektiv nicht fliegen können. Allerdings eignen sich sehr hohe Volieren gut für die Zucht. Vom traditionell üblichen Kupieren ist abzusehen, auch dort wo es noch erlaubt ist, weil es das Halten des Gleichgewichts bei der Paarung erschwert [3]. Das Höchstalter wird mit 31 Jahren angegeben [4]. Haltung in europäischen Zoos: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurden Sunda-Marabus noch in etwa acht europäischen Zoos gehalten. Heute (2024) ist es nur noch einer. Für Details siehe Zootierliste. Die europäische bzw. Welterstzucht gelang 2006 im Tierpark Cottbus, nachdem dort im Jahr zuvor eine Großvoliere erstellt und das Raumangebot im Stelzvogelhaus verbessert worden war [6]. Es gibt ein Europäisches Zuchtbuch (ESB), das am Zoo Zlín geführt wird. Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Großstörche. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für bis zu 2 Marabus oder andere Großstörche ein Gehege mit einer Grundfläche von 200 m² oder eine Voliere mit einer Größe von 80 m²/320 m³, jeweils mit Wasserbecken, vor. Für jeden weiteren Adultvogel ist die Grundfläche um 50 bzw. 20 m² zu erweitern. Pro Vogel ist ein Innenraum von 5 m² erforderlich. Gegenüber der Vorgängerverordnung wurden die Flächen ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen verdoppelt. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) sind Großstörche mindestens paarweise zu halten. Die Gehege sind als Freianlagen mit Naturboden und natürlicher Bepflanzung einzurichten, mindestens ein Wasserbecken ist erforderlich. Für ein Paar sind eine Außenanlage mit einer Fläche von 100 m² und eine Innenanlage von 10 m² erforderlich. Taxonomie und NomenklaturDer Sunda-Marabu wurde 1821 durch den US-amerikanischen Zoologen Thomas HORSFIELD als "Ciconia Javanica" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Der heute gültige Gattungsname Leptoptilos wurde 1831 vom französischen Arzt und Naturforscher René Primevère LESSON eingeführt. Die Art ist monotypisch [2]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2023). Leptoptilos javanicus. The IUCN Red List of Threatened Species 2023: e.T22697713A232128569. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2023-1.RLTS.T22697713A232128569.en. Accessed on 28 October 2024.
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J. (eds., 1992)
- DOLLINGER, P., PAGEL, T., BAUMGARTNER, K., ENCKE, D. ENGEL, H. & FILZ, A. (2014)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- SCHÜRER, U. (2012)