Adlerbussard (Buteo rufinus) auf Burg Guttenberg
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Greifvögel (ACCIPITRIFORMES)
Unterordnung: Habichtartige und Fischadler (ACCIPITRES)
Familie: Habichtartige (Accipitridae)
Unterfamilie: Bussarde (Buteoninae)
Adlerbussard
Buteo rufinus • The Long-legged Buzzard • La buse féroce
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der nicht-gefährdete Adlerbussard ist dem Mäusebussard sehr ähnlich. Er kommt im deutschsprachigen Raum nicht als Brutvogel vor, ist insgesamt viel seltener als der Mäusebussard und gelangt daher auch viel seltener als jener in unsere zoologischen Einrichtungen. Körperbau und KörperfunktionenDer früher auch Raubbussard genannte Adlerbussard erreicht eine Gesamtlänge von 50-65(-68) cm, eine Flügelspannweite von 126-148 cm und ein Gewicht von etwa 1150 (590-1'280) g bei den Männchen und 1'300 (945-1'760) g bei den Weibchen. Er ist somit etwas größer als der Mäusebussard, dem er im Übrigen stark ähnelt. Er hat längere Läufe und einen zimtfarbenen, meist ungebänderten Schwanz, ansonsten ist die Gefiederfärbung gleich variabel wie beim Mäusebussard [4; 5; 6; 7]. VerbreitungDer Adlerbussard brütet von Osteuropa bis Zentralasien sowie in Nordafrika und der Arabischen Halbinsel. Überwinterungsgebiete liegen in Südasien und Ostafrika. Die Art gilt in über 70 Ländern und abhängigen Gebieten als einheimisch (Brutvogel oder regelmäßiger Wintergast) und kommt gelegentlich in weiteren ca. 20 vor. In Österreich ist er ein regelmäßiger, in Deutschland und der Schweiz ein seltener Gast [1; 4]. Lebensraum und LebensweiseDer Adlerbussard besiedelt trockene Lebensräume, hauptsächlich Trockensteppen und Halbwüsten bis in eine Höhe von 3'500 m. ü. M., wo er an die Stelle des Mäusebussards tritt. In Nordafrika ist er ein Standvogel, die eurasischen Populationen sind Zugvögel. Er ernährt sich hauptsächlich von Kleinsäugern. Die Horste werden auf hohen Bäumen, Leitungsmasten, in Felswänden oder Schluchten angelegt. Das Gelege besteht aus 3-4 (2-5) weißen, spärlich mit bräunlichen Flecken versehenen, 60x47 mm großen Eiern, die während 28 Tagen ausgebrütet werden. Die Nestlingszeit dauert etwa 41(-52) Tage [1; 4; 5; 6; 7]. Gefährdung und SchutzDer Adlerbussard hat eine sehr weite Verbreitung. Die Bestandszahlen schwanken, aber es scheint keinen Negativ-Trend zu geben. Die Art wurde deshalb aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2016 als nicht-gefährdet eingestuft [1]. Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Die Art fällt unter Anhang 2 der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume und Anhang II des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten(CMS). Sie ist zudem eine streng zu schützende Tierart nach Anhang I der Vogelschutz-Richtline (2009/147/EG). Bedeutung für den MenschenDie Art wurde früher als vermeintlicher Schädling verfolgt und ihre Nester zerstört. Heute ist die Toleranz ihr gegenüber größer, was ihr eine Ausdehnung des Areals ermöglichte [1]. Der internationale Handel ist unbedeutend. Von 2001-2021 exportierte Usbekistan 18 Wildfänge, im selben Zeitraum wurde weltweit die Ausfuhr von 61 Nachzuchtvögeln registriert, davon 14 aus der Ukraine [3]. Haltung im ZooDie Welterstzucht glückte 1970 im Tierpark Friedrichsfelde [ZTL]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 50 zoologischen Einrichtungen gezeigt, von denen sich etwa 40% im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Mindestanforderungen an Gehege: 1995 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen. Diese werden gegenwärtig (November 2024) überarbeitet und sollen als Leitlinien zur Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) neu herausgegeben werden. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für 1-2 Bussarde eine Voliere mit einer Grundfläche von 30 m² und einem Volumen von 90 m³ vor. Für jeden weiteren adulten Vogel ist die Grundfläche um 10 m² zu vergrößern. Die Vorgängerverordnung sah halb so große Dimensionen vor. Die Erhöhung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Für Schauflüge eingesetzte Vögel dürfen nur im nicht öffentlich zugänglichen Bereich der Tierhaltung an der Fessel gehalten werden. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist für die Haltung von 1-2 Adlerbussarde eine Voliere mit einer Grundfläche von 10 m² bei 2.5 m Höhe erforderlich. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 5 m² zu erweitern. Für die falknerische Haltung gelten besondere Anforderungen. Taxonomie und NomenklaturDer Adlerbussard wurde 1827 von Philipp Jakob CRETZSCHMAR, dem Direktor der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft, als "Falco rufinus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Buteo war bereits 1799 vom französischen Naturforscher Graf Bernard-Germain-Étienne de LACÉPÈDE für den Mäusebussard eingeführt worden. Es werden zwei Unterarten anerkannt [4]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2017). Buteo rufinus (amended version of 2017 assessment). The IUCN Red List of Threatened Species 2017: e.T22736562A118864048. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2017-3.RLTS.T22736562A118864048.en. Downloaded on 21 October 2019.
- BREHM, A. E. (1882-1887)
- CITES TRADE DATA BASE
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- MAUMARY, L. et al. (2007)
- PFORR, M. & LIMBRUNNER, A. (1991)