Schwarzstorch (Ciconia nigra) im Natur- und Tierpark Goldau
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern
Ordnung: Stelzvögel (Ciconiiformes)
Familie: Störche (Ciconiidae)
Tribus: Eigentliche Störche (Ciconiini)
Schwarzstorch
Ciconia nigra • The Black Stork • La cigogne noir
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Der Schwarzstorch hat zwar in Mitteleuropa viel Terrain verloren, ist aber gesamthaft nicht gefährdet. Er nimmt in jüngerer Zeit auch bei uns wieder zu, ist aber viel seltener als der Weißstorch. Ein Vergleich der beiden europäischen Storchenarten mit ihren abweichenden Ansprüchen an den Lebensraum und ihre verschiedenen Lebensweisen ist zoopädagogisch reizvoll, weshalb auch der Schwarzstorch in vielen Zoos gehalten wird. Körperbau und KörperfunktionenDer Schwarzstorch erreicht eine Gesamtlänge von 95-100 cm, wovon 16-19 cm auf den Schnabel entfallen, eine Flügelspannweite von 145-155 cm und ein Gewicht von 2-4 bis 3 kg. Er ist somit etwas kleiner als der Weißstorch. Männchen sind im Mittel etwas größer als Weibchen. Schnabel, Beine und Augenringe sind rot. Nur Bauch und Brust sind weiß, ansonsten ist das Gefieder ist überwiegend schwarz mit metallischem Glanz. Die Dunenjungen sind weiß und haben einen gelben Schnabel. Der Schwarzstorch klappert leiser und kürzer als der Weißstorch und verfügt außerdem über verschiedene Stimmlaute [3; 6; 7; 9]. VerbreitungPaläarktis und Afrika: Der Schwarzstorch brütet in der Paläarktis von der Iberischen Halbinsel bis Ostasien und überwintert im tropischen Afrika und von Pakistan bis Südostchina. Brutpopulationen auch im südlichen Afrika von Malawi bis Namibia und Südafrika. Die Art kommt in rund 124 Ländern oder abhängigen Gebieten als Brutvogel, Gastvogel oder Durchzügler vor. In Europa brütet sie in Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldavien, Momntenegro, Nordmazedonien, Österreich, Polen. Portugal, Russland, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weißrussland [1]. Lebensraum und LebensweiseDer Schwarzstorch ist ein Kurz- bis Langstreckenzieher, der unsere Region zwischen Mitte Juli und Ende Oktober verlässt und ab Mitte Mai wieder zurückkommt. Er ist weniger abhängig von thermischen Aufwinden als der Weißstorch und überquert die Alpen und größere Seen häufiger. Wie der Weißstorch nutzt er Feuchtgebiete, Seen, Fließgewässer und Kulturland als Lebensraum. Seine Höhenverbreitung reicht bis etwa 2'000 m. ü. M.. Seine Nahrung setzt sich hauptsächlich aus Fischen, Kleinsäugern und Amphibien zusammen, daneben werden Insekten, Schnecken, Krebstiere und kleine Reptilien gefressen. Im Gegensatz zum Weißstorch brütet er als scheuer Einzelgänger in naturnahen, ungestörten und weitläufigen Laub- und Mischwäldern. Die Nester werden auf Bäumen angelegt, entweder auf dürren Wipfelzweigen oder in der Gabelung dicker Äste. Sie sind in der Regel etwas kleiner als die des Weißstorchs. Gebrütet wird einzeln, allenfalls in lockeren Kolonien mit großen Abständen zwischen den einzelnen Nestern. Die 3-5 (2-6) weißen, ca. 65x49 mm großen Eier werden 30--36 Tage lang bebrütet. Die Jungen werden nach 63-71 Tagen flügge [1; 3; 7; 10; 11]. Gefährdung und SchutzDer Schwarzstorch hat eine weite Verbreitung und einen Bestand, der auf 24'000 bis 44'000 erwachsene Individuen geschätzt wird, davon 19'500-27'800 in Europa. Er wird seit 2004, letztmals überprüft 2016, nicht als gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1]. Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Die Art fällt unter Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (RL 2009/147/EG) sowie jeweils unter Anhang 2 der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten (CMS) und des African-European MigratoryWaterbird Agreements (AEWA). Zoogestütztes Artenschutzprojekt (Beispiel):Situation in Mitteleuropa: Als Folge von Bejagung und Intensivierung der Landwirtschaft verschwand der Schwarzstorch im 19. Jahrhundert als Brutvogel aus verschiedenen Ländern Mitteleuropas. Ab 1930 nahmen die Bestände wieder zu und verlorenes Brutareal in Italien, Slowenien, Österreich, Tschechien, Süddeutschland, Luxemburg, Belgien und Dänemark wurde zurückgewonnen. In Deutschland wurde z.B. Rheinland-Pfalz ab Beginn der 80er Jahre wieder besiedelt. In Baden-Württemberg kam es 2003 in Oberschwaben erstmals wieder zu einer Brut. Insgesamt stieg der Bestand innerhalb von 50 Jahren von wenigen Dutzend auf heute 650-750 Brutpaare. In Österreich war die Entwicklung ab den 70er-Jahren ähnlich, das Areal wurde nördlich der Alpen nach Westen ausgedehnt und 1988 wurde Kärnten besiedelt. Im Jahr 2000 gab es wieder 120-130 Brutpaare, um 2012 waren es bereits 270-350. In Luxemburg brüten 10-15 Paare [1]. In der Schweiz, wo er nach Conrad GESNER im 16. Jahrhundert Brutvogel war [6] und wo er bis anfangs 19. Jahrhundert gebrütet hat, ist der Schwarzstorch noch nicht Brutvogel, aber es gibt wieder einzelne Vögel, die hier übersommern [9]. Bedeutung für den MenschenSchwarzstörche werden hauptsächlich auf dem Zug und in den Winterquartieren zur Gewinnung von Fleisch gejagt und laut IUCN für den internationalen Tierhandel gefangen [1]. Letzteres dürfte allerdings nicht mehr zutreffen: Von 1977-2004 wurden weltweit 107 Wildfänge im internationalen Handel registriert. Seitdem keine mehr. Von 1977-2019 wurden weltweit 129 Nachzuchtvögel bei der Ausfuhr erfasst. Davon kamen 24 aus den Niederlanden, 21 aus der Schweiz und 17 aus Deutschland [2]. Im 19. Kahrhundert wurde der Schwarzstorch als potenzieller Fischereischädling angesehen, da er bei der Jagd auf Fische erfolgreicher ist als der Weißstorch [11]. HaltungSchwarzstörche gehören zu den Vögeln, die nach Ansicht von Tierschutzsachverständigen der Zoos durch eine geeignete Methode (Federstutzen, Extirpation einiger Federpapillen) flugunfähig gemacht und gemeinsam mit anderen Arten (z. B. Graukranichen) in einer großzügigen Freianlage gehalten werden können, aber auch eine Haltung in einer vernünftig dimensionierten Voliere ist adäquat. Vom traditionell üblichen Kupieren ist abzusehen, auch dort wo es noch erlaubt istweil es das Halten des Gleichgewichts bei der Paarung erschwert [4]. Das Höchstalter wird mit 37 Jahren und 11 Monaten angegeben [8]. Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in gegen 120 Zoos gehalten, von denen sich etwa ein Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Es gibt seit 1996 ein Europäisches Zuchtbuch (ESB), das am Warschauer Zoo geführt wird. Dieses umfasste am 31.12.2010 in 111 EAZA- und Nicht-EAZA-Institutionen insgesamt 246 Schwarzstörche, darunter 50 Zuchtpaare, die allerdings nur 16 Jungtiere brachten. Eine Analyse nur der EAZA-Population im Jahr 2017 erbrachte 157 Schwarzstörche in 62 Institutionen. 1980 waren es rund 45 gewesen. Das Wachstum der Population beruhte bis zum Jahr 2000 überwiegend auf der Zufuhr von Wildvögeln, seitdem auf Nachzuchten. Im Zoo geborene Vögel machen mittlerweile rund zwei Drittel des Bestands aus. Von 2011-15 waren 101 Vögel geschlüpft und 77 gestorben. Der Bestand ist somit selbsterhaltend. Die Jugendsterblichkeit (erstes Lebensjahr) konnte gesenkt werden und macht jetzt noch etwa ein Drittel aus. Wie Schwarzstörche gehalten werden (Beispiele):
Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Schwarzstörche. Das ehemalige Gutachten über Wild in Gehegen machte Vorgaben, ist aber nicht mehr gültig. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für bis zu 2 Störche ein Gehege mit einer Grundfläche von 100 m² oder eine Voliere mit einer Größe von 100 m²/500 m³, jeweils mit Wasserbecken und Aufbaummöglichkeiten, vor. Für jeden weiteren Adultvogel ist die Grundfläche um 100 bzw. 10 m² zu erweitern. Die Vorgängerverordnung schrieb ein Gehege von 50 m² oder eine Voliere von 30 m²/90 m³ vor. In der aktuellen Verordnung wurden die Dimensionen ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen vervielfacht. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) sind mittelgroße und kleine Störche mindestens paarweise zu halten. Die Gehege sind als Freianlagen mit Naturboden und natürlicher Bepflanzung einzurichten, es sind Aufbaummöglichkeiten und mindestens ein Wasserbecken anzubieten. Für ein Paar ist eine Außenanlage mit einer Fläche von 50 m² erforderlich, die für jeden weiteren Adultvogel um 10 m³ zu erweitern ist. Taxonomie und NomenklaturDer Schwarzstorch wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Ardea Ciconia" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Ciconia wurde 1760 von dem französischen Zoologen Mathurin Jacques BRISSON eingeführt. Die Art ist monotypisch [4]. |
Literatur und Internetquellen
- BIRDLIFE INTERNATIONAL (2017). Ciconia nigra (amended version of 2016 assessment). The IUCN Red List of Threatened Species 2017: e.T22697669A111747857. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2017-1.RLTS.T22697669A111747857.en und (2015). Ciconia nigra. The IUCN Red List of Threatened Species 2015: e.T22697669A60167006. Downloaded on 15 December 2019.
- CITES TRADE DATA BASE
- DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. & SARGATAL, J., eds. (1999)
- DOLLINGER, P., PAGEL, T., BAUMGARTNER, K., ENCKE, D. ENGEL, H. & FILZ, A. (2014)
- GESSNER, C. & HEUSSLEIN, R. (1557 / 1600)
- GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
- GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
- KAUFFELS, T. (2010)
- MAUMARY, L. et al. (2007)
- PFORR, M. & LIMBRUNNER, A. (1991
- BREHM, A. E. (1882-1887)
- TOPOLA, R. (2017) EAZA Quick Population Assessment for Black Stork, Ciconia nigra. EAZA, Amsterdam