Wüstenbussard

Wüstenbussard (Parabuteo unicinctus) im Zoo Heidelberg
© Rose von Selasinski, Heidelberg

Ordnung: Greifvögel (ACCIPITRIFORMES)
Unterordnung: Habichtartige und Fischadler (ACCIPITRES)
Familie: Habichtartige (Accipitridae)
Unterfamilie: Bussarde (Buteoninae)

D LC 650

Wüstenbussard

Parabuteo unicinctus • The Harris's Hawk • La buse de Harris

213 003 050 001 parabuteo unicinctus steinen PD1Wüstenbussard (Parabuteo unicinctus) im Vogelpark Steinen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

213 003 050 001 parabuteo unicinctus mapApproximative Verbreitung des Wüstenbussards (Parabuteo unicinctus)

 

 

213 003 050 001 parabuteo unicinctus kintz PD1Wüstenbussard (Parabuteo unicinctus) in der Volerie des Aigles, Kientzheim (Elsass) © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

213 003 050 001 parabuteo unicinctus steinen PD2Wüstenbussard (Parabuteo unicinctus) im Vogelpark Steinen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

213 003 050 001 parabuteo unicinctus TP Bochum PMWüstenbussard-Küken (Parabuteo unicinctus) im Tierpark Bochum © TP Bochum (Pressefoto)

 

 

213 003 050 001 parabuteo unicinctus hellenthal PD1Wüstenbussard (Parabuteo unicinctus) auf Sprenkel im Wildpark Hellenthal © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

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Der in seinem Ursprungsgebiet nicht gefährdete Wüstenbussard ist der in Europa am häufigsten in der Falknerei und in Flugschauen eingesetzte exotische Greifvogel. Bei der Beizjagd wird der "Harris's Hawk" ähnlich eingesetzt wie der Habicht.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Wüstenbussard erreicht eine Gesamtlänge von 48-56 cm sowie ein Gewicht von etwa 725 g bei den Männchen und um die 900 g (834-1'047) g bei den größeren Weibchen. Flügel und Schwanz sind relativ lang, seine langen Läufe befähigen ihn, Beute auch in dornigem Gestrüpp zu fassen. Wachshaut, Augenlider, Läufe und Zehen sind leuchtend gelb, die Iris ist dunkelbraun. Das Gefieder ist überwiegend dunkelbraun, Oberflügeldecken, Unterbauch und Hosen sind rostbraun, die Steuerfedern des Schwanzes sind an der Basis und am Ende weiß [2; 4; 5; 6].

Verbreitung

Nord-, Mittel- und Südamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Ekuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Paraguay, Peru, USA, Uruguay, Venezuela. Ev. auch in Panama und Surinam [1].

Lebensraum und Lebensweise

Der Wüstenbussard besiedelt nicht nur Wüsten und Halbwüsten, wie sein Name vermuten lässt, sondern kommt auch in Trocken- und Feuchtsavannen und sogar in Sumpfgebieten vor. Er nutzt auch Sisalplantagen, in denen viele Echsen vorkommen. Er ist ein opportunistischer Jäger, der Hasen, Kaninchen, Erdhörnchen, Wachteln, Rallen, Spechte und andere Vögel sowie Echsen und Schlangen jagt. Zur Jagd auf größere Tiere können sich bis zu sechs Vögel zusammenschließen. Das Gelege besteht aus 2-4 (1-5) Eiern, die Brutdauer beträgt 33-36(-38), die Nestlingsdauer 50-60 Tage [1; 4; 5; 6].

Gefährdung und Schutz

Der Wüstenbussard hat eine sehr weite Verbreitung und auch eine große Gesamtpopulation. Obwohl die Bestände eher zurückgehen, wird er global nicht als gefährdet betrachtet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt. Die Art fällt unter Anhang 2 des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten (CMS).

Bedeutung für den Menschen

Wüstenbussarde werden gebietsweise für den internationalen Tierhandel gefangen bzw. ausgehorstet [1]

Von 2001-2018 gelangten aus den Ursprungsländern 184 Wildfänge in den legalen internationalen Handel. Im selben Zeitraum wurden weltweit 1'631 Nachzuchtvögel bei der Ausfuhr registriert. Wichtigste Herkunftsländer waren Großbritannien mit 523 und Belgien mit 460 Vögeln [3].

Haltung im Zoo

Haltung in europäischen Zoos: Der "Harris's Hawk" wird sehr oft in Flugschauen eingesetzt. Er wird in über 300 Zoos und Falkenhöfen gehalten, von denen sich gegen ein Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: 1995 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen. Diese werden gegenwärtig (November 2024) überarbeitet und sollen als Leitlinien zur Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes) neu herausgegeben werden.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2024) schreibt für 1-2 Bussarde eine Voliere mit einer Grundfläche von 30 m² und einem Volumen von 90 m³ vor. Für jeden weiteren adulten Vogel ist die Grundfläche um 10 m² zu vergrößern. Die Vorgängerverordnung sah halb so große Dimensionen vor. Die Erhöhung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Für Schauflüge eingesetzte Vögel dürfen nur im nicht öffentlich zugänglichen Bereich der Tierhaltung an der Fessel gehalten werden. Für die falknerische Haltung gelten besondere Anforderungen. Nach Artikel 6bis der Jagdverordnung erlässt das Bundesamt für Umwelt nach Anhörung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eine Richtlinie über die falknerische Haltung von Greifvögeln. Diese Richtlinie steht aus, weil sich die Ämter nicht einigen können.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2024) ist für die Haltung von 1-2 Bussarden eine Voliere mit einer Grundfläche von 10 m² bei 2.5 m Höhe erforderlich. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 5 m² zu erweitern. Für die falknerische Haltung gelten besondere Anforderungen.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Wüstenbussard wurde 1824 von Coenraad Jacob TEMMINCK vom Naturhistorischen Museum in Leiden als "Falco unicinctus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Der Wüstenbussard bildet eine monotypische Gattung. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Parabuteo wurde 1874 von dem amerikanischen Ornithologen Robert RIDGWAY eingeführt. Es werden zwei Unterarten anerkannt [4].

213 003 050 001 parabuteo unicinctus steinen PD2Wüstenbussard (Parabuteo unicinctus) im Vogelpark Steinen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Parabuteo unicinctus. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22695838A93529685. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22695838A93529685.en. Downloaded on 21 October 2019.
  2. CITES IDENTIFICATION MANUAL
  3. CITES TRADE DATA BASE
  4. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J., eds. (1999)
  5. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  6. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)